- Dieses Thema hat 5 Antworten sowie 4 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 8 Monate, 1 Woche von Molly aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
01/02/2024 um 14:10 Uhr #330072Gesetzesänderung schafft neue Perspektive bei Erwerbsminderung – Sozialverband VdK Deutschland e.V.
Artikel 30.01.2024Zitat:“Wird neben einer Rente nach Absatz 1 oder 2 unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, deren Umfang das der Rentengewährung zugrunde liegende zeitliche Leistungsvermögen überschreitet, besteht für einen Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten ab Beginn der Ausübung weiterhin Anspruch auf die gewährte Rente.” Externer Link:§ 43 (7) SGB VIQuelle:01/02/2024 um 19:00 Uhr #330149Wird neben einer Rente nach Absatz 1 oder 2 unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, deren Umfang das der Rentengewährung zugrunde liegende zeitliche Leistungsvermögen überschreitet, besteht für einen Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten ab Beginn der Ausübung weiterhin Anspruch auf die gewährte Rente.”
Das ist ein regelrechter Bandwurmsatz. Da steckt unter Garantie an irgendeiner Stelle der Wurm drin.
Ach ja, es geht um’s liebe Vieh, äh, um’s Geld. Dafür hauen die uns so einen gewaltigen Satz rein. Traurig.
01/02/2024 um 20:50 Uhr #330167Hey @Pia ,
davon hörte ich auch schon. Das haben die kurz vor Weihnachten noch mal ebend nebenbei beschlossen.
Ich persönlich weiß nicht recht, was ich davon halten soll, denn es gilt ja weiterhin auch , dass man unter 3h am Tag und unter 15h die Woche bleiben muss, um den Rentenanspruch nicht zu verlieren.
Kann mir nicht vorstellen, dass ich jetzt einfach so mal 6 Monate mehr arbeiten kann, ohne dass da was von der DRV kommt.
Also ich schätze man muss das schon so gestalten, dass eine glaubhafte Absicht zur ‘Wiedereingliederung’ besteht? Oder wie soll ich das verstehen?
I like cats and coffee…
and maybe 3 people.01/02/2024 um 21:05 Uhr #330168Hallo @Freia,
ich bin keine Rentenveraterin und in der Sache nicht fit.
In dem Zitat aus dem Artikel, was ich in den Eingangspost gepostet habe, steht aber z.B. schon deutlich, dass man nun für 6 Monate eben nicht die unter 3 Stunden täglich, bzw. 15 Stunden wöchentlich einhalten muss wie bisher, sondern diese Zeitlimits innerhalb dieser 6 Monate überschreiten kann und weiterhin Anspuch auf die bisher gewährte Rente hat.
Ich denke, es geht da z.B. um sich selbst innerhalb dieser 6 Monate testen zu können, ob man wieder mehr arbeiten kann und das dauerhaft oder eben nicht, ohne gleich die Erwerbsminderungsrente gekürzt zu bekommen oder zu verlieren.
Ausführlicher steht es in dem ganzen Artikel, den ich oben verlinkt habe.
01/02/2024 um 21:43 Uhr #330179Ja @Pia , ich bin in dem Thema auch nicht fit aber ich hab ‘Rentenbescheid 24’ auf YouTube abonniert, und deshalb hatte ich von dem neuen Gesetz bereits gehört.
Schätze auch es geht um Wiedereingliederung, und für mich ist das (leider) kein Thema – auch wenn ich sehr gern noch ein bisschen mehr Geld zur Rente dazuverdienen würde.
I like cats and coffee…
and maybe 3 people.02/02/2024 um 22:36 Uhr #330365Naja, @Freia!
Die denken sich halt, dass es so viel mehr versuchen werden, wieder normal zu arbeiten. Bei manchen funktioniert es dann vielleicht doch, und sie kommen nochmal aus der Rente raus.
Wenn man dann später aber doch nochmal in eine Psychose rutscht, hat man sich vielleicht ein gewaltiges Ei gelegt.
Allerdings kenne ich mich da mit den rechtlichen Hintergründen nicht richtig aus.
Ursprüngliche Medikation:400 mg Amisulprid,12,5 mg HCT,10 mg Ramipril
Ab 04.03.2024:500 mg Amisulprid,5 mg Olanzapin,12,5 mg HCT,10 mg Ramipril
Ab 15.03.2024: 600 mg Amisulprid,12,5 mg HCT,10 mg Ramipril,4mg Doxagamma
Ab 22.04.2024, statt 600 mg Amisulprid, 400 und 150 mg
Ab 02.05. 6 mg Doxagamma und 25 mg HCT, 550 mg Amisulprid und 10 mg Ramipril
Ab 12.05. noch 500 mg Amisulprid + HCT+Doxa+Rami siehe oben!
Seit 16.07.24 zusätzlich eine Kaliumbrausetablette tgl. -
AutorBeiträge
- Sie müssen angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.