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Diese Pinzette rechts? Die verstehe ich nicht. Ich bin dann mal weg fand ich nicht so gut, weil ich das Buch kenne und weil ich selbst längere Touren gewandert bin. An der Junge muss an die Luft hatte ich keine Erwartungen.
So Styropor-Essensverpackungen als Frühlingsbeet umfunktioniert? Den Ich bin dann mal weg Film fand ich auch mäßig. Das Buch ist etwas besser. Der Junge muss an die frische Luft fand ich dagegen ganz gut.
01/03/2021 um 18:15 Uhr als Antwort auf: Impfreihenfolge Corona: Bevorzugung für Schizophrenieerkrankte? #150778@Jeanne-darc ich lese gerade, dass das mal wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, von wem man informiert wird. In Bremen soll es wohl beispielsweise die AOK machen.
01/03/2021 um 17:55 Uhr als Antwort auf: Impfreihenfolge Corona: Bevorzugung für Schizophrenieerkrankte? #150772@Jeanne-darc Von der sogenannten Kassenärztlichen Vereinigung, so viel ich weiß. Schau mal nach bei Wikipedia, was das ist, weiß ich jetzt auch nicht. Die informieren dich aber nur, wenn du gesetzlich versichert bist.
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Diese Antwort wurde vor 4 Jahren, 11 Monate von
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Ja, kann sein, dass Sartorius voll arbeiten will. Aber das wäre auch eine andere Petition. Kommt man echt nicht mehr aus der Rente raus? Das wäre aber echt schlecht geregelt.
@jeanne-darc naja, wenn man in einer Psychiatrie war, kann man auch gesund wieder rauskommen. Warum sollte man dann ein Anrecht auf Beschäftigung haben? Was Sartorius wahrscheinlich will, ist, dass Schwerbehinderte ein Recht auf Beschäftigung haben. Dann liegt ja eine Benachteiligung vor. Firmen müssen aber schon Schwerbehinderte beschäftigen, kaufen sich aber oft raus – was natürlich doof ist. Dann müsste man was generell an den Rechten für Schwerbehinderte drehen. Dass sich Firmen nicht mehr auskaufen können oder so. Das wäre aber eine andere Petition.
Hm, warum sollten Ex-Psychiatrieerfahrene mehr Rechte haben als „Normalos“? Das erschließt sich mir auf den ersten Blick nicht. Gibt es da nicht schon ein Gesetz, dass Firmen behinderte Menschen anstellen müssen, sich die Firmen aber oft freikaufen?
22/02/2021 um 17:53 Uhr als Antwort auf: Impfreihenfolge Corona: Bevorzugung für Schizophrenieerkrankte? #149615In meinem Bundesland werden jetzt auch chronisch Kranke über 65 geimpft. Okay, das Alter habe ich nicht, aber immerhin werden die ersten aus der zweiten Gruppe geimpft. Ein Attest habe ich bei meinem Psychiater bestellt.
@Mowa da hast du recht. Burnout überschneidet sich mit mit mehreren Symptomen. Die Apotheken Rundschau
betont halt, dass es keine medizinische Diagnose ist.-
Diese Antwort wurde vor 4 Jahren, 11 Monate von
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18/02/2021 um 19:43 Uhr als Antwort auf: Impfreihenfolge Corona: Bevorzugung für Schizophrenieerkrankte? #148198Hier die Verordnung, Schizophrenie ist auf Seite 3 zu finden. @DiBaDu
Bevor ich auf Schizo diagnostiziert wurde, war ich auf Burnout in der Tagesklinik. Burnout ist wohl ein besser bewertetes Wort als Depression. Ist aber halt eine Depression.
17/02/2021 um 17:27 Uhr als Antwort auf: Impfreihenfolge Corona: Bevorzugung für Schizophrenieerkrankte? #147882Hm, ich glaube, ich würde den sogar nehmen, um überhaupt geimpft zu sein. Es wird ja einen Grund geben, warum Schizophreniebetroffene früher geimpft werden sollen. You are damned if you do and you are damned if you don‘t.
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Diese Antwort wurde vor 4 Jahren, 12 Monate von
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Weil es bequem ist, bei Amazon zu bestellen. Ich musste auch schon darauf zurückgreifen, weil meine Größen im Fachhandel nicht zu bekommen sind.
Ärgerlich ist, dass Amazon keine Konkurrenz hat. Warum Quelle (einige werden es noch kennen) damals nicht groß online eingestiegen ist, ist mir unverständlich.
Ich habe mal vor zehn Jahren die grafic Novell „Berlin“ gelesen, das in der Weimarer Republik spielt. Fand es ganz gut, könnt mir eigentlich mal den zweiten Teil holen.
08/02/2021 um 21:17 Uhr als Antwort auf: Impfreihenfolge Corona: Bevorzugung für Schizophrenieerkrankte? #146060@Nichtraucher ich habe mal in der Verordnung nachgeschaut. Ich hoffe, das ist der richtige Absatz:
Die in § 3 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis i und § 4 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a bis h genannten Personen haben Anspruch auf Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses nach Absatz 4 Nummer 3. Der Anspruch nach Satz 1 umfasst auch einen mit dem ärztlichen Zeugnis gegebenenfalls zu vergebenden Code für die Terminvergabe. Die Arztpraxen sind zur Ausstellung eines ärztlichen Zeugnisses nach Absatz 4 Nummer 3 berechtigt. Sofern der Anspruchsberechtigte aufgrund früherer Behandlung dem Arzt unmittelbar persönlich bekannt ist, können das ärzt- liche Zeugnis sowie der gegebenenfalls zu vergebende Code auch telefonisch angefordert und postalisch versandt werden.
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Diese Antwort wurde vor 5 Jahren von
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Diese Antwort wurde vor 4 Jahren, 11 Monate von
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