Impfreihenfolge Corona: Bevorzugung für Schizophrenieerkrankte?

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  • #151572

    Schade @agi, dass es online nicht klappt.. drücke die Daumen, dass du bald Post bekommst!

    #151940

    Habs gestern Abend um 21. 43 Uhr tatsächlich noch mal geschafft, nach 34minütiger Warteschleife eine zuständige Person  für Impftermine aus meinem Landkreis zu erreichen. Wieder kein Termin frei, obwohl die andere Person von der 116117 gesagt hatte, in meinem Impfzentrum gäbe es Termine!

    Da ich gelesen hatte, dass es nun eine Warteliste gibt, mit der man per Mail oder SMS benachrichtigt wird, wenn es wieder Termine gibt, wollte ich mich da eintragen lassen. Dann sagte aber dieser Mensch, dass diese Liste erst für Leute ab 80 und ab 65 gilt. Ich sei meiner Stimme zufolge bei Weitem nicht so alt.

    Am liebsten wäre ich ihm an die Gurgel gegangen! :wacko: Ich muss jetzt immer noch ständig dort anrufen, um zu versuchen an einen Termin zu kommen.

    Zudem machte sich in mir der Gedanke an Schikane breit. Vielleicht wollte der mir einfach keinen Termin geben? Es kann natürlich sein, dass sie nur für den Biontech Impfstoff  eine Warteliste haben, denn den kriegen ja nur die ab 65, aber warum sagt der Heini das dann nicht. Echt! Ich war so was von wütend! :-(

    Werde heute mal bei meinem Sozialdienst vorbeigehen und fragen. Die hatten ja Hilfe für die Impftermin angeboten.

     


    Tägliche Medikation:
    400 mg Amisulprid
    12,5 mg HCT
    10 mg Ramipril

    ab 04.03.2024:
    500 mg Amisulprid
    5 mg Olanzapin
    12,5 mg HCT
    10 mg Ramipril

    ab 15.03.2024
    600 mg Amisulprid
    12,5 mg HCT
    10 mg Ramipril
    4mg Doxagamma

    #151989

    @Molly

    Kannst du dich nicht online für einen Impftermin registrieren?

    So funktioniert das zumindest in Hessen – die schreiben aber auch, dass es Wochen dauern kann bis man dann einen Termin bekommt.


    Eine Wunde ist ein Ort, über den das Licht in dich eindringt. (Rumi)

    #151995

    @Pink-Floyd

    Habs auch schon öfters online probiert. Da kommt dann immer, “Probieren Sie es später noch mal” oder “Derzeit keine Impftermine” . Deshalb wollte ich ja auf die Warteliste. Dann wird man informiert, wenn es neue Impftermine gibt.


    Tägliche Medikation:
    400 mg Amisulprid
    12,5 mg HCT
    10 mg Ramipril

    ab 04.03.2024:
    500 mg Amisulprid
    5 mg Olanzapin
    12,5 mg HCT
    10 mg Ramipril

    ab 15.03.2024
    600 mg Amisulprid
    12,5 mg HCT
    10 mg Ramipril
    4mg Doxagamma

    #152016

    Liebe Foris,

    ich hab das Ministerium in NRW angeschrieben.

    Dies ist die Antwort:

    “vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir als Team für Bürgeranfragen des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gerne beantworten.

     

    Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir bei der Vielzahl von eingehenden Schreiben zur Impfreihenfolge bzw. zum Verfahren für sogenannte Einzelfallentscheidungen nicht auf die konkreten Schilderungen Ihrer individuellen Situation eingehen können. Die nachfolgenden allgemein gehaltenen Informationen (alle Stand 3. März 2021) können Ihnen aber eine gute Orientierung geben.

     

     

    1. Impfreihenfolge – Priorisierung nach vier Gruppen

     

    Wie bekannt, hängt das Tempo der Impfkampagne in Deutschland noch stark von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffs ab. Wegen der vorübergehend vorhandenen Impfstoffknappheit sieht die Impfverordnung des Bundes eine Priorisierung vor, die die Bevölkerung in vier Gruppen unterteilt. Dies veranschaulicht die anliegende Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums (unten in dieser E-Mail).

     

    Mit Hilfe dieser Übersicht wird es Ihnen leichter fallen, selbst nachvollziehen zu können, welcher Gruppe Sie bzw. Ihre Angehörigen zugeordnet sind und in welcher Reihenfolge die Bevölkerungsgruppen geimpft werden.

     

    Die ersten drei Gruppen richten sich nach dem Alter (älter als 80, 70 bzw. 60) und der davon abhängigen Gefährdung.  Zum Schutz dieser Menschen und vor einer schnellen Verbreitung werden auch bestimmte Berufsgruppen einbezogen. Daneben finden Sie in der Übersicht verschiedene altersunabhängige Vorerkrankungen, bei denen ein deutlich höheres Risiko für einen schweren bzw. tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.

     

    Zurzeit wird in Nordrhein-Westfalen noch die erste Gruppe (= „höchste Priorität“) und Personen mit berufsbezogener Indikation auch der zweiten Gruppe (= „hohe Priorität“) geimpft.

    Details zum Impffahrplan finden Sie unter folgendem Link: http://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor

     

     

    1. Verfahren – vielfältige Wege für verschiedene Lebenslagen

     

    1. a) Impfungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung – Start: 08. März 2021

     

    Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten oder in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe leben, werden dort ab dem 8. März 2021 (Montag) geimpft. Weitere Informationen erfolgen über die jeweiligen Träger der Einrichtungen. Diese sorgen auch für die Verteilung von Aufklärungsformularen an die Betroffenen bzw. ihre rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer.

     

     

    1. b) Impfungen von Menschen, deren Krankheitsbild in der Impfverordnung des Bundes (im Schaubild) aufgeführt ist

    Die Impfverordnung des Bundes nennt eine Reihe von Vorerkrankungen, mit denen eine hohe bzw. erhöhte Impfpriorität verbunden ist.

    Wenn Sie von einer Erkrankung betroffen sind, die in einer der Gruppen 2 oder 3 in der Impfverordnung des Bundes genannt ist, benötigen Sie darüber eine aktuelle Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes. Diese ist ausreichend, um Ihren Anspruch auf eine bevorzugte Impfung nachweisen zu können, sobald zur Impfung der (chronisch) erkrankten Menschen in Ihrer Gruppe aufgerufen bzw. eingeladen wird.

     

    Voraussichtlich ab Ende März 2021 erhalten Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Impfverordnung des Bundes mit hoher Priorität (Gruppe 2) ein Impfangebot. Dies betrifft unter anderem Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, Personen mit schwerer Diabetes mellitus, Personen mit chronischer Nierenerkrankung sowie Personen mit einem Body-Maß-Index über 40. Wie dies ausgestaltet ist, wird öffentlich bekannt gegeben.

     

    1. c) Verfahren für Einzelfallentscheidungen –Antrag an den eigenen Kreis bzw. die kreisfreie Stadt

     

    Es gibt besondere Umstände und seltene Erkrankungen, die nicht eigens aufgeführt sind, die aber <u>nach individueller ärztlicher Beurteilung</u> bei einer Infektion einen sehr schweren bis tödlichen Krankheitsverlauf erwarten lassen.

     

    Die aktuelle Fassung der Impfverordnung des Bundes sieht sowohl für die zweite als auch für die dritte Gruppe <u>(nicht jedoch für die erste Gruppe)</u> die Möglichkeit zur Berücksichtigung solcher Einzelfälle vor.

    In Nordrhein-Westfalen gilt ab sofort folgendes Verfahren für die Prüfung und Entscheidung über diese Einzelfälle:

     

    Sie stellen bei Ihrer Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadt, in der Sie Ihren Erstwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, einen formlosen Antrag. Die Kommunen haben hierzu Adressen auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Eine Übersicht der Kommunen finden Sie unten in dieser E-Mail. Dem Antrag sind begründete (fach-)ärztliche Zeugnisse der behandelnden Ärzte über das Vorliegen eines Einzelfalls beizufügen. Aus den Zeugnissen muss sich zweifelsfrei ergeben, dass die antragstellende Person ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat. Die mit dem Antrag vorgelegten individuellen ärztlichen Zeugnisse müssen nach Inkrafttreten der Impfverordnung des Bundes vom 8. Februar 2021 ausgestellt sein. Die Kommunen prüfen die eingereichten Unterlagen und leiten sie gegebenenfalls für eine ärztliche Beurteilung an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Wichtig zu wissen: Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland bzw. Westfalen kann keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand der Anträge erteilen. Die Kommune teilt Ihnen das Ergebnis mit und vereinbart mit <u>Impfberechtigten</u> einen Termin. Beauftragte Stellen im Sinne von § 6 Absatz 6 CoronaImpfV sind sowohl die Kreise/kreisfreien Städte als auch die Deutsche Rentenversicherung.

     

    1. d) Priorisierte Berufsgruppen

     

    Sollten Sie einer der Berufsgruppen angehören, die vorrangig geimpft werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

     

    Wir wünschen Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund!

     

    Mit freundlichen Grüßen

    „Bürgeranfragen-Corona“
    im Ministerium  für Arbeit, Gesundheit
    und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

    Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf”

    Bürgertelefon: (0211) 9119 1001
    E-Mail:    anfragen-corona@mags.nrw.de

    Internet: http://www.mags.nrw/coronavirus
    Datenschutz: http://www.mags.nrw/datenschutzhinweise

    #152018
    Anonym

      Das ist ja echt fett DiBaDu, da macht echt jedes Bundesland grad so was und wie es will. Bei uns in Baden Württemberg wurde heute sogar die Gruppe 2 für die über 70 zig Jährigen aufgemacht, da ja jetzt durch die geänderte Empfehlung auch Astra Zeneca verimpft werden kann. Gleiches gilt für Gruppe 1 und 2 der Impfberechtigten ab 65. Na ja, da wird es wohl noch schwerer für Molly werden einen kurzfristigen Impftermin zu bekommen. Entspannung bei uns sehe ich aufgrund der avisierten Impfstoffmengen in der Breite eigentlich erst wieder im zweiten Quartal. Auch die Arztpraxenlösung ab April wird dann sicher zur Entspannung und Geschwindigkeit beitragen. Drück Dir die Daumen, dass Du bald dran kommst :) Bleib gesund !

      #152047

      Bei uns in Baden Württemberg wurde heute sogar die Gruppe 2 für die über 70 zig Jährigen aufgemacht,

      Jetzt weiß ich auch, warum ich jetzt sogar im Onlineverfahren eine ewiglange Wartezeit habe! Je mehr Leute die für die Impfung zulassen, obwohl keine Impfstoffe da sind, um so schlimmer wird der Rückstau bei der Anmeldung. :wacko: :-(


      Tägliche Medikation:
      400 mg Amisulprid
      12,5 mg HCT
      10 mg Ramipril

      ab 04.03.2024:
      500 mg Amisulprid
      5 mg Olanzapin
      12,5 mg HCT
      10 mg Ramipril

      ab 15.03.2024
      600 mg Amisulprid
      12,5 mg HCT
      10 mg Ramipril
      4mg Doxagamma

      #152048
      Agi

        Hallo @Molly , bei uns kann man über DocLib den Termin buchen. So habe ich meine Mutter angemeldet, dann sucht man das Impfzentrum aus und macht den Termin dann fest. Das war allerdings im Januar.

        #152052

        @Agi, bei uns läuft das auch so. Nur geht es über die von mir genannten, anderen Stellen. Man schafft es aber einfach nicht, einen Termin zu bekommen. Mein Bruder versucht es auch schon die ganze Zeit für meine 88jährige Mutter und bekommt keinen. Er selbst wurde geimpft, weil er Rettungssani ist.


        Tägliche Medikation:
        400 mg Amisulprid
        12,5 mg HCT
        10 mg Ramipril

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        500 mg Amisulprid
        5 mg Olanzapin
        12,5 mg HCT
        10 mg Ramipril

        ab 15.03.2024
        600 mg Amisulprid
        12,5 mg HCT
        10 mg Ramipril
        4mg Doxagamma

        #152055
        Agi

          Ok, Molly, es läuft vieles schief, dann hoffe ich, dass du einen schnellen Termin bekommst.

          #152061

          Übrigens haben wir heute von der Werkstätte noch mal ein neues Attest bekommen, wo drin seht, dass es auch für seelisch Kranke gilt. Das Erste kann man jetzt zerrupfen und zum Ofen anheizen verwenden, so man denn einen hätte… :wacko: und das Attest vom Psychiater bräuchte ich jetzt auch nicht mehr… :unsure: :wacko:


          Tägliche Medikation:
          400 mg Amisulprid
          12,5 mg HCT
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          10 mg Ramipril

          ab 15.03.2024
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          #152299

          Hmmmm….. Und jetzt macht der AstraZeneca plötzlich Blutgerinnsel???


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          10 mg Ramipril

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          4mg Doxagamma

          #152305
          Anonym

            .

            #152423

            In der neuen Impfverordnung steht ja nun dass Personen mit Psychosen oder schweren Depressionen in Gruppe 2 eingeordnet werden. Über der Listung steht dass diese Personen das Risiko eines schweren  Verlaufs haben.

            Ist das so??


            I like cats and coffee…
            and maybe 3 people.

            • Diese Antwort wurde geändert vor 3 Jahre, 1 Monat von Freia.
            #152427

            @freia das ist wohl leider so. Artikel 

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