Schwerbehinderte Bewerber haben weniger Rechte bei Kirchen – Urteil

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  • #350073
    Pia
      Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Bewerber haben weniger Rechte bei Kirchen – Urteil
      Gegen-Hartz.de, Artikel, Lesedauer 2 Minuten

      Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Bewerber haben weniger Rechte bei Kirchen – Urteil

      #350122

      Schwer zu sagen, warum sie den Bewerber nicht eingeladen haben. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel weil er einfach ungeeignet war. Was willst du denn aussagen @pia ? Dass sie ihn einladen müssen, weil er behindert ist oder weil es Kirche ist? Wäre beides Mal ein Vorurteil.

      #350124
      Pia

        Es ist doch ein sachlicher Artikel, @Hanseatic. Um den geht es mir und den Inhalt und dass Bewerber:innen mit Schwerbehinderung das möglichst wissen.

        Ich persönlich habe solche Vorurteile nicht, auch wenn du das suggerieren möchtest. Auch das wäre ein Vorurteil, Hanseatic.

        #350125

        Nee, ist mir nicht klar, was du sagen willst. Wenn man sich bewirbt, kann man abgelehnt werden. Was ist da die Message?

        #350126

        Ich verstehe es so, dass im öffentlichen Bereich eingeladen werden muss bei Schwerbehinderung. Und Kirchen davon ausgeschlossen sind, selbst bei kirchlichen Körperschaften öffentlichen Rechts. Und dann bedeutet das, dass im kirchlichen Bereich Schwerbehinderte benachteiligt sind im Vergleich zum öffentlichen Bereich.

        #350127

        Wenn man die Eignung auf eine Stelle anhand der eingereichten Unterlagen prüft und man festellt, das diese Person nicht geeignet ist, dann sollte das auch keine Rolle mehr spielen, das die Person eine Schwerbehinderung hat.

        Heißt ja nicht umsonst:
        Schwer behinderte werden bei GLEICHER Eignung bevorzugt.
        Also keine Eignung=Kein Vorstellungsgespräch.

        Außerdem:
        Er forderte eine Entschädigung?
        Für was?

        Ziemlich albern der Artikel.

        Diese müssen nun nicht automatisch zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.

        Na das hoffe ich doch sehr (siehe oben)

        #350128
        Pia

          Ja, @Mond und dass Bewerber:innen mit nachgewiesener Schwerbehinderung in dem Fall keine Chancen haben, mit einer Klage oder Klagen durch alle Instanzen gegen kirchliche Einrichtungen, deswegen eine Entschädigung zu bekommen, wie es beim staatlichen Bereich möglich wäre.

          Solche Klagen kosten die möglichen Kläger:innen ja auch viel Geld und Kraft und da wäre es gut, vorher zu wissen, dass sie damit keinen Erfolg haben können.

          #350129

          Es ist doch davon auszugehen, dass er die selbe Eignung hatte, sonst wäre die Klage ja von Beginn an sinnfrei gewesen.

          #350130

          Als Langzeitbewerber kenne ich natürlich die Situation! Mein Problem war immer meine Mimik. Ich denke da haben die Personalleiter gedacht! Was für ein Spast? Um es mal etwas aggressiver auszudrücken! Der Behinderte hat ja Schadensersatz gefordert. Da hat er zurecht dieses Urteil bekommen! Ich wurde immer eingeladen und abgelehnt! Was ich den Behinderten mit Psychose, oder Schizophrenie im allgemeinen empfehlen kann, ist ein sogenanntes Probearbeiten. Wenn dann alles passt, steht einem befristeten Arbeitsvertrag nichts mehr dagegen!

          #350131
          Pia

            Ja, das vermute ich, @Mond, dass der Bewerber sich aufgrund seiner Eignung gute Chancen auf den Job ausgerechnet hatte.

            #350133

            ja, das vermute ich, @Mond, dass der Bewerber sich aufgrund seiner Eignung gute Chancen auf den Job ausgerechnet hatte.

            Bei Deutschland sucht den Superstar rechnen sich in der Vorrunde auch viele gute Chancen aus, weil sie meinen gut singen zu können.
            Das pers Empfinden spiegelt manchmal halt nicht die Realität wieder.

            Außerdem finde ich das schon ziemlich schräg, das Schwebehinderte pauschal eingeladen werden müssen, selbst wenn die Null bezug zu dem Job haben.

            #350134

            Oder er wollte absahnen, weil er oder sie die Rechtslage auf seiner Seite sah. Das wissen wir einfach nicht.
            Du willst also Leute warnen hier im Forum, dass Klagen nach hinten losgehen können? Nun gut.

            #350138

            In Österreich sind Betriebe ab einer gewissen Arbeiteranzahl dazu verpflichtet prozentual einen Teil von Behinderten anzustellen oder einen Strafbetrag wegen keiner Anstellung von Behinderten zu zahlen. Die meisten Betriebe zahlen ohne zu überlegen den Strafbetrag ! So schaut es aus mit Behinderten !


            Hauptmedikation: Solian 200 mg

            #350165

            Das ist in Deutschland auch so @Horst

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