Home › Foren › ALLGEMEIN (öffentlich) › Führerscheinumtausch könnte wegen Neuroleptika zum Führerscheinentzug führen
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Pia aktualisiert.
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16/08/2023 um 11:37 Uhr #304554
Lest euch doch einfach Anlage 4 und 5 der fahrerlaubnisverordnung durch
da ist das klar geregelt
nach abklingen der Psychose darf man unter regelmäßigen kontrollen fahren
ist bei mir Thema zurzeit da ich mpu mache
sorry habe grad keine Zeit die Quelle rauszusuchen einfach selber schauen
16/08/2023 um 11:52 Uhr #304555Danke Hallooooooo für den Hinweis.
Hier sind die Anlagen 4 und 5 der Fahrerlaubnisverordnung online nachzulesen:
Anlage 4 Fahrerlaubnisverordnung:https://www.gesetze-im-<wbr />internet.de/fev_2010/anlage_4.<wbr />html
Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung:
Petition für einen Wandel im psychiatrischen Gesundheitswesen und in der Psychopharmakologie – an die WHO und weitere:
16/08/2023 um 14:08 Uhr #304566Danke, liebe Isa für deine Antwort. Das beruhigt mich ja, dass du deinen Führerschein ohne solche Gesundheitsfragen umtauschen konntest.
Ich habe mit dem Umtausch auch noch bis Januar 2027 Zeit, weil ich meinen rosa „Lappen“ schonmal in einen Kartenführerschein umgetauscht hatte.
Petition für einen Wandel im psychiatrischen Gesundheitswesen und in der Psychopharmakologie – an die WHO und weitere:
19/08/2023 um 15:51 Uhr #304955Liebe @Pia wieso ist dein Führerschein nur bis 2027 gültig? Das finde ich seltsam. Auf meinem steht April 2038. ist er nur bis dahin gültig? Trotzdem sind das noch immerhin 15 Jahre falls das mit Ablaufdatum gemeint ist.
19/08/2023 um 16:15 Uhr #304957wieso ist dein Führerschein nur bis 2027 gültig?
@Pia hat geschrieben, das sie den Führerschein bis 2027 umtauschen muss, nicht das er dann ungültig wird.Der Umtausch hat mit dem Pflichwechsel auf EU Fürer schein zu tun @Isa, das wird dich auch betreffen
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/19/08/2023 um 16:15 Uhr #304958Liebe @Isa, auf meinem Führerschein steht kein Ablaufdatum drauf, habe gerade nochmal nachgesehen. Ich habe ja noch nicht den neuen fälschungssichereren Kartenführerschein, sondern den alten von 2004, weil ich da damals, 2004, meinen Papierführerschein in einen Kartenführerschein umtauschte.
Durch die neuen Regelungen, dass jede:r Führerscheininhaber:in nun den neuen fälschungssichereren EU-Führerschein haben soll, sprich tauschen, ist mein derzeitiger Führerschein nur noch bis Januar 2027 gültig. Bis dahin muss ich ihn in den neuen Führerschein umgetauscht haben. Na ja, danach wäre erstmal ein Knöllchen von 10€ fällig, wenn ich mit diesem hier nach dem Datum fahrend erwischt würde, also ungültig wäre er dann nicht.
Ist ja ein Hammer, dass dein neuer Führerschein eine Gültigkeitsbegrenzung von 15 Jahren hat, vorher waren die Führerscheine immer ohne eine Begrenzung, soweit ich weiß. Vielleicht ist das nun so wie beim Personalausweis, den man ja auch mal erneuern lassen muss, tauschen muss.
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19/08/2023 um 16:16 Uhr #304959Das Umtauschdatum für die Führerscheine ist abhängig vom Alter bzw. vom Geburtsjahr, @Isa! Bis 2027 sind es noch vier Jahre.
-400 mg Amisulprid, 4 mg Doxazosin, 25 mg HCT und 5 mg Ramipril morgens, Abends 5 mg Ramipril
-Zusätzlich alle zwei Tage eine Kaliumbrausetablette
-Ab und zu A-Z Vitamine und Mineralstoffe ab 5019/08/2023 um 16:29 Uhr #304963Es gibt zwei unterschiedliche Regelungen zum Führerscheinumtausch.Für Papierführerscheine geht es nach dem Geburtsjahr der Besitzer.Demnach hätte ich meinen auch schon umtauschen müssen, habe aber seit Umtausch meines Papierführerscheins 2004 einen (alten) Kartenführerschein.Bei den (alten) Kartenführerscheinen geht es nach Ausstellungsdatum. Darum bin ich erst im Januar 2027 dran.Führerschein umtauschen: Alle Fristen als Tabelle – ADACDabei ist sogar ein Rechner.https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/aktuelles/fristen-fuehrerschein-umtausch/
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Diese Antwort wurde vor 2 Jahren von
Pia geändert.
19/08/2023 um 17:15 Uhr #304979Ich weiß nicht, ob das bei mir Ablaufdatum ist. Was das für ein Datum sein soll? Jedenfalls ist es der neue Führerschein mit Eu Sternen links und D in der Mitte. Hab ihn im Januar/Februar beantragt und bekommen am 13. April. Anscheinend läuft er in 15 Jahren ab, da unterhalb des Ausstelldatums 12.04.38 steht.
19/08/2023 um 17:19 Uhr #304980@PlanB deinen link vom ADAC kenne ich. Ich musste den Führerschein im Januar umtauschen, was ich auch gemacht habe.
19/08/2023 um 17:25 Uhr #304982Ich habe auch einen EU-Führerschein, liebe @Isa, auch mit den EU-Sternen und dem D in der Mitte, aber eben den „alten“ Kartenführerschein und das ohne Ablaufdatum. Auf meinem Personalausweis steht aber: „Gültig bis:“
Ich bin mir ziemlich sicher, Isa, dass du deinen neuen Führerschein bis zu dem Ablaufdatum nur mal wieder umtauschen musst, so wie den Perso auch.
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19/08/2023 um 17:28 Uhr #304985Ja, Pia, das meinte mein Mann auch. Der hat einen Kartenführerschein von 2004, aber ohne Ablaufdatum so wie ich oder du. Er muss ihn also nicht umtauschen. Komisch.
19/08/2023 um 17:30 Uhr #304987Doch, dein Mann muss seinen Führerschein auch umtauschen, genauso wie ich, aber eben erst bis Januar 2027, weil sein Kartenführerschein 2004 ausgestellt wurde, wie meiner, @Isa.
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19/08/2023 um 17:31 Uhr #304988Bei ihm steht aber nichts davon drauf. Bei dir?
19/08/2023 um 17:34 Uhr #304989 -
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