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07/01/2026 um 22:26 Uhr #422028
„Tödlicher Brand im Helios-Klinikum Pforzheim
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Veröffentlicht am 07. Januar 2026 in Erklärungen.Karlsruhe, 04.01.2026.
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Der Brand am 02.05.2023 in der Notaufnahme des Helios-Klinikums Pforzheim hatte zum Tod eines fixierten Patienten geführt. Der herzkranke Thomas K. soll den Ermittlungen zufolge selbst mit einem mitgeführten Feuerzeug versucht haben, die Fesselgurte zu durchbrennen und hierdurch den Brand ausgelöst haben, der ihn selbst das Leben kostete. K. verbrannte bei lebendigem Leib und vollem Bewusstsein. Für seine Fesselung gab es weder einen richterlichen Beschluss noch die rechtlich vorgeschriebene Sitzwache. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat deshalb Anklage gegen mehrere Ärzte und Krankenpfleger wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge erhoben, das Landgericht Karlsruhe das Hauptverfahren eröffnet, das nun am 29.01.2026 beginnt..
Die Witwe des Opfers, Susanne K., erhebt schwere Vorwürfe gegen die Klinik und ihre Beschäftigten. Sie hatte rund vier Stunden nach Einlieferung ihres Gatten mit einem der angeklagten Ärzte telefoniert, der ihr mitgeteilt hatte, ihr Mann könne noch nicht entlassen werden, da noch Blutwerte abgewartet würden. Von der zu diesem Zeitpunkt bereits mehrere Stunden bestehenden Fixierung erwähnte der Arzt nichts. Susanne K. leidet bis heute unter den Folgen dieses Ereignisses und befindet sich deshalb in psychotherapeutischer Behandlung.
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Ihr Anwalt, Nebenklägervertreter David Schneider-Addae-Mensah, kritisiert die Zustände im Helios-Klinikum: „Das Bundesve<wbr />rfassungsgericht hat klare Vorgaben für Fixierungen von Patienten in Krankenhäusern gemacht. Diese sind nicht im Entferntesten eingehalten worden“, so der auf Zwangsmaßnahmen im Gesundheitswesen spezialisierte Rechtsanwalt.
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Es zeichne sich ab, dass das Personal mit der Einhaltung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Mindeststandards für eine Fixierung überfordert gewesen ist. „In solch einem Fall hätte eine Fixierung nicht durchgeführt werden dürfen, der Betreffende hätte entweder entlassen oder in einen Time-out-Raum gebracht werden können“, so Schneider-Addae-Mensah. „Die Verhandlung wird zeigen müssen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für Fixierungen in Deutschland einhaltbar sind“. Andernfalls appelliert er an ein Totalverbot dieser inhumanen und gefährlichen Praxis.
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Die öffentliche Hauptverhandlung v<wbr />or dem Landgericht Karlsruhe beginnt am Donnerstag, 29.01.2026, 9.00 Uhr. Den Sitzungssaal an der Pforte erfragen, Hans-Thoma-Straße 7, 76133 Karlsruhe. Es sind zunächst neun Folgetermine vorgesehen.“
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Quelle:.
Petition für einen Wandel im psychiatrischen Gesundheitswesen und in der Psychopharmakologie – an die WHO und weitere:
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