Aus dem Wohnheim ausziehen

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  • Dieses Thema hat 5 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 5 Jahre von Samsara.
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  • #4607

    Hallo, ich will demnächst wieder eine eigene Wohnung haben, und habe heute kurz mit meiner bezugs Betreuerin, gesprochen.
    Sie sagt in ca. 1nem jahr bin ich bereit.
    Ein Arbeitskollege hat mir erzählt das die bezugs betreuer darauf keinen Einfluss haben, sondern nur meine gesetzliche Betreuerin.

    Im April will ich anfragen.

    Meine frage ist,wie komme ich am besten aus dem Wohnheim raus?
    Was passiert wenn man es mir nicht erlaubt, und ich trotzdem umziehe?

    Wer von euch kennt sich da aus, oder war selbst m in einem Wohnheim, und hat es rausgeschafft?

    #4683

    Hallo Samsara,
    Wahrscheinlich spricht sich Deine gesetzliche Betreuerin mit Deiner Bezugsbetreuerin ab ob Du soweit bist.
    Es gibt auch Betreute wgs…da hast Du wahrscheinlich mehr freiheiten als im Heim und es besteht die Möglichkeit ins Betreute Wohnen/ betreutes einzelwohnen zu wechseln, da kümmern sich (meistens) Sozialpädagogen um Dich…
    vom Heim direkt in eine Wohnung ohne Betreuung finde ich eher schwer, wenn man keine Familie hat die für einen da ist.
    Liebe grüße vom sommer

    #4695

    Ich drück dir die daumen,dass du es schaffst.wie bist du in ein wohnheim rein gekommen?

    #4763

    Danke hummel, danke sommer.
    Ich lebe zur Zeit in einer betreuten wg, bekomme ich wirklich eine Betreuung wenn ich alleine wohne?
    Da habe ich keine lust drauf.

    #4786

    Hi samsara,
    Wenn du keine Betreuung magst kann Dich keiner dazu zwingen.
    Sicher kannst Du auch in eine Wohnung ziehen in der sich keiner um dich kümmert.

    #34489

    Ich habe hier etwas im Internet gefunden, wenn ich es richtig verstanden habe, verarschen mich meine betreuer, die sagen ich bekomme keine eigene Wohnung.

    Aber wir gehe noch zum Anwalt und lassen uns genug aufklären.

     

     

    Den Aufenthalt des Betreuten darf der Betreuer nur festlegen, wenn der Betreute die Einsicht darin verloren hat, an welchem Aufenthaltsort ihm Gefahr droht, oder zumindest die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln.

    https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Aufenthaltsbestimmung#Sorge_um_die_Wohnverh.C3.A4ltnisse_des_Betreuten

     

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