Umstellung der Versorgung im Wohnheim

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  • #92159

    Normalerweise bekommen wir 35€ essensgeld die Woche, ab morgen bekommen wir eine vollversorgung aus der Küche, Frühstück, Mittagessen und Abendessen.

    Mein Problem damit ist das ich nicht frühstücke und das Brot später schon alt geworden ist.

    Zum Abendessen, ich habe meistens schon vor 18 Uhr Hunger, aber muss mich nach dem lieferplan halten.

    Zum Mittagessen, die Portionen beim Mittagessen sind so klein, das ich noch etwas zu essen brauche, das sagt fast jeder in unserem Wohnheim, manchmal schmeckt es einfach nicht.

    Ausserdem kaufe ich mir auch Chips und Schokolade und Kaffee und andere Genussmittel die wegfallen weil wir keine 35€ die Woche die Woche bekommen.

    Darf das Wohnheim uns einfach die 35€ streichen aber dafür die vollversorgung einführen?

    Wohnheime haben mittlerweile leider eine ausgangssperre bekommen, damit lässt es sich gut begründen das die 35€ wegfallen und die vollversorgung eingeführt wird.

    Am Anfang hieß es aber das die betreuer für uns einkaufen gehen, ist denen wahrscheinlich zu viel Arbeit.

    Daher meine Frage, dürfen die 35€ einfach gestrichen werden? Man könnte sich ja zumindest auf ein Mittagessen pro Tag einigen und die betreuer fahren für uns Frühstück und Abendessen einkaufen.

    #92160

    Guten Abend, @samsara!

    Eigentlich gibt es ja seit letztem Jahr dieses neue Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderung mehr Selbständigkeit und finanzielle Freiheit gewähren soll. Genau da wurde festgelegt, dass Essensgeld ausbezahlt werden muss, damit sich die Leute selbst versorgen können, so wie sie es wollen. So weit ich mich erinnere, darf das nicht mal auf die Grundsicherung angerechnet werden.

    Es kann allerdings sein, dass das jetzt eine Notverordnung ist die das aushebelt, oder dass das vielleicht nur für Werkstätten gilt. Die Betreuer würden sich jedenfalls einer zusätzlichen Gefahr aussetzen, wenn sie ständig für Euch einkaufen müssten und wahrscheinlich ist das zeitlich auch nicht machbar. Und außerdem ist es halt nun mal so, dass ihr im Moment nicht raus dürft.

    Aber das wird sich bestimmt irgendwann auch wieder ändern…


    Ursprüngliche Medikation:400 mg Amisulprid,12,5 mg HCT,10 mg Ramipril
    Ab 04.03.2024:500 mg Amisulprid,5 mg Olanzapin,12,5 mg HCT,10 mg Ramipril
    Ab 15.03.2024: 600 mg Amisulprid,12,5 mg HCT,10 mg Ramipril,4mg Doxagamma
    Ab 22.04.2024, statt 600 mg Amisulprid, 400 und 150 mg
    Ab 02.05. 6 mg Doxagamma und 25 mg HCT, 550 mg Amisulprid und 10 mg Ramipril
    Ab 12.05. nur noch 500 mg Amisulprid

    #92164

    Danke für deine Antwort @molly und guten Abend, kannst du mir mehr über das bundesteilhabegesetz erzählen?

    Bei mir hat sich nichts geändert außer dass das Geld von der Stadt (ich glaube es kommt von der Stadt) auf mein Konto kommt und ich es ans Wohnheim überweisen muss.

    Uns wurde mehr Geld versprochen, anstelle von 110€ Taschengeld sollen wir Hartz IV Niveau bekommen, daraus wurde leider nichts.

    #92168
    Anonym

      .

      #92378

      Hallo Rose, es war eine schlechte Idee ins Wohnheim zu gehen, wie du so schön sagst, wegen der Unfreiheit, ich finde die betreuer mischen sich zu stark ein und die Hausordnung nicht vergessen.

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