Mowa

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  • Apropos „Influencerin“, ich werde meine Gedanken zum Thema im frisch eröffneten Thread teilen @Horst:
    https://schizophrenie-online.com/forums/Thema/lmd-artikel-die-influencer-ausbeutung-auf-instagram-tiktok-und-co/

    Hier in diesem Thread möchte ich zum Thema „Gewalt- und Straftaten von Menschen mit Schizophreniediagnose“ zurückkommen.

    Das habe ich natürlich ganz am Anfang von ChatGPT herausgefunden und „trickse“ so immer bei meine KI-Antworten ! ;-)

    @Horst, meinst Du, dass Du die Antworten der KI gezielt so beeinflusst, dass sie Deine Sichtweise bestätigen?

    Du hast doch immer wieder geschrieben, dass Du im Forum eine Diskussion zum Thema Schizophrenie suchst.

    Für mich bedeutet eine Diskussion, dass ich mich mit anderen über unterschiedliche Perspektiven austausche, meine eigene Haltung hinterfrage und im besten Fall neue Einsichten gewinne.

    Ich frage mich, was Du unter einer Diskussion verstehst.

    Danke, @Zoidberg.

    Ich hätte mich auch sehr gewundert, wenn die KI anders geantwortet hätte.

    Die obige Antwort der KI auf die Warum-Frage von @Horst klingt für mich ebenfalls ausweichend und nicht überzeugend.

    Das verstehe ich nicht, @Horst.

    Wie kommst Du auf die Frage, warum die DGPPN der Antipsychiatrie-Bewegung nahesteht?

    Hast Du zuerst die KI nach dem OB gefragt, anstatt nach dem WARUM?

    • Diese Antwort wurde vor 3 Monate, 3 Wochen von Mowa geändert.
    als Antwort auf: Notizen von Mowa – Teil 3 #407025

    Hier mein neuer Blogeintrag zur Dokumentaion:

    Stellungnahme zum Positionspapier der DGPPN „Prävention von Gewalttaten” vom 23. Juni 2025
    Montag, den 23. Juni 2025 um 13:51 Uhr

    https://mowas-notizen.de/2025/06/23/stellungnahme-zum-positionspapier-der-dgppn-praevention-von-gewalttaten-vom-23-juni-2025/

    Sorry für das Doppelposting.

    Stellungnahme zum Positionspapier der DGPPN „Prävention von Gewalttaten” vom 23. Juni 2025
    Montag, den 23. Juni 2025 um 13:51 Uhr

    https://mowas-notizen.de/2025/06/23/stellungnahme-zum-positionspapier-der-dgppn-praevention-von-gewalttaten-vom-23-juni-2025/

    Quelle: https://www.dgppn.de/aktuelles/stellungnahmen-und-positionen/praevention-von-gewalttaten.html

    DGPPN
    Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie,
    Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.

    23.06.2025 | Positionspapier

    Prävention von Gewalttaten

    Mit diesem Positionspapier stellt die DGPPN wissenschaftliche Daten zum Risiko von Gewalttaten durch psychisch erkrankte Menschen zusammen und macht Empfehlungen zur Prävention. So soll eine fundierte, praxisorientierte und ethisch reflektierte Grundlage für Diskussionen um mögliche Maßnahmen geschaffen werden, die sich grundsätzlich immer im Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Bevölkerung und den Rechten von Menschen mit psychischen Erkrankungen bewegen. Um das Risiko für Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen zu senken, empfiehlt die DGPPN insbesondere den Ausbau der Versorgungsstrukturen, der Eingliederungshilfe und der Sozialpsychiatrischen Dienste. Es brauche keine neuen Regelungen, sondern die konsequente Nutzung bestehender rechtlicher Möglichkeiten.

    Links und Downloads

    Prävention von Gewalttaten [PDF] | DGPPN-Positionspapier | Juni 2025

    Quelle: https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/reaktion-auf-messer-attacken-patienten-auch-gegen-ihren-willen-behandeln-110551982.html

    Reaktion auf Messerattacken:
    „Patienten auch gegen ihren Willen behandeln“
    Von Karin Truscheit, München
    23.06.2025, 06:26 Lesezeit: 6 Min.

    (Bild Nr. 1)
    Zuletzt kam es im Mai am Hamburger Hauptbahnhof zu einer Messerattacke einer psychisch erkrankten Frau.

    Mehr Therapie in Kliniken und mehr Betreuung vor Ort: Fachleute stellen ein Konzept zur Gewaltprävention bei psychisch Kranken vor.

    Als im Mai eine Frau am Hamburger Hauptbahnhof auf zahlreiche Menschen eingestochen hat, stand eine Frage im Fokus: Wie kann man Taten von psychisch kranken Menschen verhindern, die zuvor schon gewalttätig und sogar in stationärer Behandlung waren?

    Diese Frage stellt sich seit langem: Nach der Attacke im Januar in Aschaffenburg, als ein psychisch kranker Afghane mit einem Messer auf eine Kindergruppe eingestochen und zwei Menschen getötet hat. Und ebenso nach dem Angriff in der Würzburger Innenstadt im Juni 2021, als ein psychisch auffälliger Somalier drei Frauen mit einem Messer erstochen hat.

    (Bild Nr. 2)
    Im Januar kam es in Aschaffenburg zu einer tödlichen Messerattacke auf eine Kindergartengruppe. dpa

    Die Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie DGPPN hatte nach der Tat von Aschaffenburg angekündigt, Vorschläge für eine verbesserte Gewaltprävention zu erstellen. Die Fachgesellschaft hat jetzt ein Positionspapier vorgestellt, das als wesentliche Präventionsmaßnahme den verbesserten Zugang zu Therapie und Betreuung anführt. Um das Risiko für Gewalttaten zu reduzieren, müssen demnach vor allem drei Elemente der Unterstützung ausgebaut werden: die Versorgungsstrukturen, die Eingliederungshilfe und die Sozialpsychiatrischen Dienste.

    Erstmals hebt die DPGGN nun deutlich die erhöhten Risiken für Gewalttaten hervor, die von psychisch Erkrankten ausgehen können. Die Fachgesellschaft bezieht sich auf „neuere komplexe Studien“, die ein statistisch erhöhtes Risiko für Menschen mit psychischen Erkrankungen belegen, gewalttätig zu werden. Das Risiko ist demnach „eindeutig gesichert für Schizophrenien und andere Psychosen“. Zudem für Drogensucht und Alkoholabhängigkeit sowie für schwere Persönlichkeitsstörungen. Die Präsidentin der DGPPN, die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, stellt jedoch klar, dass „die überwiegende Mehrheit der Menschen, die an diesen Erkrankungen leiden“ nicht gewalttätig seien. Laut DGPNN gibt es in Deutschland 18 Millionen Menschen mit psychischen Erkrankungen.

    Nach der Tat von Aschaffenburg war die Einschätzung der DGPPN zu den Risiken noch eher zurückhaltend. Damals teilte die Gesellschaft mit, dass „bestimmte psychische Erkrankungen“ mit einem erhöhten Risiko für Gewalttaten „einhergehen können“. Neue gesetzliche Regelungen oder ein Register für psychisch kranke Gewalttäter hatte die Fachgesellschaft nach Aschaffenburg abgelehnt. Bei dieser Haltung ist sie geblieben: „Register“ oder die „Weitergabe von medizinischen Daten an Behörden“ würden das Gewaltrisiko nicht mindern – im Gegenteil. Wenn ein Patient aus „Furcht vor Stigmatisierung“ nicht oder spät zum Arzt gehe, werde das Risiko für Gewalttaten erhöht. Die Beobachtung einer „großen Zahl psychisch erkrankter Menschen durch behördliche Dienste“ ist demnach weder „praktisch möglich“ noch „erfolgversprechend“.

    Therapie mit „sozialer Integration“

    Laut Gouzoulis-Mayfrank müssen die „bestehenden rechtlichen Möglichkeiten“ konsequent genutzt werden. Die wirksamste Gewaltprävention ist demnach eine psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung. Denn eine „konsequente Therapie“ senke „nachweislich“ das Risiko für Gewalttaten. Die Therapie muss jedoch mit „sozialer Integration“ einhergehen. Nur so könnten die Risiken minimiert werden, die aus einer psychischen Erkrankung entstehen können. Denn: Diese Risiken werden noch erhöht durch weitere Risikofaktoren für Aggressionen, die sich aus den Lebensumständen der Menschen ergeben können. Dazu zählt die Fachgesellschaft jugendliches Alter und männliches Geschlecht, Alkohol- und Drogenkonsum, Gewalterfahrung, das Aufwachsen in sozialer Vernachlässigung, soziale Isolation, Armut und Wohnungslosigkeit.

    Hatte es die DGPPN nach Aschaffenburg noch vermieden, auf die besonderen Risikofaktoren gerade bei Asylbewerbern hinzuweisen, werden diese nun eigens erwähnt: Vor allem bei „der Gruppe der Geflüchteten“ treffen demnach mehrere Risikofaktoren für Aggression und Gewalttätigkeit zusammen. Das Risiko wird laut Positionspapier noch weiter verstärkt, da für diese Personen der Zugang zur psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung in den ersten drei Jahren ihres Aufenthaltes in Deutschland „nur begrenzt“ möglich sei.

    Wie soll nun laut Fachgesellschaft die Prävention verbessert werden? Zunächst werden Defizite benannt: Die Fachgesellschaft kritisiert, dass „die Angebote der Regelversorgung nicht ausreichend“ sind. Gefordert wird daher, niedrigschwellige Behandlungsmöglichkeiten flächendeckend auszubauen. Diese Angebote sollen sich „flexibel am Bedarf der Betroffenen orientieren“. Sie sollen insbesondere auch „sozial marginalisierte Betroffene und Geflüchtete“ ansprechen. Gerade schwer erkrankte Personen würden durch die ambulante psychiatrische Regelversorgung „häufig nicht erreicht“. Was damit zum Ausdruck gebracht wird, ist ein gravierendes Problem: Wenn die Betroffenen die Angebote, die ihnen vielleicht zuvor in der stationären Behandlung empfohlen wurden, nicht in Anspruch nehmen. Somit müssen laut DGPPN auch Möglichkeiten geschaffen werden, die Erkrankten da zu behandeln, wo man sie erreiche – also auch „aufsuchend“ in ihrem Wohnumfeld. Doch auch hier gibt es dasselbe Problem wie bei den ambulanten Angeboten: Es gibt Betroffene, die sich nicht „aufsuchen“ lassen wollen und Hilfen verweigern.

    Gesetzliche Möglichkeiten stärker nutzen

    Als weitere Präventionsmaßnahme wird der Ausbau der Eingliederungshilfe genannt. Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und erhöhten Risiken für Gewalttaten müssten „ausreichend“ Leistungen zur sozialen und beruflichen Teilhabe erhalten. Auch braucht man demnach mehr Personal für die Sozialpsychiatrischen Dienste der Kommunen, die mit der Fürsorge für Betroffene auch einen Beitrag zur Gefahrenabwehr leisteten. Ebenso sollte man über den Aufbau von forensisch-psychiatrischen Fachstellen bei den Polizeibehörden nachdenken.

    Die Fachgesellschaft hebt hervor, dass man vor allem diejenigen Betroffenen „gezielt unterstützen“ muss, die sich bereits in der Vergangenheit aggressiv oder gewaltbereit gezeigt haben – und deshalb in einer psychiatrischen Klinik untergebracht waren. Das war der Fall bei den Tätern in Aschaffenburg und Würzburg, ebenso bei der Täterin in Hamburg. Die DGPPN empfiehlt, diese Personengruppe zusätzlich „intensiv und flächendeckend“ zu betreuen.

    Besonders herausfordernd sind zudem Patienten, die bereits durch Aggressivität aufgefallen sind und sich jedoch gegen eine Behandlung aussprechen. Die Fachgesellschaft drängt darauf, hier die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten stärker zu nutzen, um Personen mit Gewaltrisiko auch gegen ihren Willen unterzubringen – und gegen ihren Willen mit Medikamenten zu behandeln. Festgestellt wird hier in der Praxis eine „zum Teil große Zurückhaltung bezüglich einer unfreiwilligen medikamentösen Behandlung im Rahmen einer Unterbringung“. Verwiesen wird zudem auf die schwierige rechtliche Lage in den Psychiatrien: Denn eine Unterbringung ist nur solange möglich, solange der Patient eine Bedrohung für sich oder andere darstellt. Die rechtlichen Grundlagen für diese Unterbringung sind in den jeweiligen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzen (PsychKHG) der Bundesländer geregelt. Die Unterbringung werde jedoch „unmittelbar“ beendet, „wenn die akute Symptomatik abgeklungen ist, auch wenn sich der Zustand noch nicht ausreichend stabilisiert hat“. Damit sei „weder den Betroffenen noch der Gesellschaft geholfen“. Diese Praxis sollte laut DGPPN „unbedingt“ überdacht werden.

    Aus der Psychiatrie entlassen, aber nur unter Auflagen

    Um Patienten besser zur Behandlung zu motivieren, schlägt die Fachgesellschaft eine Art Bewährung vor: Patienten könnten unter Auflagen die gesetzlich beschlossene Unterbringung in der Psychiatrie verlassen. So könne zum Beispiel festgelegt werden, dass der Patient „verpflichtend“ seine Medikamente erhält und keine Drogen nimmt. Wenn er jedoch gegen die Auflagen verstößt, könne er zurück in die Klinik gebracht werden. Diese Möglichkeit, so die Präsidentin, werde zur Zeit sehr selten genutzt. Doch es sei geeignet, um in „ausgewählten Fällen“ nach einem Aufenthalt in der Psychiatrie eine „konsequente Therapie“ sicherzustellen.

    Die DGPPN weist zudem darauf hin, dass nach einer „unfreiwilligen“ Unterbringung gemäß der Landesgesetze schon jetzt eine „Informationspflicht“ der Kliniken an Gerichte, Sozialpsychiatrische Dienste, weiterbehandelnde Ärzte und Ordnungsbehörden besteht. Kritisch scheint jedoch zu sein, dass diese Informationspflichten je nach Landesgesetz „unterschiedlich“ geregelt werden – die Fachgesellschaft empfiehlt hier eine „Harmonisierung“. Informationen über Patienten mit Gefährdungspotential, die über diese Regelungen hinaus gehen, wertet die DGPPN jedoch als „unverhältnismäßige Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht“. Unterstellt wird hier eine „geringe Treffsicherheit bei der Vorhersage von Gewaltereignissen“ – daher seien erweiterte Informationen über Patienten „nicht vertretbar“.

    Das Positionspapier der DGPPN wird nach eigenen Angaben von einer Vielzahl von Fach- und Klinikverbänden sowie von Angehörigen- und Betroffenengruppen unterstützt. Es soll nun eine „praxisorientierte“ Diskussionsgrundlage darstellen, um Präventionsmaßnahmen zu erarbeiten.

    als Antwort auf: Notizen von Mowa – Teil 3 #406913

    Jun 22, 2025
    Ein entspannter Sonntagnachmittag bei 31°C auf dem Balkon.

    als Antwort auf: Notizen von Mowa – Teil 3 #406750

    Gleich gehe ich mit Chanchan Gassi. Ich glaube, wir drehen nur eine normal große Runde. Morgen früh wollen wir vielleicht auf den Berg, aber heute nicht, da meine linke Ferse nach der gestrigen Belastung wieder wehtut.

    Auf dem Rückweg wollen wir zum Wochenmarkt gehen und uns von einer Holzofenbäckerei leckere Brötchen holen. Außerdem besorgen wir frisches Gemüse für Tempura. Wenn der Asiamarkt um 10 Uhr öffnet, kaufe ich dort Garnelen. Danach fahre ich zum türkischen Supermarkt und kaufe ein Viertel einer großen Wassermelone.

    Das Planschbecken steht mit frischem Wasser seit gestern wieder auf dem Balkon bereit. Chanchan geht inzwischen von alleine hinein, ohne dass ich sie mit Leckerli locke. Mit der Wasserpistole spielt sie besonders gern. Mal gucken, ob ich heute oder morgen reingehe und mit ihr spiele.

    Morgen gebe ich wieder Mathe-Nachhilfe. Zum Glück ist die Mutter meiner Freundin aus Teheran seit über einem Monat zu Besuch. Heute könnte sie wohl kaum mehr ausgeflogen werden. Wir werden uns bestimmt darüber austauschen, wie es ihnen geht.

    Ich wünsche allen ein sommerlich schönes Wochenende :ciao:

    als Antwort auf: Niedrigst mögliche NL-Dosis, individuell ermittelt? #406749

    Die Natur funktioniert manchmal erstaunlich ähnlich, manchmal aber auch nur ungefähr.

    Meiner Meinung nach sind Menschen so gestrickt, dass sie sowohl individuelle Unterschiede als auch kollektive Gemeinsamkeiten aufweisen.

    Noch komplexer wird es, wenn man bedenkt, dass jeder Mensch in einem Umfeld lebt, das ebenfalls durch individuelle Besonderheiten und kollektive Strukturen geprägt ist.

    Um die Ursachen, Verläufe und Behandlungsmöglichkeiten psychischer Störungen zu verstehen, muss man diese Vielschichtigkeit berücksichtigen.

    Für mich bedeutet das, dass es ein breites, wenn auch begrenztes Spektrum gibt, in dem Menschen mit Schizophrenie ihre mentale Gesundheit erleben und damit umgehen.

    als Antwort auf: Niedrigst mögliche NL-Dosis, individuell ermittelt? #406699

    Naja, 10 bis 30 stimmt natürlich nicht, sondern nur 2 anstatt 10 ! Übrigens ich hatte Abilify 2 bis 3 Wochen schon 2006 und bei mir hatte es null Wirkung, weder positiv noch negativ !

    Vielleicht ist es auch Glück, dass die Werte von Herrn Aderhold bei mir sehr gut zuzutreffen scheinen.

    Methodische Grenzen gibt es bei solchen Studien ganz bestimmt. Zudem sind die Wirkung und Verträglichkeit von Medikamenten ja immer individuell unterschiedlich.

    Dazu hatte ich etwas später Folgendes gepostet:

    22/11/2019 um 6:23 Uhr
    Im Versorgungsbereich gibt es wohl keine Dosisfindungsstudien, nur in der wissenschaftlichen Forschung, da sonst zu aufwendig und kostspielig. Auch wäre eine solche Studie aussagekräftiger, wenn am selben Individuum die Rezeptorbindung und der Plasmaspiegel gemessen würde. Bislang fanden solche Messungen wohl unabhängig voneinander statt. Klar ist es dann schwierig, eine Aussage über die Korrelation zu treffen.

    Allgemein hat mein Psychiater geraten, Studien nicht immer für bare Münze zu nehmen (was ich auch nicht tue). Was einerseits laut Studien statistisch wahrscheinlich wäre und wie ich andererseits als Individuum bin, kann sehr unterschiedlich ausfallen. Patienten sind ihre eigenen Experten, und er unterstützt eine (notorische) „Grenzgängerin“ wie mich auch in meiner Eigenverantwortung.

    als Antwort auf: Niedrigst mögliche NL-Dosis, individuell ermittelt? #406681

    Hast Du das von weiter Oben gelesen @Mowa ?

    Hallo @Horst,

    ja, ich habe es gesehen. Ich habe in Deiner Quelle noch nicht nachgelesen, aber ich vermute, dass es sich um den gleichen Wert handelt, den auch Herr Volkmar Aderhold zitiert hat.

    Als ich 2019 angefangen habe, mir Gedanken über meine persönliche niedrigstmögliche NL-Dosis zu machen, hatte ich das gepostet:

    03/10/2019 um 4:31 Uhr
    P.S. Hier möchte ich auch Herrn Volkmar Aderhold zitieren, den ich bis jetzt gar nicht gelesen habe aber im Zusammenhang mit NL-Niedrigstdosis usw. immer wieder von Google empfohlen wird:

    Quelle HIER:

    Für Aripiprazol ist die Dosis von 2 mg fast so wirksam wie 10-30 mg.

    Auch eine effektive Dosis von 50% (ED50) ist bei einem Anteil der Patienten bereits ausreichend, …

    ED50 bei Aripiprazol ist nach seiner Tabelle < 1,5 mg/d.
    Daher würde ich vermuten, dass es für mich noch „Luft nach unten“ gibt.

    Die Berichte von Herrn Aderhold haben mir damals dabei geholfen, meine NL-Dosis so zu legen, dass ich irgendwo zwischen 0 und 2 mg lande. Ein prima „educated guess”, sozusagen.

    Liebe Grüße,
    Mowa

    als Antwort auf: Niedrigst mögliche NL-Dosis, individuell ermittelt? #406644

    ich weiß nicht, wie du darauf kommst, dass ich da anderer Meinung wäre.

    Und doch, viele Menschen schaffen Reduktionen ihrer Psychopharmaka nicht, weil sie zu große Reduktionsschritte machen.

    Q.e.d.

    als Antwort auf: Niedrigst mögliche NL-Dosis, individuell ermittelt? #406640

    Hallo @Pia,

    Methoden zum risikominimierten Reduzieren oder Ausschleichen von Psychopharmaka

    ich habe persönlich nichts dagegen, dass Du im Forum immer wieder auf die Möglichkeiten einer kleinschrittigen bzw. hyperbolischen Dosisreduktion hinweist. Es ist sinnvoll, über verschiedene Ansätze zu informieren.

    Was mich allerdings stören würde, ist, wenn dabei der Eindruck entsteht, das Nichtanwenden dieser Methoden sei der Grund dafür, dass es manchen Betroffenen nicht gelingt, Neuroleptika abzusetzen. Diese Annahme greift aus meiner Sicht zu kurz.

    Ich möchte hier noch einmal betonen, dass psychotische Symptome, die im Zusammenhang mit einer Dosisveränderung auftreten, andere Ursachen haben können als Symptome, die aus der grundsätzlichen Psychoseanfälligkeit resultieren. Das ist ein zentraler Unterschied.

    Langsames Reduzieren kann sicher helfen, Absetzsymptome abzumildern. Doch wenn sich die Psychoseanfälligkeit über den Zeitraum der Reduktion hinweg nicht verändert, bleibt sie weiterhin bestehen – unabhängig davon, wie behutsam reduziert wurde. In solchen Fällen ist es durchaus möglich, dass Betroffene bei der nächsten mentalen Belastung erneut psychotisch werden – auch nach einem noch so vorsichtigen Ausschleichen.

    Ich halte es daher für unrealistisch, anzunehmen, dass „risikominimiertes Reduzieren“ die Psychoseanfälligkeit selbst beeinflussen könnte. Was es jedoch leisten kann – und das sehe ich ebenfalls als Vorteil –, ist das Ermitteln der individuell niedrigsten noch wirksamen Dosis. Das kann den Betroffenen mehr Spielraum geben, ihre Selbstwahrnehmung zu schärfen und mit ihrem Psychiater besser abzustimmen, wie viel Medikation sie tatsächlich benötigen, um stabil zu bleiben.

    Nur zur Einordnung: Diese Einschätzungen basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen mit Neuroleptika seit 2010 sowie auf vielen Gesprächen mit meinem behandelnden Psychiater seit 2017.

    Liebe Grüße,
    Mowa

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