Die neuen EU-Führerscheine, wie du schon einen hast, @Isa, sollen fälschungssicherer sein. Deswegen sollen alle alten Führerscheine in die neuen getauscht werden.
Zuerst alle Papierführerscheine und da geht es eben nach dem Geburtsdatum der Inhaber, nicht wann der Führerschein ausgestellt wurde.
Ich habe meinen Papierführerschein damals, 2004 in einen Kartenführerschein getauscht, weil ich damals so oft ins Ausland gefahren bin.
Für die “alten” Kartenführerscheine, die dein Mann und ich haben, gilt die Regelung nach Ausstellungsdatum des Führerscheins, nicht nach unseren Geburtsjahren.
Ich hatte irgendwann auch nur einen Artikel gelesen, in dem die Geburtsjahre und die Umtauschpflicht standen.
Daraufhin hatte ich mir schon einen Termin im Kalender eingetragen, wann ich den Umtausch erledigen wollte und wollte schon los om letzten Jahr, mir neue Passbilder besorgen, bis ich dann las, als ich mich genauer informierte, dass ich erst bis Januar 27 umtauschen muss.