Angehörige psychisch Erkrankter haben noch bis zum 10.3.2019 die Möglichkeit, in einem anonymen Online-Fragebogen Behandlungsangebote zu bewerten, die Zwangsmaßnahmen womöglich verhindern könnten und Auskunft darüber geben, wie die Behandlung ihres erkrankten Angehörigen vor der zuletzt erlebten Zwangsmaßnahme verlief.