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Mowa aktualisiert.
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03/12/2025 um 13:15 Uhr #421659
Im gestrigen Gespräch mit @prof-klimke habe ich erfahren, dass im Oktober eine neue Fassung der S3-Leitlinie Schizophrenie erschienen ist:
https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/038-009Ich habe mich etwas gewundert, da sie nur bis Juni 2026 gültig ist – im Gegensatz zu den ersten drei Fassungen der S3-Leitlinie. Soll sie von nun an jährlich aktualisiert werden?
Vielleicht können wir gemeinsam einen Blick darauf werfen. Mich interessieren vor allem der minimale Einsatz von Neuroleptika, nicht-medikamentöse Therapieansätze sowie die Lebensqualität der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
04/12/2025 um 6:08 Uhr #421663Meine Frage an ChatGPT:
OK bitte antworte die erste Frage von mir bezüglich der oben bereits hochgeladenen Langfassung der S3-Leitlinie zur Schizophrenie aus dem Oktober 2025: Bitte lies sie dir sorgfältig durch und schreibe mir, welche Informationen zum minimalen Einsatz von Neuroleptika, zu nichtmedikamentösen Therapieansätzen sowie zur Lebensqualität von Betroffenen und ihren Angehörigen darin zu finden sind und an welcher Stelle ich diese nachlesen kann.
Hier ist ihre Antwort:
S3-Leitlinie Schizophrenie 2025 – Behandlungsprinzipien
Minimaler Einsatz von Neuroleptika: Die Leitlinie empfiehlt, Antipsychotika grundsätzlich als Monotherapie einzusetzen. Die Dosis der Erhaltungstherapie soll so niedrig wie möglich gewählt werden. Studien zeigen, dass eine kontinuierliche Behandlung bei Mindestdosierung bessere Rückfallprophylaxe bietet als intermittierende Therapien. In Kapitel 8.5 (Modul 4a) heißt es ausdrücklich, man solle „die individuell niedrigst mögliche Dosierung“ finden. Zugleich wird eine schrittweise Dosisreduktion empfohlen: Patienten und Angehörige sollen über mögliche Absetzsymptome und hohe Rezidivraten informiert werden, und die Dosis in kleinen, wohldosierten Schritten verringert werden. Polypharmazie soll vermieden werden – begleitende Antipsychotika ohne klaren Nutzen sind abzusetzen.Nichtmedikamentöse Therapieansätze: Psychotherapie und psychosoziale Interventionen haben einen hohen Stellenwert. Die Leitlinie empfiehlt psychotherapeutische Behandlungen (z.B. kognitive Verhaltenstherapie) für Menschen mit Schizophrenie – idealerweise unter Einbezug der Familie bzw. Bezugspersonen. Die Psychoedukation wird besonders hervorgehoben: Strukturierte Programme über mehrere Sitzungen sollen allen Betroffenen angeboten werden – bevorzugt inklusive Angehöriger (Empf. 57a, starker Konsens). Wenn die Einbeziehung von Angehörigen nicht möglich ist, gilt auch eine Psychoedukation ohne Familie als empfohlen (Empf. 57b). Ergotherapie wird nun mit Empfehlungsgrad B bewertet: Spezifische ergotherapeutische Interventionen mit starkem Alltagsbezug sollen im Rahmen der Gesamtbehandlung angeboten werden.
Weitere nichtmedikamentöse Maßnahmen umfassen u.a. Sozialkompetenz- und kognitives Training: Bei sozialen Defiziten oder Negativsymptomen ist Training sozialer Fertigkeiten sinnvoll (Empf. 71a/b). Bei kognitiven Beeinträchtigungen wird kognitive Remediation zur Verbesserung von Denkfunktionen und psychosozialer Funktionsfähigkeit empfohlen (Empf. 72). Auch körperliche Aktivierung ist explizit Teil der Behandlung: Sport- und Bewegungstherapien gelten als Standardmaßnahmen zur Verbesserung des psychischen Wohlbefindens und der körperlichen Gesundheit von Menschen mit Schizophrenie. (Beispiele sind Ausdauertraining, Yoga, Physiotherapie etc., vgl. Tabelle 24). Neu eingeführt wurden schwache Empfehlungen für achtsamkeitsbasierte Verfahren (Mindfulness, ACT) und für Traumatherapie (Prolonged Exposure/EMDR) bei komorbider PTBS; diese können Betroffenen angeboten werden.
Lebensqualität von Betroffenen und Angehörigen: Die Leitlinie betont, dass Therapieziele über reine Symptomreduktion hinausgehen müssen. Im gemeinsamen Therapieplan sollen soziale Integration, Selbstverwirklichung und Verbesserung der Lebensqualität ausdrücklich verfolgt werden. Komplexe Zielkonstrukte wie gesundheitsbezogene Lebensqualität, Teilhabe und Recovery (Krankheitsbewältigung) werden als zentrale Versorgungsziele anerkannt. Kapitel 8.13 definiert Lebensqualität als multidimensionales Konstrukt (selbständiges Leben, Arbeit, Partnerschaft etc.) und bespricht die Messung als wichtigen Endpunkt. Die Leitlinie sieht auch die subjektiven Bedürfnisse der Betroffenen als maßgeblich an – etwa das Streben nach Unabhängigkeit, Selbstwirksamkeit und Hoffnung – und empfiehlt, all dies in die Therapieplanung einzubeziehen.
Schließlich wird die Unterstützung von Angehörigen stark berücksichtigt. Angehörige werden aktiv in Psychoedukation und Familieninterventionen einbezogen (Empf. 57a) und in den Behandlungsprozess integriert. In den Behandlungszielen wird explizit genannt, Stress im Familiensystem zu reduzieren und ein günstiges Familienklima zu schaffen. Eine partizipative, trialogische Behandlungsführung soll sowohl Betroffenen als auch Angehörigen zugutekommen. Insgesamt fördert die Leitlinie damit Maßnahmen, die Betroffenen und Angehörigen zu größerer psychosozialer Teilhabe, besserem Wohlbefinden und höherer Lebensqualität verhelfen.
Quellen: Langfassung der S3-Leitlinie Schizophrenie (Okt. 2025), v.a. Modul 4a (Pharmakotherapie) und Modul 4b (Psychotherapie/psychosoziale Interventionen).
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