Gewalt- und Straftaten von Menschen mit Schizophreniediagnose

Home Foren Forschung Gewalt- und Straftaten von Menschen mit Schizophreniediagnose

Ansicht von 15 Beiträgen – 136 bis 150 (von insgesamt 155)
  • Autor
    Beiträge
  • #407427
    Anonym

      Also @Molly, Du meinst, dass @Blaustern einen überdurchschnittlichen IQ hat ?

      #407940
      Pia

        Selbst wenn sie fixiert wurde und du nicht…bedeutet das noch lange nicht, dass du friedfertiger bist…merkt man ja auch an deinem Verhalten hier im Forum

        <hr />

        wir können alle nicht wissen, wer wir sind …

        Danke, liebe @Forsythia.

        Ich war und bin nie fremd- oder eigengefährdent, nie gewalttätig, nie aggressiv. Da war und bin ich garkein Typ für.

        Die Klinik hier ist leider so schlimm. Das sind nicht nur meine eigenen schlechten und teils traumatisierenden Erfahrungen dort, sondern von sehr vielen Menschen, die ich dort kennengelernt habe und was ich auch da beobachtet habe, wie mit Mitpatient:innen umgegangen wurde.

        Meine Freundin, die ich dort vor über 7 Jahren kennengelernt hatte, ist schon über 2 Jahre auf der Flucht vor dieser Klinik, ständig in Ängsten, steckt in einer schlimmen Krise, aber ihre Ängste vor dieser Klinik sind durch viele ihrer schlechten Erfahrungen damit riesig, dort nochmals reinzukommen. :cry:

        Schönen Tag dir. 🌞

        Liebe Grüße Pia :ciao: 🌻


        Petition für einen Wandel im psychiatrischen Gesundheitswesen und in der Psychopharmakologie – an die WHO und weitere:

        https://share.google/yMioWVC2yVoLTW9eN

        #408309
        Pia

          Diese Strafanzeige poste ich in 3 Teilen, weil ja nur 2 Links pro Beitrag in diesem Forum möglich sind:

           

          Teil 1:

          Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener und der Bundesverband Psychiatrie- Erfahrener haben den gesamten Vorstand der DGPPN mit dem Vorwurf der Volksverhetzung angezeigt. Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah hat die Anzeige ausgearbeitet und der Staatsanwaltschaft Berlin zugestellt:

          Die Beschuldigten verfassten gemeinschaftlich ein im Juni 2025 veröffentlichtes als „Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.“ bezeichnetes Pamphlet, in dem sie gegen Teile der Bevölkerung hetzen und zur Gewalt und Willkürmaßnahmen gegen diese aufrufen:

           

          R e c h t s a n w a I t s k a n z I e i
          Dr. David Schneider-Addae-Mensah
          L i c e n c i é  e n  d r o i t (TouIouse 1 9 9 4)
          Kantstraße 4, D-76137 Karlsruhe • Tel. +49-(0)721-84086212 • Fax: +49-(0)721-84086214
          http://www.schneider-addae-mensah.eu • E-Fax +49-(0)321-21015409

          D-76137 Karlsruhe
          Kantstraße 4
          Tel. +49-(0)721-84086212
          Fax + 49(0)721-84086214
          E-Fax *49-(0)32121015409

          Staatsanwaltschaft Berlin
          Turmstraße 91

          10559 Berlin

          Karlsruhe, 30.06.2025
          Mein Zeichen: 41/25

          In der Sache
          Bundesarbeitsgemeinschah Psychiatrieerfahrener e.V. / Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V. ./. Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank und andere 
          wegen: Strafverfahren, Vorwurf der Volksverhetzung

          Hier zeige ich an, daß mich die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener und der Bundesverband Psychiatrieerfahrener mit der Vertretung ihrer Interessen in o.g. Sache beauftragt hat. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert und eine Vollmachtskopie auf Wunsch nachgeliefert werden.

          Namens und im Auftrag meiner Mandanten erstatte ich

          Strafanzeige
          gegen

          • Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Reinhardtstraße 29, 10117 Berlin,
          • Prof. Dr. Andreas Bechdolf, Dieffenbachstraße 1, 10967 Berlin,
          • Dr. Raoul Borbé, Pfarrer-Leube-Straße 29, 88427 Bad Schussenried,
          • Prof. Dr. Harald Dreßing, J 5, 68159 Mannheim
          • Prof. Dr. Ute Habel, Pauwelsstraße 30, 52074 Aachen
          • Prof. Dr. Andreas Meyer-Lindenberg, J 5, 68159 Mannheim
          • Prof. Dr. Jürgen L. Müller, Wilhelmsplatz 1 (Aula), 37073 Göttingen
          • Prof. Dr. Thomas Pollmächer, Krumenauerstraße 25, 85049 Ingolstadt
          • Prof. Dr. Andreas Reif, Theodor-Stern-Kai 7, 60596 Frankfurt am Main
          • Prof. Dr. Ulrich Reininghaus,J 5, 68159 Mannheim
          • Prof. Dr. Henning Saß, Pauwelsstraße 30, 52074 Aachen
          • Prof. Dr. Ingo Schäfer, Martinistraße 52, 20246 Hamburg 
          • Nancy Thilo, Reinhardtstraße 29, 10117 Berlin

          wegen des Verdachts der Volksverhetzung und aller anderen in Betracht kommenden Straftaten.

          Begründung:

          A. Sachverhalt

          Die Beschuldigten verfaßten gemeinschaftlich ein im Juni 2025 veröffentlichtes als sog. „Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V.“ bezeichnetes Pamphlet, in dem sie gegen Teile der Bevölkerung hetzen und zur Gewalt und Willkürmaßnahmen gegen diese aufrufen. Namentlich schreiben sie darin:

          Teil 2 folgt im nächsten Beitrag!

          „Empfoh/ene Maßnahmen zur Gewaltprävention:

          […]

           


          Petition für einen Wandel im psychiatrischen Gesundheitswesen und in der Psychopharmakologie – an die WHO und weitere:

          https://share.google/yMioWVC2yVoLTW9eN

          #408310
          Pia

            Teil 2:

             

            Empfoh/ene Maßnahmen zur Gewaltprävention:

            […]

            Beweis:

            Pamphlet der Beschuldigten vom Juni 2025, veröffentlicht am 23.06.2025 unter
            https://www.dgppn.de/_<wbr />Resources/Persistent/<wbr />197fdcc62b0b625efb2d2dc1fb292e<wbr />c330f8a03f/DGPPN_<wbr />Positionspapier_Pr%C3%<wbr />A4vention%20von%20Gewalttaten.<wbr />pdf .

            Diese Äußerungen wurden auch in der Presse veröffentlicht bzw. zitiert, u.a. in der FAZ vom 23.06.2025
            (https://www.faz.net/aktuell/<wbr />gesellschaft/kriminalitaet/<wbr />reaktion-auf-messerattacken-<wbr />patienten-auch-gegen-ihren-<wbr />willen-behandeln-110551982.<wbr />html). Darin wird namentlich gefordert die Einsperrung und gewaltsame „Behandlung“ folgender Teile der Bevölkerung zu forcieren:

            • psychiatrisierter Menschen
            • Jugendlicher,
            • Männer,
            • Genießer,
            • Gewaltopfer,
            • Armer,
            • Obdachloser und
            • Asylbewerber

            Beweis: Artikel FAZ, wie vor
            B. Rechtslage
            I. Volksverhetzung isd. § 130 Abs. 1 StGB

            Die Einsperrung von Menschen in einer Psychiatrie erfüllt den objektiven Tatbestand der Freiheitsberaubung. Die Freiheitsberaubung von Menschen über eine Woche erfüllt den Clualifikationstatbestand einer schweren Freiheitsberaubung gemäß § 239 Abs. 3 Nr. 1 StGB. Die Einsperrung eines Menschen erfüllt zudem den Begriff der Gewalt isv. § 130 Abs. 1 StGB.

            Die Verabreichung psychoaktiver Substanzen an einen Menschen erfüllt den objektiven Tatbestand der Vergiftung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB und somit ebenfalls unproblematisch den Gewaltbegriff des § 130 Abs. 1 StGB. Das Pamphlet der Beschuldigten hat auch Appellcharakter und geht über ein bloßes Befürworten hinaus, was sich insbesondere aus dem Wortlaut und den Formulierungen der Gewaltforderung der Beschuldigten ergibt. So schreiben diese von „Empfohlenen Maßnahmen“, fordern die „konsequente Nutzung“ der fragwürdigen Zwangsbehandlungsgesetze und die Aufgabe rechtsstaatlich bedingter „Zurückhaltung“ bei Zwangsbehandlungen. Hieraus ergibt sich eindeutig ein Appellcharakter der inkriminierten Äußerungen.

            Es handelt sich auch um ein Auffordern zu rechtswidriger Gewalt:

            Teil 3 folgt im nächsten Beitrag:


            Petition für einen Wandel im psychiatrischen Gesundheitswesen und in der Psychopharmakologie – an die WHO und weitere:

            https://share.google/yMioWVC2yVoLTW9eN

            #408311
            Pia

              Teil 3: 

              Es handelt sich auch um ein Auffordern zu rechtswidriger Gewalt:

              Die geforderten Übergriffe in den einschlägigen Fällen, mithin die zwangsweise Einsperrung und „Behandlung“ — namentlich über das aktuell praktizierte Maß hinaus — läßt sich nicht rechtfertigen, weder mit der — in der Regel fehlenden — Einwilligung der Betroffenen noch nach einschlägigen Psychiatriegesetzen, noch verfassungsrechtlich. Ob eine Rechtfertigung nach Letzteren überhaupt rechtsstaatlich und völkerrechtskonform ist, ist umstritten (siehe etwa die Gegenposition Bericht des VN-Sonderberichterstatter über Folter Juan Méndez vom 01.02.2013, http://mdac.info/sites/mdac.<wbr />info/files/march 4 torture.pdf; WHO, Mental health, human rights and legislation Guidance and practice, S. 55, https://www.who.int/<wbr />publications/i/item/<wbr />9789240080737). Sie kann aus völkerrechtlicher Sicht auch dem Folterbegriff unterfallen (wie vor). In jedem Fall geht die ganz herrschende Meinung in Deutschland davon aus, daß Zwangsunterbringung und Zwangsbehandlung — wenn überhaupt — nur unter sehr engen Grenzen verfassungskonform sind (vgl. BVerfG, BVerfG, Beschluß vom 23.03.2011 zu 2 BvR 882/09, Rz. 45 ff.). Das Bundesverfassungsgericht verbietet sie namentlich zum Schutz Dritter außerhalb eines Anstaltssettings (vgl. ebd., Rz. 46):

              „Als rechtfertigender Belang kommt insoweit allerdings nicht der gebotene Schutz Dritter vor den Straftaten in Betracht, die der Untergebrachte im Fall seiner Entlassung begehen könnte. Dieser Schutz kann auch dadurch gewährleistet werden, dass der Untergebrachte unbehandelt im Maßregelvollzug verbleibt. Er rechtfertigt daher keinen Behandlungszwang gegenüber einem Untergebrachten, denn dessen Weigerung, sich behandeln zu lassen, ist nicht der Sicherheit der Allgemeinheit vor schweren Straftaten, sondern seiner Entlassungsperspektive abträglich. “

              Damit ist klar, daß jedenfalls (erhöhte) Gewalt zum Schutze der Allgemeinheit, wie sie die Beschuldigten fordern, keine gerechtfertigte Gewalt ist.

              Bereits jetzt werden die konservativen verfassungsrechtlichen Grenzen der Gewaltausübung in medizinischen Settings in der täglichen Praxis regelmäßig überschritten und sind somit de facto mehr als ausgereizt. Ein weiterer Handlungsspielraum für mehr Gewalt gegen Betroffene besteht somit nicht. Dies wissen auch die Beschuldigten ganz genau.

              Dennoch rufen diese sehenden Auges, daß noch mehr Gewalt jedenfalls verfassungsrechtlich nicht rechtfertigbar ist, hierzu öffentlich und durch Verbreitung eines Inhalts auf.

              Daneben rufen die Beschuldigten auch zu Willkürmaßnahmen auf, da Zwangsbehandlungen nur psychiatrisierte Menschen betrifft und somit diskriminierend wirkt sowie die Opfer schwer schädigt. Sie werden in ihrer Persönlichkeit verändert (vgl. BVerfG, wie vor, Rz. 44).

              Durch die Benennung konkreter Teile der Bevölkerung — zu allererst psychiatrisierter Menschen, daneben aber auch zahlreicher anderer Gruppen — und dem Eintreten für mehr Freiheitsberaubung und mehr gewaltsame Verabreichung von psychoaktiven Substanzen an diese rufen die Beschuldigten zur Gewalt gegen diese Bevölkerungsgruppen auf. Ihr Aufruf trägt, neben der Behindertendiskriminierung (vgl. BVerfG, wie vor, Rz. 53), kinderfeindliche, sexistische und xenophobe Züge.

              Dieser Aufruf ist auch geeignet den öffentlichen Frieden zu stören. Das zeigt sich allein in der vorliegenden Strafanzeige, die durch zwei Psychiatrie-Opfergruppen mit einer Vielzahl an Mitgliedern gestellt wird. Zudem führt Gewalt zu Gegengewalt, was in besonderem Maße dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Nicht zuletzt haben Menschen, denen Gewalt angetan wird, ein Notwehrrecht und es gibt auch ein Nothilferecht.

              II. Volksverhetzung isd. 1 130 Abs. 2 HS 1 lit. b) StGB

              Auch die Tatalternative des Verbreitens und Zugänglichmachens auch minderjährigen Personen eines Inhalts, der zu Gewalt gegen die unter l. genannten Teile der Bevölkerung aufruft, ist vorliegend hilfsweise verwirklicht, wird jedoch aus hiesiger Sicht durch § 130 Abs. 1 StGB konsumiert.

              III. Keine Rechtfertigung oder Entschuldigung

              Eine Rechtfertigung oder Entschuldigung ihrer Handlung scheidet ersichtlich aus. Derlei Gründe sind nicht ersichtlich. Die Beschuldigten handelten vielmehr aus egozentrischen eigennützigen Beweggründen um ihre „berufliche“ Tätigkeit und ihre Einkünfte zu sichern, auch durch Absatz weiterer Psychopharmaka. Bekanntermaßen werden Leute wie die Beschuldigten hierfür von der Pharma-Industrie zusätzlich entlohnt. Die Scheinrechtfertigung für mehr „Sicherheit“ zu sorgen, ist ersichtlich eine Schutzbehauptung. Da Gewalt Gegengewalt schafft, sorgen die hetzerischen Parolen der Beschuldigten, im Gegenteil, gerade für mehr Unsicherheit. Im übrigen ist es auch ein Märchen, daß psychiatrisierte Menschen gewalttätiger seien als nicht psychiatrisierte. Diese Behauptung ist ihrerseits bereits Teil der Tatbestandserfüllung in § 130 Abs. 1 StGB. Im übrigen widersprechen die Worte, die der Beschuldigten zu 1 in der Presse zugeschrieben werden, wonach „die Mehrheit der Menschen, die an diesen Erkrankungen leiden nicht gewalttätig sind“ (FAZ, wie vor), gerade dieser These.

              VI. Ergebnis

              Die Beschuldigten sind damit im Ergebnis einer Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 1 StGB schuldig.

               

              Dr. Schneider-Addae-Mensah
              Rechtsanwalt


              Petition für einen Wandel im psychiatrischen Gesundheitswesen und in der Psychopharmakologie – an die WHO und weitere:

              https://share.google/yMioWVC2yVoLTW9eN

              #408313

              Darin wird namentlich gefordert die Einsperrung und gewaltsame „Behandlung“ folgender Teile der Bevölkerung zu forcieren: • psychiatrisierter Menschen • Jugendlicher, • Männer, • Genießer, • Gewaltopfer, • Armer, • Obdachloser

              Jepp, die Genießer sind ein ganz übler Haufen.
              Hier mal ein Video von einem konspirativem Treffen von denen.
              Ist schon etwas älter das Video und will gar nicht wissen, wie es jetzt um die bestellt ist

              #408315
              Pia

                Du hast mal wieder das Thema total verfehlt, @PlanB, das Thema des Threads und auch zu dem, was ich gerade gepostet habe. :wacko: :negative:

                Was soll der Bullshit???? :wacko: :negative: :unsure:


                Petition für einen Wandel im psychiatrischen Gesundheitswesen und in der Psychopharmakologie – an die WHO und weitere:

                https://share.google/yMioWVC2yVoLTW9eN

                #408316

                Jepp, die Genießer sind ein ganz übler Haufen.

                Joa, sofort wegsperren, dieses dekadente Pack :gut:

                Jugendlicher, • Männer, •

                Ein armer, jugendlicher, männlicher Genießer hat dann echt die Arschkarte gezogen :yahoo:

                #408319

                Was soll der Bullshit????

                Hast du dir die von dir verlinkte PDF überhaupt mal durchgelesen?

                Frage:
                steht in der pdf irgendwo etwas davon, das leute zwangs eingesperrt werden?

                Antwort:
                Im DGPPN-Positionspapier „Prävention von Gewalttaten“ wird das Thema Zwangseinweisung und Unterbringung gegen den Willen angesprochen, jedoch nicht als Forderung nach mehr Zwang oder pauschaler „Einsperrung“.
                Das Papier stellt klar:

                • Es gibt bereits rechtliche Möglichkeiten, Menschen mit erkennbarem Gewaltpotenzial gegen ihren Willen in einer Psychiatrie zu behalten oder neu einzuweisen, wenn dies zum Schutz der Person selbst oder Dritter erforderlich ist. Diese Maßnahmen sind aber an enge gesetzliche Vorgaben und richterliche Beschlüsse gebunden
                • Die DGPPN fordert keine neuen Gesetze oder eine Ausweitung von Zwangsmaßnahmen, sondern eine konsequente Nutzung und Anwendung der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, insbesondere in Einzelfällen mit hohem Risiko
                • Die Autonomie und Rechte der Betroffenen werden ausdrücklich betont; Zwang ist immer das „letzte Mittel“ und muss verhältnismäßig und rechtlich abgesichert sein
                • Es wird erläutert, dass eine Aussetzung einer gerichtlich beschlossenen Unterbringung mit Auflagen (z. B. verpflichtende Therapie) verknüpft werden kann. Bei Verstoß gegen diese Auflagen kann eine Rückkehr in die Klinik geprüft werden, was aber selten angewendet wird und nur für ausgewählte Fälle gedacht ist

                Das Papier fordert keine pauschale oder willkürliche Zwangseinweisung, sondern plädiert für einen verantwortungsvollen, differenzierten Umgang mit bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zum Schutz aller Beteiligten.

                Und

                Frage:
                werden in der pdf irgendwo genießer erwähnt?

                Antwort:
                Nein, in der PDF des DGPPN-Positionspapiers „Prävention von Gewalttaten“ werden Genießer an keiner Stelle erwähnt.
                Der Begriff „Genießer“ taucht im gesamten Dokument nicht auf – weder im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen, noch mit Gewaltprävention oder im Kontext von Risikogruppen. Das Papier konzentriert sich auf wissenschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Aspekte rund um psychische Erkrankungen und Gewaltprävention und verwendet keine Begriffe wie „Genießer“

                #408321
                Pia

                  Die Begründungen stehen in der Strafanzeige, @PlanB. DIR antworte ich hier nun auch nicht mehr, du willst eh wie immer nur provozieren. :wacko: :negative:


                  Petition für einen Wandel im psychiatrischen Gesundheitswesen und in der Psychopharmakologie – an die WHO und weitere:

                  https://share.google/yMioWVC2yVoLTW9eN

                  #408322

                  Die Begründungen stehen in der Strafanzeige,

                  Verstehe, Genießer und so

                  #408326

                  Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener und der Bundesverband Psychiatrie- Erfahrener haben den gesamten Vorstand der DGPPN mit dem Vorwurf der Volksverhetzung angezeigt. Rechtsanwalt Dr. Schneider-Addae-Mensah hat die Anzeige ausgearbeitet und der Staatsanwaltschaft Berlin zugestellt:

                  Die Beschuldigten verfassten gemeinschaftlich ein im Juni 2025 veröffentlichtes als „Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.“ bezeichnetes Pamphlet, in dem sie gegen Teile der Bevölkerung hetzen und zur Gewalt und Willkürmaßnahmen gegen diese aufrufen:

                  Entschuldigung, @Pia, aber ich verstehe nicht.

                  Als Laie habe ich das Positionspapier durchgelesen und fand nichts, das mich an Volksverhetzung erinnert hätte.

                  Es mag sein, dass ein solcher Gerichtskonflikt spannend sein kann.

                  Und doch frage ich mich: Was sind das für Menschen, die eine solche Strafanzeige erstatten? Kann ich sie überhaupt ernst nehmen?

                  #408327

                  Ich bin jedenfalls für einen Schutz der Allgemeinheit vor Gewalttätern, selbst wenn sich die Gewalttäter ihrer Gewalttätigkeit nicht bewusst sein sollten! :gut:

                  Wenn du das nicht bist, Pia, dann setze dich doch mal im Bus oder in der Bahn in die Nähe von einem vollkommen durchgeknallten und aggressiven Menschen. Dann wird dir vielleicht endlich mal was klar! :-( :cry:

                   


                  -400 mg Amisulprid, 4 mg Doxazosin, 25 mg HCT und 5 mg Ramipril morgens, Abends 5 mg Ramipril
                  -Zusätzlich alle zwei Tage eine Kaliumbrausetablette
                  -Ab und zu A-Z Vitamine und Mineralstoffe ab 50

                  #408328
                  Pia

                    Ich bin jedenfalls für einen Schutz der Allgemeinheit vor Gewalttätern, selbst wenn sich die Gewalttäter ihrer Gewalttätigkeit nicht bewusst sein sollten! :gut: Wenn du das nicht bist, Pia, dann setze dich doch mal im Bus oder in der Bahn in die Nähe von einem durchgeknallten und aggressiven Menschen. Dann wird dir vielleicht endlich mal was klar! :-(

                    <hr />

                    -400 mg Amisulprid, 4 mg Doxazosin, 25 mg HCT und 5 mg Ramipril morgens, Abends 5 mg Ramipril -Zusätzlich alle zwei Tage eine Kaliumbrausetablette -Ab und zu A-Z Vitamine und Mineralstoffe ab 50

                    nu, ich erlebe dich ja fast jeden Tag im Forum, mit deiner aggressiven und gewalttätigen Art und Ausdrucksweise! :wacko:

                    Auch sowas von ausgerechnet mir zu behaupten, @Molly, dass ich noch keine Gewalttäter:innen erlebt hätte, eine Innenpersönlichkeit wie bei mir entsteht nicht einfach so, sondern durch extreme Gewalterfahrungen in der Kindheit! Müsstest du eigentlich ganz genau wissen, weil du von dir behauptest, schon viele Videos über DIS gesehen zu haben.

                    Ich nutze dauernd den ÖPNV und habe schon eine ganze Menge solcher Leute erlebt.

                    Das heißt aber nicht, dass ich deswegen gewalttätig werden würde oder Gewalt, egal in welcher „Form“ befürworten würde!

                    Edit: Ich empfehle dir, @Molly, das du dir das, was Felix, der Betreiber von dem schweizer Schizophrenie-Forum, in dem du ja auch bist, am Dienstag zu Horst, dort als Dark Knight, zu seinem Verhalten in dem Forum geschrieben hat, was du ja selbst gelesen und schleimtrief, mehrfach geliked hast, obwohl du dich hier im Forum, gerade mir gegenüber, absolut nicht so verhältst. Du solltest vielleicht versuchen zu verstehen, dass Felix das völlig ernst gemeint hat, damit auch absolut recht hat und in Deutschland die Gesetze eben auch so sind, wie Felix für die Schweiz schrieb. Dementsprechend solltest du versuchen, dich auch in diesem Forum zu verhalten, @Molly und dich an die in Deutschland gültigen Gesetze halten mit deinem Verhalten, in diesem Forum.


                    Petition für einen Wandel im psychiatrischen Gesundheitswesen und in der Psychopharmakologie – an die WHO und weitere:

                    https://share.google/yMioWVC2yVoLTW9eN

                    • Diese Antwort wurde vor 2 Monate, 1 Woche von Pia geändert.
                    #408330
                    Pia

                      Wenn ihr Fragen zu der Strafanzeige habt, schreibt doch einfach den BPE und die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie- Erfahrener an, @Mowa und @PlanB. Die Adressen findet ihr leicht im Internet.

                      Wie ihr aus der Strafanzeige entnehmen könnt, habe ich sie nicht geschrieben! Ich bin auch nicht verantwortlich für den Inhalt!


                      Petition für einen Wandel im psychiatrischen Gesundheitswesen und in der Psychopharmakologie – an die WHO und weitere:

                      https://share.google/yMioWVC2yVoLTW9eN

                    Ansicht von 15 Beiträgen – 136 bis 150 (von insgesamt 155)
                    • Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.