Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
03/07/2025 um 22:15 Uhr als Antwort auf: Gewalt- und Straftaten von Menschen mit Schizophreniediagnose #408346
nu, ich erlebe dich ja fast jeden Tag im Forum, mit deiner aggressiven und gewalttätigen Art und Ausdrucksweise!
Wir dich auch.
Nein, niemals, @Zoidberg, würde ich mich auf euer Niveau begeben.
03/07/2025 um 21:23 Uhr als Antwort auf: Gewalt- und Straftaten von Menschen mit Schizophreniediagnose #408330Wenn ihr Fragen zu der Strafanzeige habt, schreibt doch einfach den BPE und die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie- Erfahrener an, @Mowa und @PlanB. Die Adressen findet ihr leicht im Internet.
Wie ihr aus der Strafanzeige entnehmen könnt, habe ich sie nicht geschrieben! Ich bin auch nicht verantwortlich für den Inhalt!
03/07/2025 um 21:19 Uhr als Antwort auf: Gewalt- und Straftaten von Menschen mit Schizophreniediagnose #408328Ich bin jedenfalls für einen Schutz der Allgemeinheit vor Gewalttätern, selbst wenn sich die Gewalttäter ihrer Gewalttätigkeit nicht bewusst sein sollten!
Wenn du das nicht bist, Pia, dann setze dich doch mal im Bus oder in der Bahn in die Nähe von einem durchgeknallten und aggressiven Menschen. Dann wird dir vielleicht endlich mal was klar! 
<hr />
-400 mg Amisulprid, 4 mg Doxazosin, 25 mg HCT und 5 mg Ramipril morgens, Abends 5 mg Ramipril -Zusätzlich alle zwei Tage eine Kaliumbrausetablette -Ab und zu A-Z Vitamine und Mineralstoffe ab 50nu, ich erlebe dich ja fast jeden Tag im Forum, mit deiner aggressiven und gewalttätigen Art und Ausdrucksweise!
Auch sowas von ausgerechnet mir zu behaupten, @Molly, dass ich noch keine Gewalttäter:innen erlebt hätte, eine Innenpersönlichkeit wie bei mir entsteht nicht einfach so, sondern durch extreme Gewalterfahrungen in der Kindheit! Müsstest du eigentlich ganz genau wissen, weil du von dir behauptest, schon viele Videos über DIS gesehen zu haben.
Ich nutze dauernd den ÖPNV und habe schon eine ganze Menge solcher Leute erlebt.
Das heißt aber nicht, dass ich deswegen gewalttätig werden würde oder Gewalt, egal in welcher „Form“ befürworten würde!
Edit: Ich empfehle dir, @Molly, das du dir das, was Felix, der Betreiber von dem schweizer Schizophrenie-Forum, in dem du ja auch bist, am Dienstag zu Horst, dort als Dark Knight, zu seinem Verhalten in dem Forum geschrieben hat, was du ja selbst gelesen und schleimtrief, mehrfach geliked hast, obwohl du dich hier im Forum, gerade mir gegenüber, absolut nicht so verhältst. Du solltest vielleicht versuchen zu verstehen, dass Felix das völlig ernst gemeint hat, damit auch absolut recht hat und in Deutschland die Gesetze eben auch so sind, wie Felix für die Schweiz schrieb. Dementsprechend solltest du versuchen, dich auch in diesem Forum zu verhalten, @Molly und dich an die in Deutschland gültigen Gesetze halten mit deinem Verhalten, in diesem Forum.
-
Diese Antwort wurde vor 9 Monaten, 3 Wochen von
Pia geändert.
03/07/2025 um 19:47 Uhr als Antwort auf: Gewalt- und Straftaten von Menschen mit Schizophreniediagnose #408321Die Begründungen stehen in der Strafanzeige, @PlanB. DIR antworte ich hier nun auch nicht mehr, du willst eh wie immer nur provozieren.
03/07/2025 um 19:13 Uhr als Antwort auf: Gewalt- und Straftaten von Menschen mit Schizophreniediagnose #408315Du hast mal wieder das Thema total verfehlt, @PlanB, das Thema des Threads und auch zu dem, was ich gerade gepostet habe.
Was soll der Bullshit????
03/07/2025 um 18:47 Uhr als Antwort auf: Gewalt- und Straftaten von Menschen mit Schizophreniediagnose #408311Teil 3:
Es handelt sich auch um ein Auffordern zu rechtswidriger Gewalt:
Die geforderten Übergriffe in den einschlägigen Fällen, mithin die zwangsweise Einsperrung und „Behandlung“ — namentlich über das aktuell praktizierte Maß hinaus — läßt sich nicht rechtfertigen, weder mit der — in der Regel fehlenden — Einwilligung der Betroffenen noch nach einschlägigen Psychiatriegesetzen, noch verfassungsrechtlich. Ob eine Rechtfertigung nach Letzteren überhaupt rechtsstaatlich und völkerrechtskonform ist, ist umstritten (siehe etwa die Gegenposition Bericht des VN-Sonderberichterstatter über Folter Juan Méndez vom 01.02.2013, http://mdac.info/sites/mdac.<wbr />info/files/march 4 torture.pdf; WHO, Mental health, human rights and legislation Guidance and practice, S. 55, https://www.who.int/<wbr />publications/i/item/<wbr />9789240080737). Sie kann aus völkerrechtlicher Sicht auch dem Folterbegriff unterfallen (wie vor). In jedem Fall geht die ganz herrschende Meinung in Deutschland davon aus, daß Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung — wenn überhaupt — nur unter sehr engen Grenzen verfassungskonform sind (vgl. BVerfG, BVerfG, Beschluß vom 23.03.2011 zu 2 BvR 882/09, Rz. 45 ff.). Das Bundesverfassungsgericht verbietet sie namentlich zum Schutz Dritter außerhalb eines Anstaltssettings (vgl. ebd., Rz. 46):
„Als rechtfertigender Belang kommt insoweit allerdings nicht der gebotene Schutz Dritter vor den Straftaten in Betracht, die der Untergebrachte im Fall seiner Entlassung begehen könnte. Dieser Schutz kann auch dadurch gewährleistet werden, dass der Untergebrachte unbehandelt im Maßregelvollzug verbleibt. Er rechtfertigt daher keinen Behandlungszwang gegenüber einem Untergebrachten, denn dessen Weigerung, sich behandeln zu lassen, ist nicht der Sicherheit der Allgemeinheit vor schweren Straftaten, sondern seiner Entlassungsperspektive abträglich. “
Damit ist klar, daß jedenfalls (erhöhte) Gewalt zum Schutze der Allgemeinheit, wie sie die Beschuldigten fordern, keine gerechtfertigte Gewalt ist.
Bereits jetzt werden die konservativen verfassungsrechtlichen Grenzen der Gewaltausübung in medizinischen Settings in der täglichen Praxis regelmäßig überschritten und sind somit de facto mehr als ausgereizt. Ein weiterer Handlungsspielraum für mehr Gewalt gegen Betroffene besteht somit nicht. Dies wissen auch die Beschuldigten ganz genau.
Dennoch rufen diese sehenden Auges, daß noch mehr Gewalt jedenfalls verfassungsrechtlich nicht rechtfertigbar ist, hierzu öffentlich und durch Verbreitung eines Inhalts auf.
Daneben rufen die Beschuldigten auch zu Willkürmaßnahmen auf, da Zwangsbehandlungen nur psychiatrisierte Menschen betrifft und somit diskriminierend wirkt sowie die Opfer schwer schädigt. Sie werden in ihrer Persönlichkeit verändert (vgl. BVerfG, wie vor, Rz. 44).
Durch die Benennung konkreter Teile der Bevölkerung — zu allererst psychiatrisierter Menschen, daneben aber auch zahlreicher anderer Gruppen — und dem Eintreten für mehr Freiheitsberaubung und mehr gewaltsame Verabreichung von psychoaktiven Substanzen an diese rufen die Beschuldigten zur Gewalt gegen diese Bevölkerungsgruppen auf. Ihr Aufruf trägt, neben der Behindertendiskriminierung (vgl. BVerfG, wie vor, Rz. 53), kinderfeindliche, sexistische und xenophobe Züge.
Dieser Aufruf ist auch geeignet den öffentlichen Frieden zu stören. Das zeigt sich allein in der vorliegenden Strafanzeige, die durch zwei Psychiatrie-Opfergruppen mit einer Vielzahl an Mitgliedern gestellt wird. Zudem führt Gewalt zu Gegengewalt, was in besonderem Maße dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Nicht zuletzt haben Menschen, denen Gewalt angetan wird, ein Notwehrrecht und es gibt auch ein Nothilferecht.
II. Volksverhetzung isd. 1 130 Abs. 2 HS 1 lit. b) StGB
Auch die Tatalternative des Verbreitens und Zugänglichmachens auch minderjährigen Personen eines Inhalts, der zu Gewalt gegen die unter l. genannten Teile der Bevölkerung aufruft, ist vorliegend hilfsweise verwirklicht, wird jedoch aus hiesiger Sicht durch § 130 Abs. 1 StGB konsumiert.
III. Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung
Eine Rechtfertigung oder Entschuldigung ihrer Handlung scheidet ersichtlich aus. Derlei Gründe sind nicht ersichtlich. Die Beschuldigten handelten vielmehr aus egozentrischen eigennützigen Beweggründen um ihre „berufliche“ Tätigkeit und ihre Einkünfte zu sichern, auch durch Absatz weiterer Psychopharmaka. Bekanntermaßen werden Leute wie die Beschuldigten hierfür von der Pharma-Industrie zusätzlich entlohnt. Die Scheinrechtfertigung für mehr „Sicherheit“ zu sorgen, ist ersichtlich eine Schutzbehauptung. Da Gewalt Gegengewalt schafft, sorgen die hetzerischen Parolen der Beschuldigten, im Gegenteil, gerade für mehr Unsicherheit. Im übrigen ist es auch ein Märchen, daß psychiatrisierte Menschen gewalttätiger seien als nicht psychiatrisierte. Diese Behauptung ist ihrerseits bereits Teil der Tatbestandserfüllung in § 130 Abs. 1 StGB. Im übrigen widersprechen die Worte, die der Beschuldigten zu 1 in der Presse zugeschrieben werden, wonach „die Mehrheit der Menschen, die an diesen Erkrankungen leiden nicht gewalttätig sind“ (FAZ, wie vor), gerade dieser These.
VI. Ergebnis
Die Beschuldigten sind damit im Ergebnis einer Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 StGB schuldig.
Dr. Schneider-Addae-Mensah
Rechtsanwalt03/07/2025 um 18:46 Uhr als Antwort auf: Gewalt- und Straftaten von Menschen mit Schizophreniediagnose #408310Teil 2:
Empfoh/ene Maßnahmen zur Gewaltprävention:
[…]
Beweis:
Pamphlet der Beschuldigten vom Juni 2025, veröffentlicht am 23.06.2025 unter
https://www.dgppn.de/_<wbr />Resources/Persistent/<wbr />197fdcc62b0b625efb2d2dc1fb292e<wbr />c330f8a03f/DGPPN_<wbr />Positionspapier_Pr%C3%<wbr />A4vention%20von%20Gewalttaten.<wbr />pdf .Diese Äußerungen wurden auch in der Presse veröffentlicht bzw. zitiert, u.a. in der FAZ vom 23.06.2025
(https://www.faz.net/aktuell/<wbr />gesellschaft/kriminalitaet/<wbr />reaktion-auf-messerattacken-<wbr />patienten-auch-gegen-ihren-<wbr />willen-behandeln-110551982.<wbr />html). Darin wird namentlich gefordert die Einsperrung und gewaltsame „Behandlung“ folgender Teile der Bevölkerung zu forcieren:• psychiatrisierter Menschen
• Jugendlicher,
• Männer,
• Genießer,
• Gewaltopfer,
• Armer,
• Obdachloser und
• AsylbewerberBeweis: Artikel FAZ, wie vor
B. Rechtslage
I. Volksverhetzung isd. § 130 Abs. 1 StGBDie Einsperrung von Menschen in einer Psychiatrie erfüllt den objektiven Tatbestand der Freiheitsberaubung. Die Freiheitsberaubung von Menschen über eine Woche erfüllt den Clualifikationstatbestand einer schweren Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB. Die Einsperrung eines Menschen erfüllt zudem den Begriff der Gewalt isv. § 130 Abs. 1 StGB.
Die Verabreichung psychoaktiver Substanzen an einen Menschen erfüllt den objektiven Tatbestand der Vergiftung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB und somit ebenfalls unproblematisch den Gewaltbegriff des § 130 Abs. 1 StGB. Das Pamphlet der Beschuldigten hat auch Appellcharakter und geht über ein bloßes Befürworten hinaus, was sich insbesondere aus dem Wortlaut und den Formulierungen der Gewaltforderung der Beschuldigten ergibt. So schreiben diese von „Empfohlenen Maßnahmen“, fordern die „konsequente Nutzung“ der fragwürdigen Zwangsbehandlungsgesetze und die Aufgabe rechtsstaatlich bedingter „Zurückhaltung“ bei Zwangsbehandlungen. Hieraus ergibt sich eindeutig ein Appellcharakter der inkriminierten Äußerungen.
Es handelt sich auch um ein Auffordern zu rechtswidriger Gewalt:
Teil 3 folgt im nächsten Beitrag:
03/07/2025 um 18:42 Uhr als Antwort auf: Gewalt- und Straftaten von Menschen mit Schizophreniediagnose #408309Diese Strafanzeige poste ich in 3 Teilen, weil ja nur 2 Links pro Beitrag in diesem Forum möglich sind:
Teil 1:
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener und der Bundesverband Psychiatrie- Erfahrener haben den gesamten Vorstand der DGPPN mit dem Vorwurf der Volksverhetzung angezeigt. Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah hat die Anzeige ausgearbeitet und der Staatsanwaltschaft Berlin zugestellt:
Die Beschuldigten verfassten gemeinschaftlich ein im Juni 2025 veröffentlichtes als „Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.“ bezeichnetes Pamphlet, in dem sie gegen Teile der Bevölkerung hetzen und zur Gewalt und Willkürmaßnahmen gegen diese aufrufen:
R e c h t s a n w a I t s k a n z I e i
Dr. David Schneider-Addae-MensahL i c e n c i é e n d r o i t (TouIouse 1 9 9 4)
Kantstraße 4, D-76137 Karlsruhe • Tel. +49-(0)721-84086212 • Fax: +49-(0)721-84086214
http://www.schneider-addae-mensah.eu • E-Fax +49-(0)321-21015409D-76137 Karlsruhe
Kantstraße 4
Tel. +49-(0)721-84086212
Fax + 49(0)721-84086214
E-Fax *49-(0)32121015409Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstraße 9110559 Berlin
Karlsruhe, 30.06.2025
Mein Zeichen: 41/25In der Sache
Bundesarbeitsgemeinschah Psychiatrieerfahrener e.V. / Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. ./. Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank und andere
wegen: Strafverfahren, Vorwurf der VolksverhetzungHier zeige ich an, daß mich die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener und der Bundesverband Psychiatrieerfahrener mit der Vertretung ihrer Interessen in o.g. Sache beauftragt hat. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert und eine Vollmachtskopie auf Wunsch nachgeliefert werden.
Namens und im Auftrag meiner Mandanten erstatte ich
Strafanzeige
gegen- Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Reinhardtstraße 29, 10117 Berlin,
- Prof. Dr. Andreas Bechdolf, Dieffenbachstraße 1, 10967 Berlin,
- Dr. Raoul Borbé, Pfarrer-Leube-Straße 29, 88427 Bad Schussenried,
- Prof. Dr. Harald Dreßing, J 5, 68159 Mannheim
- Prof. Dr. Ute Habel, Pauwelsstraße 30, 52074 Aachen
- Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg, J 5, 68159 Mannheim
- Prof. Dr. Jürgen L. Müller, Wilhelmsplatz 1 (Aula), 37073 Göttingen
- Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Krumenauerstraße 25, 85049 Ingolstadt
- Prof. Dr. Andreas Reif, Theodor-Stern-Kai 7, 60596 Frankfurt am Main
- Prof. Dr. Ulrich Reininghaus,J 5, 68159 Mannheim
- Prof. Dr. Henning Saß, Pauwelsstraße 30, 52074 Aachen
- Prof. Dr. Ingo Schäfer, Martinistraße 52, 20246 Hamburg
- Nancy Thilo, Reinhardtstraße 29, 10117 Berlin
wegen des Verdachts der Volksverhetzung und aller anderen in Betracht kommenden Straftaten.
Begründung:
A. Sachverhalt
Die Beschuldigten verfaßten gemeinschaftlich ein im Juni 2025 veröffentlichtes als sog. „Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V.“ bezeichnetes Pamphlet, in dem sie gegen Teile der Bevölkerung hetzen und zur Gewalt und Willkürmaßnahmen gegen diese aufrufen. Namentlich schreiben sie darin:
Teil 2 folgt im nächsten Beitrag!
„Empfoh/ene Maßnahmen zur Gewaltprävention:
[…]
03/07/2025 um 16:47 Uhr als Antwort auf: Hitzeschutz-DIY-Isobox für Medikamente Bastelvorschlag #408301Blabla, @PlanB. Du hast echt keine Ahnung.
Es kommt auf die Materialien an, aber es macht eh nie Sinn, mit dir zu diskutieren, weil vernünftige Diskussion mit dir garnicht möglich sind, aber das weißt du ja selbst, haben dir schon mehr als genug Leute gesagt und geschrieben.
Du schreibst halt gern Bullshit, warum auch immer dir sowas Spaß macht.
03/07/2025 um 16:19 Uhr als Antwort auf: Kostenloses Buch von Will Hall und Co. zum Download #408298Du scheinst überlesen zu haben, dass es das Buch auch auf Deutsch gibt, @Angora:
Das Buch gibt es überall im Buchhandel auf Deutsch, allerdings nicht zum kostenlosen Download.
Man kann PDFs aber zum Beispiel mit verschiedenen Methoden, oft sogar kostenlos, automatisch übersetzen lassen.
Wie? Vielleicht einfach mal ChatGPT fragen. Die KI weiß darauf konkrete Antworten.
03/07/2025 um 12:22 Uhr als Antwort auf: Hitzeschutz-DIY-Isobox für Medikamente Bastelvorschlag #408277Selbstverständlich hat die Bundesregierung extra wegen meinem persönlichen Empfinden, dass mir Medikamente mit einer Temperatur über 25 Grad einfach nicht schmecken, da bin ich persönlich sehr empfindlich, diesen Paragraphen im Gesetz verankert.
Ich liebe den Geschmack von meinen Medikamenten, wie sich die Aromen so wunderbar auf meiner Zunge entfalten, sich im Mund ausbreiten, wenn ich sie genussvoll einfach auf der Zunge zergehen lasse, eine echte Geschmacksexplosion, mit allen Sinnen genieße ich es jedes Mal ausgiebig, aber nur, wenn die Medikamente eine Temperatur von höchstens 25 °C haben, darüber igittigitt, nein, das ist für mich wirklich widerlich. Mir persönlich selbstverständlich grundsätzlich nicht zumutbar, darum gibt es diesen Paragraphen: *Ironie off*
:§(2d) Der Lagerraum muss ausreichend groß sein und eine ordnungsgemäße Lagerung der in der Apotheke vorrätig gehaltenen oder vertriebenen Produkte ermöglichen. Es muss eine Lagerhaltung unterhalb einer Temperatur von 25 Grad Celsius möglich sein. Für Arzneimittel oder Ausgangsstoffe, die nach § 21 Absatz 4 Satz 2 abzusondern sind, und für Arzneimittel, die nach § 21 Absatz 5 Satz 1 gesichert aufzubewahren sind, ist ein separater und entsprechend gekennzeichneter Lagerbereich vorzusehen. Soweit Arzneimittel außerhalb der Öffnungszeiten der Apotheke angeliefert werden, muss die Einhaltung der erforderlichen Lagertemperaturen für die betreffenden Arzneimittel ständig gewährleistet sein; ein Zugriff Unbefugter muss ausgeschlossen werden. Apotheken, die Krankenhäuser mit Arzneimitteln versorgen, müssen für diese Arzneimittel separate Lagerräume oder mindestens separate und entsprechend gekennzeichnete Lagerbereiche vorhalten.
Quelle:
03/07/2025 um 3:08 Uhr als Antwort auf: Hitzeschutz-DIY-Isobox für Medikamente Bastelvorschlag #408251Ich habe mir gestern Morgen diese Kühltasche für 4,95 € bei Action für meine Medikamentenvorräte gekauft:
https://www.action.com/de-de/p/3215495/kuhltasche/
Außerdem kleine Kühlakkus, diese hier, 3 Stück für 77 Cent, hab 2 Packungen genommen.:
https://www.action.com/de-de/p/2550709/kuhlelemente/
Ich hatte noch einen Pappkarton, der relativ schmal und hoch ist. Da passen meine Medikamentenvorräte rein und der Karton passt gut mittig in die Kühltasche, so dass seitlich an beiden Seiten noch gut Platz ist, an den langen Seiten, neben dem Karton. Da habe ich links und rechts je einen kleinen Kühlakku reingelegt, vorher nur gut im Kühlschrank, nicht im Gefrierschrank, gekühlt. Das reicht, um die heißen Stunden über meine Medikamente nicht zu warm werden zu lassen.
Da brauche ich also nur, wenn es heiß wird, mal eben zwei von den kleinen Kühlakkus aus dem Kühlschrank reinlegen. Kein Akt, kleiner Handgriff. Das reicht auch einmal am Tag.
Und für alle, die keine Thermobox für ihre Medikamente brauchen: Die Pharmaindustrie macht sich extra die Mühe und druckt nur für mich persönlich auf meine Medikamente, dass man die nicht über 25 °C lagern darf. *Ironie off*
02/07/2025 um 10:42 Uhr als Antwort auf: Hitzeschutz-DIY-Isobox für Medikamente Bastelvorschlag #408172Wer eine kleine Kühltasche für die Medikamente sucht, bei Rossmann bis Freitag im Prospekt, Stück 4,99 €, vielleicht eine Idee dafür:
Ideenwelt Lunchbag
22 x 17 cm, in zwei Designvarianten, Zitrone und blau, mit Reißverschluss für den Deckel.
Langer Kühleffekt, schreibt Rossmann
https://www.rossmann.de/de/haushalt-ideenwelt-lunchbag-zitrone/p/4068134096333
.
Ich habe online nachgesehen, in meiner Filiale hier gibt’s diese Kühltaschen leider nicht.
01/07/2025 um 23:58 Uhr als Antwort auf: Hitzeschutz-DIY-Isobox für Medikamente Bastelvorschlag #408140Diese kleinen Thermometer mit Hygrometer, wo man auch die Luftfeuchtigkeit gleich sehen kann, sind meiner Erfahrung nach, gut.
Ich habe die für die Wohnung, werde mir aber morgen möglichst noch eins für den Küchenschrank besorgen, in dem ich zurzeit meine Medikamente aufbewahre oder eben für diese „Fahrradkühltasche“, wenn sie sie dahaben und sie mir gefällt. Sonst gucke ich mal bei Tedi und Rossmann nach einer kleinen, möglichst faltbaren Kühltasche für Medikamente und Thermometer drin. Ich habe ja auch noch Medikamentenvorräte und die Mediboxen, worin ich sie für 4 Wochen vorsortiere.
Dieses Thermometer/Hygrometer hier gibt’s bei Action, für 2,99 €, passen auch mit in so eine selbstgemachte Box oder eben auch kleinere Kühltaschen. Die gibt’s auch manchmal bei Rossmann und Co. günstig.
https://www.action.com/de-de/p/3200158/nor-tec-thermometer/
Edit: Habe gerade eins der Thermometer mit Hygrometer von Action ausgemessen:
Maße: H 7 x B 8 x T 1,5 cm
Unten mit ausgeklapptem Ständerchen 2,7 cm.
….
Auch so wiederverwendbare Eiswürfel gibt es praktisch überall für ein paar Cent in verschiedenen Formen und Farben. Die kann man auch prima in so einem Zipbeutel und Haushaltsrolletuch drum, mal eben in so eine DIY-Hitzeschutzbox oder eine kleine Kühltasche mit den Medikamenten drin, werfen. Die kühlen einzeln ja nicht zuviel runter, oder zwei, drei davon.
https://www.action.com/de-de/p/3005745/wiederverwendbare-eiswurfel/
Auch Kühlakkus oder wiederverwendbare Eiswürfel muss man ja nicht einfrieren, die kann man auch für solche Zwecke, um die Temperatur in einer Kühltasche oder selbstgebastelten Box zum Hitzeschutz für Medikamente, nur etwas und langsam zu senken, einfach im Kühlschrank lagern, um sie griffbereit und gebrauchsferig parat zu haben.
.
-
Diese Antwort wurde vor 9 Monaten, 3 Wochen von
Pia geändert.
01/07/2025 um 22:35 Uhr als Antwort auf: Hitzeschutz-DIY-Isobox für Medikamente Bastelvorschlag #408133Man darf die Medikamente garnicht im Kühlschrank lagern, außer solche, selbstverständlich, die im Kühlschrank gelagert werden müssen, die kühlpflichtig sind.
-
Diese Antwort wurde vor 9 Monaten, 3 Wochen von
-
AutorBeiträge