Gesetzesänderung schafft neue Perspektive bei Erwerbsminderung

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  • #330072
    Pia
      Gesetzesänderung schafft neue Perspektive bei Erwerbsminderung – Sozialverband VdK Deutschland e.V.
      Artikel 30.01.2024
      Zitat:
      “Wird neben einer Rente nach Absatz 1 oder 2 unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, deren Umfang das der Rentengewährung zugrunde liegende zeitliche Leistungsvermögen überschreitet, besteht für einen Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten ab Beginn der Ausübung weiterhin Anspruch auf die gewährte Rente.” Externer Link:§ 43 (7) SGB VI
      Quelle:

      https://www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/probeweise-arbeiten-gesetzesaenderung-schafft-neue-perspektive-bei-erwerbsminderung/

      #330149

      Wird neben einer Rente nach Absatz 1 oder 2 unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes eine Erwerbstätigkeit ausgeübt, deren Umfang das der Rentengewährung zugrunde liegende zeitliche Leistungsvermögen überschreitet, besteht für einen Zeitraum von regelmäßig sechs Monaten ab Beginn der Ausübung weiterhin Anspruch auf die gewährte Rente.”

      Das ist ein regelrechter Bandwurmsatz. Da steckt unter Garantie an irgendeiner Stelle der Wurm drin.

      Ach ja, es geht um’s liebe Vieh, äh, um’s Geld. Dafür hauen die uns so einen gewaltigen Satz rein. Traurig.

      #330167

      Hey @Pia ,

      davon hörte ich auch schon. Das haben die kurz vor Weihnachten noch mal ebend nebenbei beschlossen.

      Ich persönlich weiß nicht recht, was ich davon halten soll, denn es gilt ja weiterhin auch , dass man unter 3h am Tag und unter 15h die Woche bleiben muss, um den Rentenanspruch nicht zu verlieren.

      Kann mir nicht vorstellen, dass ich jetzt einfach so mal 6 Monate mehr arbeiten kann, ohne dass da was von der DRV kommt.

      Also ich schätze man muss das schon so gestalten, dass eine glaubhafte Absicht zur ‘Wiedereingliederung’ besteht? Oder wie soll ich das verstehen?


      I like cats and coffee…
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      #330168
      Pia

        Hallo @Freia,

        ich bin keine Rentenveraterin und in der Sache nicht fit.

        In dem Zitat aus dem Artikel, was ich in den Eingangspost gepostet habe, steht aber z.B. schon deutlich, dass man nun für 6 Monate eben nicht die unter 3 Stunden täglich, bzw. 15 Stunden wöchentlich einhalten muss wie bisher, sondern diese Zeitlimits innerhalb dieser 6 Monate überschreiten kann und weiterhin Anspuch auf die bisher gewährte Rente hat.

        Ich denke, es geht da z.B. um sich selbst innerhalb dieser 6 Monate testen zu können, ob man wieder mehr arbeiten kann und das dauerhaft oder eben nicht, ohne gleich die Erwerbsminderungsrente gekürzt zu bekommen oder zu verlieren.

        Ausführlicher steht es in dem ganzen Artikel, den ich oben verlinkt habe.

         

        #330179

        Ja @Pia , ich bin in dem Thema auch nicht fit aber ich hab ‘Rentenbescheid 24’  auf YouTube abonniert, und deshalb hatte ich von dem neuen Gesetz bereits gehört.

        Schätze auch es geht um Wiedereingliederung, und für mich ist das (leider) kein Thema – auch wenn ich sehr gern noch ein bisschen mehr Geld zur Rente dazuverdienen würde.


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        #330365

        Naja, @Freia!

        Die denken sich halt, dass es so viel mehr versuchen werden, wieder normal zu arbeiten. Bei manchen funktioniert es dann vielleicht doch, und sie kommen nochmal aus der Rente raus.

        Wenn man dann später aber doch nochmal in eine Psychose rutscht, hat man sich vielleicht ein gewaltiges Ei gelegt.

        Allerdings kenne ich mich da mit den rechtlichen Hintergründen nicht richtig aus.


        Tägliche Medikation:
        400 mg Amisulprid
        12,5 mg HCT
        10 mg Ramipril

        ab 04.03.2024:
        500 mg Amisulprid
        5 mg Olanzapin
        12,5 mg HCT
        10 mg Ramipril

        ab 15.03.2024
        600 mg Amisulprid
        12,5 mg HCT
        10 mg Ramipril
        4mg Doxagamma
        Ab 22.04.2024 400 und 150 mg Amisulprid

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