DiBaDu

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  • So, meine Hausärztin wird mir in absehbarer Zeit die erste Impfdosis verabreichen.

    :yahoo:

    Aber wie das in NRW grundsätzlich organisiert ist: die Hölle !

    als Antwort auf: Notizen von Mowa – Teil 2 #155631

    Gut, dass Du so engmaschig Termine Deines professionellen Netzwerks haben kannst, @Mowa.

    Gibt es auch für Dich im Rahmen des „Netzwerks psychische Gesundheit“ die Möglichkeit, eine Notfallnummer zu wählen?

    Mir hat das in angespannten Situationen sehr geholfen. Hier gibt es eine Notfallnummer in diesem Programm, die Tag und Nacht angewählt werden kann. Allein die Möglichkeit dazu hat mir sehr viel Druck genommen.

    Dir weiter alles Gute, lg, DiBa

    als Antwort auf: Notizen von Mowa – Teil 2 #155550

    Hi @Mowa,

    ich würde die 2,5mg Olanzapin nehmen, das ist wirklich nicht viel. Wichtig ist die Regelmäßigkeit.

    Das wird Dich nicht einschränken.

    Alles Gute,

    lg, DiBa

    als Antwort auf: Notizen von Mowa – Teil 2 #155490

    Guten Morgen @Mowa.

    Ich drücke die Daumen für eine gute und passende Entscheidung. Auch wenn Du weißt, was der Psychiater sagen wird, ist es sicher gut ihn zu kontaktieren.

    lg, DiBa

    als Antwort auf: Notizen von Mowa – Teil 2 #155405

    Gut, dass Du den engen Kontakt zu Deinem Psychiater suchst. Du hast ja ein vertrauensvolles Verhältnis zu ihm.

    Ich musste im letzten Sommer mein Olanzapin hochdosieren. Ich war so verliebt, dass ich kaum noch schlief.

    Der Psychiater, den ich konsultierte, sagte, das merken Sie schon, wenn Sie wieder runterdosieren können.

    Die Haltung fand ich gut. Und es war auch so, dass ich das merkte.

    Einmal kontaktierte ich hier die Hotline des Netzwerks psychische Gesundheit und ich hatte eine sehr kompetente Psychologin in der Leitung: Diese sagte: Seien Sie nicht so streng mit sich. Die Haltung fand ich auch sehr gut.

    als Antwort auf: Notizen von Mowa – Teil 2 #155403

    Klingt gut, @Mowa. Wie lange willst Du die höhere Dosis nehmen?

    als Antwort auf: Notizen von Mowa – Teil 2 #155374

    Gut, dass Du jetzt vorsichtig bist, liebe @Mowa.

    Vielleicht kannst Du Dein Wochenendprogramm noch etwas weiter herunterschrauben.

    Gartenarbeit ohne Zeitdruck, kann ich mir aber auch gut vorstellen, um Dich zu „erden“.

    Ich drücke Dir auf jeden Fall sehr die Daumen, dass wieder Ruhe einkehrt.

    lg, DiBa

    Liebe Foris,

    ich hab das Ministerium in NRW angeschrieben.

    Dies ist die Antwort:

    „vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir als Team für Bürgeranfragen des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales gerne beantworten.

     

    Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir bei der Vielzahl von eingehenden Schreiben zur Impfreihenfolge bzw. zum Verfahren für sogenannte Einzelfallentscheidungen nicht auf die konkreten Schilderungen Ihrer individuellen Situation eingehen können. Die nachfolgenden allgemein gehaltenen Informationen (alle Stand 3. März 2021) können Ihnen aber eine gute Orientierung geben.

     

     

    1. Impfreihenfolge – Priorisierung nach vier Gruppen

     

    Wie bekannt, hängt das Tempo der Impfkampagne in Deutschland noch stark von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffs ab. Wegen der vorübergehend vorhandenen Impfstoffknappheit sieht die Impfverordnung des Bundes eine Priorisierung vor, die die Bevölkerung in vier Gruppen unterteilt. Dies veranschaulicht die anliegende Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums (unten in dieser E-Mail).

     

    Mit Hilfe dieser Übersicht wird es Ihnen leichter fallen, selbst nachvollziehen zu können, welcher Gruppe Sie bzw. Ihre Angehörigen zugeordnet sind und in welcher Reihenfolge die Bevölkerungsgruppen geimpft werden.

     

    Die ersten drei Gruppen richten sich nach dem Alter (älter als 80, 70 bzw. 60) und der davon abhängigen Gefährdung.  Zum Schutz dieser Menschen und vor einer schnellen Verbreitung werden auch bestimmte Berufsgruppen einbezogen. Daneben finden Sie in der Übersicht verschiedene altersunabhängige Vorerkrankungen, bei denen ein deutlich höheres Risiko für einen schweren bzw. tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.

     

    Zurzeit wird in Nordrhein-Westfalen noch die erste Gruppe (= „höchste Priorität“) und Personen mit berufsbezogener Indikation auch der zweiten Gruppe (= „hohe Priorität“) geimpft.

    Details zum Impffahrplan finden Sie unter folgendem Link: http://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-stellt-impfplan-fuer-die-priorisierungsgruppe-2-vor

     

     

    1. Verfahren – vielfältige Wege für verschiedene Lebenslagen

     

    1. a) Impfungen in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung – Start: 08. März 2021

     

    Personen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten oder in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe leben, werden dort ab dem 8. März 2021 (Montag) geimpft. Weitere Informationen erfolgen über die jeweiligen Träger der Einrichtungen. Diese sorgen auch für die Verteilung von Aufklärungsformularen an die Betroffenen bzw. ihre rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer.

     

     

    1. b) Impfungen von Menschen, deren Krankheitsbild in der Impfverordnung des Bundes (im Schaubild) aufgeführt ist

    Die Impfverordnung des Bundes nennt eine Reihe von Vorerkrankungen, mit denen eine hohe bzw. erhöhte Impfpriorität verbunden ist.

    Wenn Sie von einer Erkrankung betroffen sind, die in einer der Gruppen 2 oder 3 in der Impfverordnung des Bundes genannt ist, benötigen Sie darüber eine aktuelle Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes. Diese ist ausreichend, um Ihren Anspruch auf eine bevorzugte Impfung nachweisen zu können, sobald zur Impfung der (chronisch) erkrankten Menschen in Ihrer Gruppe aufgerufen bzw. eingeladen wird.

     

    Voraussichtlich ab Ende März 2021 erhalten Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Impfverordnung des Bundes mit hoher Priorität (Gruppe 2) ein Impfangebot. Dies betrifft unter anderem Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, Personen mit schwerer Diabetes mellitus, Personen mit chronischer Nierenerkrankung sowie Personen mit einem Body-Maß-Index über 40. Wie dies ausgestaltet ist, wird öffentlich bekannt gegeben.

     

    1. c) Verfahren für Einzelfallentscheidungen –Antrag an den eigenen Kreis bzw. die kreisfreie Stadt

     

    Es gibt besondere Umstände und seltene Erkrankungen, die nicht eigens aufgeführt sind, die aber <u>nach individueller ärztlicher Beurteilung</u> bei einer Infektion einen sehr schweren bis tödlichen Krankheitsverlauf erwarten lassen.

     

    Die aktuelle Fassung der Impfverordnung des Bundes sieht sowohl für die zweite als auch für die dritte Gruppe <u>(nicht jedoch für die erste Gruppe)</u> die Möglichkeit zur Berücksichtigung solcher Einzelfälle vor.

    In Nordrhein-Westfalen gilt ab sofort folgendes Verfahren für die Prüfung und Entscheidung über diese Einzelfälle:

     

    Sie stellen bei Ihrer Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadt, in der Sie Ihren Erstwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, einen formlosen Antrag. Die Kommunen haben hierzu Adressen auf ihren Internetseiten veröffentlicht. Eine Übersicht der Kommunen finden Sie unten in dieser E-Mail. Dem Antrag sind begründete (fach-)ärztliche Zeugnisse der behandelnden Ärzte über das Vorliegen eines Einzelfalls beizufügen. Aus den Zeugnissen muss sich zweifelsfrei ergeben, dass die antragstellende Person ein sehr hohes, hohes oder erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat. Die mit dem Antrag vorgelegten individuellen ärztlichen Zeugnisse müssen nach Inkrafttreten der Impfverordnung des Bundes vom 8. Februar 2021 ausgestellt sein. Die Kommunen prüfen die eingereichten Unterlagen und leiten sie gegebenenfalls für eine ärztliche Beurteilung an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Wichtig zu wissen: Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland bzw. Westfalen kann keine Auskünfte zum Bearbeitungsstand der Anträge erteilen. Die Kommune teilt Ihnen das Ergebnis mit und vereinbart mit <u>Impfberechtigten</u> einen Termin. Beauftragte Stellen im Sinne von § 6 Absatz 6 CoronaImpfV sind sowohl die Kreise/kreisfreien Städte als auch die Deutsche Rentenversicherung.

     

    1. d) Priorisierte Berufsgruppen

     

    Sollten Sie einer der Berufsgruppen angehören, die vorrangig geimpft werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.

     

    Wir wünschen Ihnen alles Gute. Bleiben Sie gesund!

     

    Mit freundlichen Grüßen

    „Bürgeranfragen-Corona“
    im Ministerium  für Arbeit, Gesundheit
    und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

    Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf“

    Bürgertelefon: (0211) 9119 1001
    E-Mail:    anfragen-corona@mags.nrw.de

    Internet: http://www.mags.nrw/coronavirus
    Datenschutz: http://www.mags.nrw/datenschutzhinweise

    als Antwort auf: Radio Features #151890

    Danke für die Links, @Nichtraucher.

    :good:

    als Antwort auf: Unterstützt bitte meine Petition #150341
    als Antwort auf: Unterstützt bitte meine Petition #150339

    Hallo @sartorius,

    bist Du im VdK?

    Die Mitgliedschaft ist verhältnismäßig günstig (66 Euro im Jahr), diese bieten auch für Mitglieder kostenlose Rechtsberatung an.

    als Antwort auf: Unterstützt bitte meine Petition #150270

    Man kann nicht mit Pseudonym unterstützen, nicht wahr?

    als Antwort auf: Notizen von Mowa – Teil 2 #150070

    Mutig ist es auf jeden Fall von Dir, liebe @Mowa, diesen Artikel auf den Weg zu bringen. :good:

    Ich hatte per E-mail meine Psychiaterin angefragt, die Ärztin hat am gleichen Tag per E-mail reagiert und heute (zwei Tage später) ist das Attest in meinem Briefkasten.

    als Antwort auf: Notizen von Mowa – Teil 2 #149292

    Ich bin auch bei der TK, @Jeanne dArc.

    Ich meine, die poststationäre Betreuung in Form des Netzwerks psychische Gesundheit muss zeitig nach dem stationären Aufenthalt beantragt werden.

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