Behindertenwerkstätten

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    Beiträge
  • #377637

    Hier in Deutschland darf man mit Grundsicherung halt auch nicht jede Wohnung anmieten. Wenn ich mich richtig erinnere, darf sie für 1 Person höchstens 45qm groß sein und darf auch nur bis zu einem bestimmten Betrag kosten. Das wird dann aber von der Grusi noch zusätzlich bezahlt.

    Bei dem massiven Wohnraummangel, den wir hier haben, kannst du dir sicher vorstellen, dass das dann sehr schwierig werden kann


    -400 mg Amisulprid, 4 mg Doxazosin, 25 mg HCT und 5 mg Ramipril morgens, Abends 5 mg Ramipril
    -Zusätzlich alle zwei Tage eine Kaliumbrausetablette
    -Ab und zu A-Z Vitamine und Mineralstoffe ab 50

    #377641

    @Molly so eine Wohnung zu finden ist sicher nicht leicht! Muss die Person in so einem Fall auch umziehen?

    #377651

    Ich kenne mich damit nicht so aus, hab aber gehört, dass das in manchen Fällen zutreffen soll .


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    #377655

    @Molly das ist auch arg.

    #408394
    Agi

      #408411

      Heute Abend schreibe ich dazu mal wieder etwas in meinem Blog. Hab heute eine Stinkwut wegen der Arbeit. :-(


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      #408489

       


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      #408497

      Aktuell gilt für Beschäftigte in Werkstätten eine Sonderregelung:
      Für die Rentenversicherung werden ihnen mindestens 80 % des Durchschnittsentgelts aller Versicherten als beitragspflichtiges Einkommen angerechnet – unabhängig davon, wie wenig sie tatsächlich verdienen.
      Das führt dazu, dass ein Werkstattbeschäftigter nach 45 Beitragsjahren einen Rentenanspruch von etwa 1.297 € pro Monat erreichen kann, obwohl das tatsächliche Einkommen sehr niedrig ist.

      Würde stattdessen der Mindestlohn gezahlt werden, wäre die Rentenversicherung nach den allgemeinen Regeln zu berechnen, also auf Basis des tatsächlich gezahlten Lohns.
      Da der Mindestlohn zwar höher ist als das Werkstattentgelt, aber deutlich unter dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten liegt, wären die späteren Rentenansprüche niedriger als mit der aktuellen Sonderregelung

      • Aktuelles System (Sonderregelung): Rentenanspruch nach 45 Jahren ca. 1.297 € monatlich.
      • Mindestlohn (ohne Sonderregelung): Rentenanspruch nach 45 Jahren deutlich niedriger (Schätzungen gehen von ca. 600–700 € monatlich aus).

      Ontop würde Mindestlohn dafür sorgen, das die meisten Werkstätten nicht mehr Kostendeckend agieren könnten und ein großteil der Stellen gestrichen werden müssten.
      Und somit würde ein Großteil die soziale Teilhabe verlieren, was meiner Meinung nach der Hauptfokus dieser Werkstätten ist.
      Weil:
      Behindertenwerkstätten dürfen keinen klassischen Profit machen, wie es bei gewinnorientierten Unternehmen üblich ist. Überschüsse sind gesetzlich stark reguliert und müssen dem gemeinnützigen Zweck zugutekommen.

      #408498
      Anonym

        In Deutschland gilt: Beschäftigte in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erwerben nach 20 Jahren kontinuierlicher Tätigkeit automatisch ein Anrecht auf die volle Erwerbsminderungsrente – auch wenn sie die üblichen fünf Jahre Wartezeit plus 36 Pflichtbeitragsmonate nicht erfüllt haben .

        📝 Details zur 20‑Jahre‑Regel nach § 43 Abs. 6 SGB VI:

        Voraussetzung ist, dass die Person bereits voll erwerbsgemindert war, bevor sie die normale Renten-Wartezeit (5 Jahre Pflichtversicherung) erfüllt hatte

        und seitdem ununterbrochen voll erwerbsgemindert in der WfbM beschäftigt ist

        nach 20 Jahren Gesamtbeitragszeit (auch mit Ersatz- und freiwilligen Zeiten) entsteht der Anspruch .

        Das bedeutet konkret: Nach zwei Jahrzehnten in einer Behindertenwerkstatt bekommt man in der Regel eine volle Erwerbsminderungsrente. Dabei zählt jedem Monat in der Werkstatt – unabhängig von Höhe des Lohns – voll als Rentenversicherungszeit .

        #408500

        Fubu?

        seit wann darfst du wieder hier sein?

        #408501
        Anonym

          Warum , ich bin nicht gesperrt oder hab ich was verpasst ?

          Oder hat Molly rumerzählt das ich gesperrt bin ?

          #408502

          Das bedeutet konkret: Nach zwei Jahrzehnten in einer Behindertenwerkstatt bekommt man in der Regel eine volle Erwerbsminderungsrente.

          Das wären dann konkret 570–600 € pro Monat

          #408506

          Warum , ich bin nicht gesperrt oder hab ich was verpasst ? Oder hat Molly rumerzählt das ich gesperrt bin ?

          <hr />

          Ich wünsche allen einen schönen Tag, aber nicht dem NERD mit seinen Barfuß Schuhen.

          ich dachte du hast Drohungen ausgesprochen und wurdest logischerweise gesperrt

          #408507
          Anonym

            Ich bin immun gegen Sperrungen.

            Und ich werde nicht mehr so sehr am Forum teilnehmen.

            #408511

            PlanB, das mit den 1297 € ist eine Milchmädchenrechnung!

            Speziell psychisch Erkrankte ohne geistige Behinderung (also nach Förderschule) sind eher seltener 20 Jahre in den Werkstätten, weil sie vorher längere Zeit auf dem allgemeinen Markt gearbeitet haben und wenn man gleich schon Erwerbsminderungsrente bekommt, die ja in den seltensten Fällen sehr hoch ausfällt, wird diese inzwischen glaub auf 65 Jahre (?) hochgerechnet. Dadurch wird die Renteneinzahlung der Werkstätte damit verrechnet und es kommt keine viel höhere Altersrente heraus.

            Mir wurde jedenfalls gesagt, dass das bei mir so ist… Bei mir wurde sie noch auf 60 Jahre hochgerechnet. Aus diesem Grund will ich ja die ganze Zeit schon eine Rentenauskunft, die mir aber trotz Paragraphen dafür verweigert wird.

            MVK war zB. 20 Jahre in der Werkstätte, hatte vorher die ganze Zeit nur Grundsicherung, weil er vor seiner Erkrankung nur studiert hatte, und bekommt nun die von dir genannten 600 bis 700€ . Genau weiß ich es jetzt nicht, aber sowas um den Dreh hat er was gesagt. Da das zu wenig ist, ist er immer noch von Grundsicherung abhängig. Er wird im Herbst 60.

            Versprochen wird einem aber bei Eintritt in die Werkstätte, dass sie so viel in die Rentenversicherung einzahlen, dass man später nicht mehr von Grundsicherung abhängig ist.

            Ich gebe dir aber Recht! Für Leute wie mich wäre ein Mindestlohngehalt in der Werkstätte nicht sinnstiftend, da ich dann meine Erwerbsminderungsrente verlieren würde und im Alter wohl mit einer Altersrente leben müsste, die aus den Rentenpunkten von der Arbeit mit Mindestlohn errechnet würde.

            Aber ich kenne mich mir solchen Dingen nicht so gut aus…


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