Notizen von Mowa – Teil 3

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  • Dieses Thema hat 1682 Antworten sowie 44 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 7 Monate von Mowa aktualisiert.
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  • #328649

    Da mein Einkommen höher ist als der gemeinsame Grundsicherungsbedarf, der sich aus dem Regelbedarf und dem Unterkunftsbedarf zusammensetzt, haben wir bzw. mein Mann keinen Anspruch auf die Sozialleistung.

    Ja, macht irgendwie Sinn.

    Es geht mir vorrangig nicht um mehr Geld, sondern um das eigene Einkommen meines Mannes, das unabhängig von mir sein sollte. Wir lösen das Problem inzwischen so, dass das Geld, das wir aus der Differenz zwischen Lohnsteuerklasse I (die ich als Single hatte) und Klasse III/V (die wir als Ehepaar haben) bekommen, meinem Mann zugute kommt. :unsure:

    Hm, schwierig… könnte er nicht auch etwas kleines arbeiten (Minijob bzw. weniger)? Z.B. hatte gab es hier ja mal jemanden, der sich für das Spazieren mit dem Hund bezahlen ließ. Du könntest ihn auch für Hausarbeit entlohnen. Ich hatte heute einen Podcast über Stress gehört, wo an einer Stelle auch Putzen im gemeinsamen Haushalt als Wert in Euro beziffert wurde. Ich meine das war hier irgendwo, bin mir aber nicht sicher…

    #328658

    Ja, macht irgendwie Sinn.

    Was meinst Du damit?

    Wenn der Unterhaltsrückgriff für Eltern/Kinder/Erben nicht gilt, bzw. erst ab einem Jahresgesamteinkommen von 100.000 €, dann leuchtet mir nicht ein, warum der Unterhaltsrückgriff für Ehegatten gilt, sobald der Grundsicherungsbedarf durch das Einkommen der Ehegatten gedeckt ist.

    Vielleicht ist der Gedanke, dass eine Ehe geschieden werden kann, aber nicht ein Eltern-Kind-Verhältnis. Nun frage ich mich, ob diese Regel ein Ausdruck des Leistungsprinzips ist.

    Hm, schwierig… könnte er nicht auch etwas kleines arbeiten (Minijob bzw. weniger)?

    Mir geht es vorrangig weder um mehr Geld noch um das Prinzip der Arbeit, sondern darum, dass jeder erwachsene Mensch seine eigene Existenzgrundlage braucht, auch wenn wir als Ehepaar einen gemeinsamen Haushalt führen und diesen gemeinsam erarbeiten.

    Du könntest ihn auch für Hausarbeit entlohnen.

    Wenn das bedeutet, dass die Hausarbeit besser erledigt werden kann und mein Mann mehr Geld zur Verfügung hat, dann könnte das Modell tatsächlich interessant sein.

    #328670

    Was meinst Du damit?

    Es gibt da den Begriff Zugewinngemeinschaft und ihr habt ja einen gemeinsamen Haushalt. Es macht also irgendwie (juristisch?) Sinn. Das heißt nicht, dass ich das System für perfekt halte. Ich finde es aber auch schwer, mir ein gerechtes System auszudenken, bei dem alle Konstellationen von eigenem Einkommen, dem der Nahestehenden, die eigene Leistungsfähigkeit und weitere Umstände berücksichtigt werden. Schon das jetzige System braucht ja eine Menge Bürokratie, was auch schon wieder problematisch ist.

    #328897

    Hallo Dopplereffekt, ich kannte den Begriff „Zugewinngemeinschaft“ nicht und habe gegooglet. Ich verstehe nicht, was die Zugewinngemeinschaft mit dem Unterhaltsrückgriff zu tun hat, der für Eltern/Kinder/Erben anders geregelt ist als für Ehegatten.

    Ich kann mir diesen Unterschied nur so erklären, dass der Staat die gegenseitige Verantwortungsübernahme innerhalb einer Ehe und zwischen Eltern und Kindern und die Situation bei Erben unterschiedlich bewertet. Aber wie genau?

    Ich würde gerne verstehen, warum eine Person ohne Einkommen und Vermögen in einer Ehe keinen Anspruch auf Grundsicherung hat, sobald der Ehepartner mehr als den gemeinsamen Grundsicherungsbedarf (also ca. 2000 Euro netto im Monat) verdient, dieselbe Person aber doch Anspruch auf Grundsicherung hat, wenn sie mit ihren Eltern oder ihren Kindern, die Geld haben(!), in einem gemeinsamen Haushalt lebt oder wenn sie geerbt hat(!).

    Das macht für mich keinen Sinn. Meine Vermutung ist, dass es für diese unterschiedliche Regelung keine nachvollziehbaren Gründe gibt und dass sie Ehepaare wie unseres einfach benachteiligt.

    Ich frage mich also allgemein, ob unser System eine Person ohne Einkommen und Vermögen und mit der Erfahrung und der Diagnose eines Schizophreniebetroffenen benachteiligt, wenn es darum geht, eine (finanziell ungleiche) Ehepartnerschaft einzugehen. Was für mich ein weiterer Ausdruck unserer Leistungsgesellschaft wäre :unsure:

    Im Übrigen bin ich mit dieser Perspektive absolut dagegen, das Ehegattensplitting einfach abzuschaffen, was ja immer wieder diskutiert wird, auch um Stimmung zu machen.

    #328928

    Ich kenne mich mit dem Thema nicht im Detail aus. Was ich unter Zugewinngemeinschaft verstehe ist eben, dass das was ihr beide zusammen (ab dem Zeitpunkt der Eheschließung) verdient, euch beiden gemeinsam gehört. Also so verstehe ich es, aber wirklich sicher bin ich mir da nicht… Ich bin ja auch kein Jurist…

    #328955

    Was ich unter Zugewinngemeinschaft verstehe ist eben, dass das was ihr beide zusammen (ab dem Zeitpunkt der Eheschließung) verdient, euch beiden gemeinsam gehört.

    In der Wikipedia lese ich etwas anderes:

    Dabei bleiben die Vermögensgegenstände beider Ehegatten während der bestehenden Ehe voneinander getrennt; es kann jedoch ein Zugewinnausgleich durchgeführt werden, wenn der Güterstand beendet wird, insbesondere dann, wenn ein Ehegatte stirbt oder die Ehe geschieden wird (§ 1363 BGB).

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft

    Auch hier steht etwas anderes:

    Anders als der Name es vielleicht vermuten lässt, ist die Zugewinngemeinschaft aber keine Vermögensgemeinschaft der Ehegatten. Durch die Heirat vermischen sich die Vermögensmassen der Ehepartner nicht und auch während der Ehe erwirbt jeder Ehegatte weiteres Vermögen in der Regel für sich als Alleineigentümer. Die Eheleute leben also während der Zugewinngemeinschaft wie in einer Gütertrennung. Der wesentliche Unterschied zur Gütertrennung besteht jedoch darin, dass bei Beendigung der Ehe ein Zugewinnausgleich erfolgt.

    Quelle: https://www.rosepartner.de/zugewinngemeinschaft-ehe-scheidung-erbe.html

    Ich finde diese Regelung gut, damit bei einer Ehescheidung das Vermögen solidarisch aufgeteilt werden kann oder beim Todesfall eines Ehegatten der überlebende im besten Fall dadurch abgesichert ist.

    Viele vermögende Menschen bevorzugen wahrscheinlich einen unsolidarischeren Ehevertrag.

    Jedenfalls sehe ich nicht, dass die Ehe als Zugewinngemeinschaft den Unterhaltsrückgriff rechtfertigt, sondern eher das Gegenteil.

    Ich bin einfach der Meinung, dass jeder Erwachsene das Recht auf eine Grundsicherung behalten sollte. Unabhängig davon lebe ich gerne und selbstverständlich in einer solidarischen Ehe, ohne dass uns das jemand vorschreibt.

    #328969

    Das sind ein paar Details zur Zugewinngemeinschaft, die ich nicht wusste. Bei mir stand es bis jetzt auch noch nicht zur ernsthaften Überlegung zu heiraten, weshalb ich mich mit dem Thema nicht eingehend befasst habe.

    #328972

    Ich kann mir diesen Unterschied nur so erklären, dass der Staat die gegenseitige Verantwortungsübernahme innerhalb einer Ehe und zwischen Eltern und Kindern und die Situation bei Erben unterschiedlich bewertet. Aber wie genau? Ich würde gerne verstehen, warum eine Person ohne Einkommen und Vermögen in einer Ehe keinen Anspruch auf Grundsicherung hat, sobald der Ehepartner mehr als den gemeinsamen Grundsicherungsbedarf (also ca. 2000 Euro netto im Monat) verdient, dieselbe Person aber doch Anspruch auf Grundsicherung hat, wenn sie mit ihren Eltern oder ihren Kindern, die Geld haben(!), in einem gemeinsamen Haushalt lebt oder wenn sie geerbt hat(!).

    Warum das so ist, weiß ich auch nicht, kenne mich da auch nicht aus :unsure: . Sorry, den Teil hatte ich überlesen, weil ich heute Mittag wenig Zeit hatte. Für mich ist das auch eine andere Frage, als die nach einem bedingungslosem Grundeinkommen. Ich dachte, du hattest dich noch darauf bezogen…

    Ich habe jetzt ein paar edits gemacht und Text gelöscht, also bitte nicht wundern…

    #328973

    Ich habe jetzt ein paar edits gemacht und Text gelöscht, also bitte nicht wundern…

    OK :-)

    Heute war es windig und die Temperaturen waren mild.

    #329197

    Heute Nachmittag waren wir wieder beim Junghundekurs auf dem Airfield. Jetzt sind wir alle drei total k.o.!

    Es ist der erste Tag seit vielen Wochen, an dem ich spüre, dass es mir allmählich wieder besser geht. Das gibt mir etwas Zuversicht.

    #329199
    Pia

      Guten Abend liebe @Mowa,

      das klingt schonmal gut, dass es dir heute allmählich etwas besser geht. Ich drücke dir die Daumen, dass es anhält und besser wird. Gute Besserung weiterhin.

      Danke für die wieder schönen Fotos. :heart:

      Junghundekurs klingt richtig gut. :gut:

      Uuups, ihr habt eine Toilettenpapierräuberin bei euch wohnen. :yahoo: :-)

      Ich wünsche dir einen schönen erholsamen Abend.

      Liebe Grüße Pia :ciao:

       


      Petition für einen Wandel im psychiatrischen Gesundheitswesen und in der Psychopharmakologie – an die WHO und weitere:

      https://share.google/yMioWVC2yVoLTW9eN

      #329265
      Anonym

        Liebe mowa schön zu lesen das ein bisschen mehr licht in deinem Leben da ist.

        Danke für die Photos.

        LG, blaustern

        #329269

        Sehr lieb, vielen Dank Pia und Blaustern :ciao:

        #329291

        Vorhin beim Sonnenaufgang war die Neckarwiese noch ganz leer und wunderschön.

        Ich bin mit Chanchan herumgerannt B-)

        #329360

        Gibt’s bei Euch echt noch Schnee?

        Bei uns war er innerhalb von einem Tag weggetaut. Da gab es innerhalb von Stunden einen Temperaturwechsel von 15 Grad

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