Gesetzlichen Betreuer kündigen

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Ansicht von 13 Beiträgen - 1 bis 13 (von insgesamt 13)
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  • #30043

    Ich habe einen gesetzlichen Betreuer und möchte ihn loswerden, weil ich ihm nicht mehr vertraue.

    Mir wurde bevor ich ins Wohnheim gegangen bin gesagt “es ist kein Gefängnis sie können jederzeit ausziehen”

    Als ich dann ausziehen wollte, sagte meine Betreuerin das es noch zu früh ist, und ich erstmal in die wg ziehen soll.

    Ich vertraue ihr nicht mehr, und möchte keine betreuung mehr die mir in solchen sachen im Weg steht.

    Wie kann ich den Betreuer loswerden?

    #30053
    Anonym

      Hallo, so einfach “kündigen” kann man die wohl leider nicht, auch wenn die-bpe mir im Falle meiner drohenden Zwangsbetreuung seinerzeit so einen Vordruck zur Verfügung gestellt hat.
      Einen Betreuerwechsel kann meines Wissens aber versuchen anzuregen….[https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Betreuerwechsel]

       

      #30060

      Danke für die schnelle Antwort, da muss ich vielleicht doch zu einem Anwalt gehen der mit dabei hilft.

      Ich habe hier was gefunden, aber da ist die rede davon, bevor man einen Betreuer hat, oder?

      https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1896.html

      Da steht

      (1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

      #30061
      Anonym

        .

        #30062
        Anonym

          Ich habe hier was gefunden, aber da ist die rede davon, bevor man einen Betreuer hat, oder?

          Ja genau, so sehe ich das auch. Wobei die Betonung auf freiem Willen liegt.
          Hast du denn damals die Betreuung für dich selbst angeregt oder jemand anderes?

          #30063
          Anonym

            .

            #30064
            Anonym

              Ich brauche nur zu sagen „brauche ich nicht“ oder „brauche ich nicht mehr“, dann wird meinem Willen entsprochen.

              Genau dieser freie Wille wurde mir seinerzeit abgesprochen, indem ich durch die Richterin für partiell geschäftsunfähig erklärt worden war. (http://www.betreuungsrecht.de/betreuung/bestellung-eines-berufsbetreuers-trotz-vorliegen-einer-vorsorgevollmacht.html u.a.)

              #30167

              <span style=”text-align: right;”> Hast du denn damals die Betreuung für dich selbst angeregt oder jemand anderes?

              </span>

              Ich habe die Betreuung selber angeregt.

              #30206
              Anonym

                Ich würde mich an das zuständige Amtsgericht wenden. Wenn du denen offen und ehrlich sagst, dass die Betreuung dir aus diesen und jenen Gründen nicht gut tut, kann sie beendet werden.

                Ja, versuche das doch zunächst, bevor du erst extra mittels höchstwahrscheinlich eines Beratungshilfescheins und ggfs. von Prozesskostenhilfe einen Anwalt einschaltest.

                Ich leide ein kleines bisschen mit dir, weil ich damals doch meine Betreuung unter allen Umständen vermeiden wollte und dagegen aus allen Rohren gefeuert habe. Solche Angst hatte ich, meine Selbstständigkeit und mithin Würde zu verlieren, ohne es an der Stelle unnötig dramatisieren zu wollen. Aber mehr als das bisschen formaler Würde blieb mir damals ja nicht mehr und die wollte ich nicht auch noch an einen sozialpädagogischen Berufsbetreuer verlieren, der vermeintlich besser wusste, welche Medikamente und Behandlung gut für mich seien als ich das tat. Ich habe mit Sicherheit damals nicht alles richtig gemacht und würde auch nicht alles so wiederholen, zumal ich mich dadurch auf meiner gefühlten Flucht vor den Ämtern und vor einer erneuten Begutachtung großem Stress ausgesetzt hatte.
                Aber wie gesagt, hatte ich vor genauso Situationen, die du sie oben schilderst, große Sorge.

                Habe mal nachgesehen, ob ich die “Betreuerkündigung” von damals wiederfinde, aber die ist auf einem alten defekten Rechner. Allerdings kann man auch nicht so einfach eine Kündigung aussprechen, wie bereits gesagt.

                Versuch es zunächst beim Betreuungsgericht am Amtsgericht.

                 

                #30217
                Anonym

                  @weichhai Eine Betreuung ist eine zu erbringende Leistung, die meist finanziert werden muss. Da du derjenige bist, der das Geld zahlt, ist es naheliegend, dass du auch derjenige bist, der die Leistung beschreibt, die er erwartet. Die Entscheidung an das Gericht zu delegieren, bedeutet, dass du dich selbst nicht als geschäftsfähig genug erlebst, die Leistung selbst einzufordern und daher einen Rechtsbeistand brauchst. Damit bestimmt der Start in seiner Form das Ende des Leistungsbezuges. Je knapper und eindeutiger du deine Vorstellungen formulierst, umso eher ist der Richter in der Lage, deine künftigen Forderungen zu erleichtern statt zu behindern. Charmebolzen sind die wenigsten Richter. Insofern wird dir kein Zacken aus der Krone fallen, wenn du dich zwingst knapp zu bleiben, statt nett zu werden.

                  #30223
                  Anonym

                    @Christine

                    Ich habe doch gar keine Betreuung, das ist ein Missverständnis. -Samsara (m) steht gerade unter (missliebiger) Betreuung.
                    Übrigens musste ich damals als ´Bedürftiger” die meinige vorübergehende Betreuung für alle Angelegenheiten nicht selbst tragen, sondern Vatta Staat hätte zahlen müssen. Ich hatte damals allerdings tatsächlich genug Energie, die Sache mithilfe meines damaligen Vorsorgebevollmächtigten erfolgreich abzuwenden, bevor eine Endgültige daraus wurde.

                    #30225
                    Anonym

                      @weichhai @samsara Danke. Ich musste damals alles bezahlen. Von daher hab ich die Dauer begrenzt, obwohl die Betreuerin viele Befürchtungen aussprach, die mich beeindruckten und leider auch bremsten. Sie hat sich dabei derart profiliert, dass sie einem Betreuerverband vorsteht, der sich bei meiner Schwester eingemietet hat.

                      #30909

                      Du kannst den betreuer wechseln, du musst nur zum Amtsgericht gehen und sagen ich will den Betreuer wechseln und den grund sagen wieso du den betreuer wechseln willst , aber loswerden kannst du ihn glaube ich nicht :good:


                      Morgens: 2 MG Risperidon, 20mg Zeldox Mittags: 20mg Zeldox.Abends: 60mg Zeldox, 2mg Risperidon, 300mg Quetiapin.Lithium.

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