Gesellschaftliche Konstruktion psychischer Leiden

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    Transformative Inklusion: Eine kritische Phänomenologie und ethische Neuausrichtung des Systems der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Deutschland

    Abstract

    Das System der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Deutschland befindet sich in einer tiefgreifenden Legitimationskrise. Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stehen die strukturelle Segregation von über 300.000 Menschen, extrem niedrige Entgelte und minimalen Übergangsquoten in den allgemeinen Arbeitsmarkt im Spannungsfeld menschenrechtlicher, ökonomischer und ethischer Kritik. Ausgehend von einer detaillierten Analyse des rechtlichen Sonderstatus der Werkstattbeschäftigten („arbeitnehmerähnliches Rechtsverhältnis“), der Ergebnisse der BMAS-Entgeltstudie und der begrenzten Wirksamkeit des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wird das „Werkstatt-Paradoxon“ herausgearbeitet: Werkstätten erfüllen offiziell einen rehabilitativen Auftrag, produzieren faktisch aber dauerhafte Exklusion.

    Der Beitrag entwickelt eine kritische Phänomenologie dieses Systems, indem er Foucaults Genealogie der Aussonderung, den Capability Approach von Sen und Nussbaum, Heideggers Konzept der „Destruktion“ verfestigter Kategorien, Levinas’ Ethik der Verantwortung für den Anderen und eine sigetische Analyse des „Ungedachten“ der Inklusionsdebatte miteinander verschränkt. Im Zentrum steht die These, dass das Entgeltsystem der WfbM weniger ein bloß technisches Verteilungsproblem als Ausdruck einer tief sitzenden Ontologie der Aussonderung ist, die „Arbeitsfähigkeit“ und Behinderung in hierarchische Verhältnisse bringt und Vulnerabilität verwaltet statt anerkennt.

    Auf dieser Grundlage werden zentrale Reformmodelle – die Einführung des Mindestlohns und das Basisgeld-Konzept für dauerhafte Erwerbsgeminderte – sowohl ökonomisch als auch ethisch bewertet. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass ein transformativ verstandenes Basisgeld in Verbindung mit der schrittweisen Umwandlung von Werkstätten in „Kompetenzzentren für Inklusion“ die größte Übereinstimmung mit einer Levinas’schen Verantwortungsethik und mit dem Capability Approach aufweist. Abschließend wird eine Ethik der Transformation skizziert, die Schutzräume erhält, ohne Segregation zu perpetuieren, und Inklusion als prozesshafte De-Segregation in einer Verantwortungsgemeinschaft von Staat, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Betroffenen versteht.

    1. Einleitung: Die Krise der Legitimation und der Imperativ des Wandels

    Das System der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Deutschland steht an einem historischen Wendepunkt. Was einst als fortschrittliche Errungenschaft der Sozialstaatlichkeit galt – ein Schutzraum für jene, die den Anforderungen des kapitalistischen Arbeitsmarktes nicht zu genügen schienen –, sieht sich heute einer fundamentalen Legitimationskrise ausgesetzt. Diese Krise ist nicht monokausal, sondern das Resultat einer Konvergenz rechtlicher, ökonomischer und ethischer Diskursverschiebungen. Spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 und den darauf folgenden Staatenprüfungen sieht sich die Bundesrepublik Deutschland mit der drängenden Frage konfrontiert, ob ein segregierendes Sondersystem, das über 300.000 Menschen beschäftigt, mit dem menschenrechtlichen Anspruch auf volle und wirksame Teilhabe vereinbar ist.

    Die Kritik des UN-Fachausschusses ist eindeutig und in ihrer Schärfe kaum zu überhören: Deutschland verfügt über ein stark ausgebautes System von Sondereinrichtungen, das tendenziell Exklusion statt Inklusion fördert. Die Übergangsquoten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stagnieren seit Jahren im Promillebereich, was den rehabilitativen Auftrag der Werkstätten – die Vorbereitung auf den ersten Arbeitsmarkt – faktisch infrage stellt. Gleichzeitig offenbart die jüngste Entgeltstudie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) eine prekäre Einkommenssituation der Werkstattbeschäftigten, die im Durchschnitt weit unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt und eine massive Abhängigkeit von Transferleistungen der Grundsicherung zementiert.

    Dieser Forschungsbericht unternimmt den Versuch einer umfassenden Analyse des Status Quo, erweitert den Blick jedoch dezidiert über die rein ökonomischen und juristischen Fakten hinaus. Durch die Einbeziehung philosophischer und soziologischer Konzepte – von Foucaults Genealogie der Macht über den Capability Approach von Sen und Nussbaum bis hin zur Ethik der Verantwortung bei Levinas und der Heideggerschen Destruktion verfestigter Kategorien – soll das „Werkstatt-Paradoxon“ in seiner ontologischen Tiefe ausgeleuchtet werden. Es geht nicht nur um Lohnmodelle, sondern um die fundamentale Frage, wie Gesellschaft „Arbeitsfähigkeit“ konstruiert, wie sie mit Alterität umgeht und welche ethische Verantwortung aus der Begegnung mit dem Anderen erwächst. Ziel ist es, Wege für eine Ethik der Transformation aufzuzeigen, die über eine bloße Abschaffungsrhetorik hinausgeht und Inklusion als gesamtgesellschaftliches Verantwortungsprojekt begreift.

    1. Der Status Quo: Rechtliche Verfasstheit, ökonomische Realität und die Ergebnisse der Entgeltstudie

    2.1 Das rechtliche Sonderuniversum: Der „arbeitnehmerähnliche“ Status

    Eine der zentralen Säulen des deutschen Werkstattsystems ist der spezifische Rechtsstatus der Beschäftigten im Arbeitsbereich. Sie gelten explizit nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes, sondern stehen in einem „arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis“ gemäß § 221 SGB IX. Diese juristische Konstruktion ist ein Unikum im deutschen Arbeitsrecht und hat weitreichende, ambivalente Konsequenzen.

    Einerseits gewährt dieser Status den Beschäftigten vollen Schutz in den Zweigen der Sozialversicherung. Besonders hervorzuheben ist die Regelung in der gesetzlichen Rentenversicherung: Die Rentenbeiträge werden nicht auf Basis des tatsächlichen, oft sehr geringen Werkstattentgelts berechnet, sondern auf einer fiktiven Basis von 80 Prozent der Bezugsgröße. Dies führt im Alter zu vergleichsweise hohen Rentenansprüchen, die oft über denen von Geringverdienenden im Niedriglohnsektor des allgemeinen Arbeitsmarktes liegen – ein Privileg, das in der Reformdebatte regelmäßig als Argument für den Erhalt des Status quo angeführt wird.

    Andererseits, und hier liegt der Kern der Kritik, schließt dieser Status wesentliche Arbeitnehmerrechte aus. Werkstattbeschäftigte haben kein Streikrecht, keine volle gewerkschaftliche Vertretungsmacht und – bis dato – keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die juristische Begründung für diesen Ausschluss liegt in der Definition der Zielgruppe: Werkstätten sind für Menschen gedacht, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in der Lage sind, ein „Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ zu erbringen. Da die Werkstattleistung primär als Rehabilitationsleistung und nicht als Erwerbsarbeit im marktwirtschaftlichen Sinne verstanden wird, entfällt die Logik des Äquivalenzprinzips von Lohn und Leistung.

    Diese Trennlinie zwischen „Arbeit“ und „Rehabilitation“ wird jedoch zunehmend als künstlich wahrgenommen. Wenn Werkstätten als Zulieferer für die Automobilindustrie unter Just-in-Time-Bedingungen produzieren oder hochwertige Dienstleistungen erbringen, verschwimmt die Grenze zur regulären Erwerbsarbeit. Kritikerinnen und Kritiker argumentieren, dass der „arbeitnehmerähnliche“ Status de facto eine rechtlich legitimierte Diskriminierung darstellt, die Menschen mit Behinderungen dauerhaft in einem ökonomischen Abhängigkeitsverhältnis hält.

    2.2 Die Entgeltstudie des BMAS: Empirie einer Mangelverwaltung

    Die im September 2023 veröffentlichte „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem“ liefert die empirische Basis für die aktuelle Reformdebatte. Die Ergebnisse zeichnen ein Bild struktureller Unterfinanzierung auf individueller Ebene bei gleichzeitig hoher institutioneller Komplexität.

    Detaillierte Analyse der Entgeltsituation:

    Entgeltkomponente Beschreibung Status 2023/2024 Finanzierung
    Grundbetrag Mindestentgelt für jeden Beschäftigten 126 € (Jan 2023), 133 € (Aug 2024) Arbeitsergebnis der WfbM
    Steigerungsbetrag Leistungsabhängige Komponente ca. 100–150 € (Durchschnitt) Arbeitsergebnis der WfbM
    Arbeitsförderungsgeld (AFöG) Aufstockung durch den Rehabilitationsträger bis 52 € Steuerfinanziert / Reha-Träger
    Gesamtentgelt (Durchschnitt) Summe aller Komponenten ca. 226–232 € Mischfinanzierung

    Die Studie zeigt, dass trotz einer hohen Arbeitszufriedenheit (88 Prozent), die sich vor allem aus sozialen Aspekten und der Tagesstruktur speist, eine massive Unzufriedenheit mit der Entlohnung besteht: 67 Prozent der Befragten empfinden ihr Entgelt als zu niedrig. Besonders kritisch ist die Intransparenz des Systems: Die Kriterien für den Steigerungsbetrag werden von jeder Werkstatt individuell in einer Entgeltordnung festgelegt. Für die Beschäftigten ist oft nicht nachvollziehbar, warum sie welchen Betrag erhalten. 89,4 Prozent der Entgelte liegen so niedrig, dass das AFöG in voller Höhe gezahlt wird; eine große Mehrheit der Beschäftigten ist auf Grundsicherung angewiesen. Das Werkstattentgelt hat damit faktisch den Charakter eines „Taschengeldes“, während der Lebensunterhalt durch Sozialtransfers gesichert wird – eine Praxis der „Verwaltung der Armut“.

    Interne Verteilungskämpfe verschärfen die Situation: Da der Grundbetrag aus dem begrenzten Arbeitsergebnis finanziert wird, führen gesetzliche Erhöhungen dieses solidarischen Sockels zu einer Verringerung der Summe, die leistungsbezogen verteilt werden kann. Leistungsstärkere Beschäftigte erleben dies als ungerecht, was zu Spannungen innerhalb der Belegschaft führt.

    2.3 Das Bundesteilhabegesetz (BTHG): Intention und Realität

    Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollte einen Paradigmenwechsel vom Fürsorgeprinzip zum Teilhaberecht einleiten. Für die Werkstätten brachte die dritte Reformstufe (2020) die Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen. Ein zentrales Instrument zur Förderung des Übergangs ist das „Budget für Arbeit“ (§ 61 SGB IX), das Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent für Arbeitgeber des allgemeinen Arbeitsmarktes vorsieht.

    Die Bilanz ist ernüchternd: Zum Stichtag 31.12.2023 erhielten bundesweit lediglich rund 3.500 Personen ein Budget für Arbeit – eine marginale Zahl im Verhältnis zu über 300.000 Werkstattbeschäftigten. Hemmnisse sind Bürokratie, Unsicherheit auf Arbeitgeberseite und die Angst der Beschäftigten vor dem Verlust des geschützten Raums und der Rentenprivilegien. Zusätzlich belasten haushaltspolitische Debatten und Kürzungspläne die Umsetzung.

    1. Der Capability Approach: Freiheit jenseits von Schutzräumen

    3.1 Functionings und Capabilities im Kontext von Behinderung

    Der Capability Approach verschiebt den Fokus von Ressourcen zu Verwirklichungschancen. Functionings bezeichnen das, was eine Person tatsächlich tut oder ist (z. B. arbeiten, mobil sein), Capabilities die reale Freiheit, zwischen verschiedenen Functionings zu wählen. Auf das Werkstattsystem übertragen bedeutet dies: Auch wenn Beschäftigte arbeiten, fehlt ihnen häufig die reale Freiheit, sich gegen die Werkstatt und für eine andere Form von Erwerbstätigkeit zu entscheiden. Die Werkstatt wird zur „alternativlosen Option“. Eine formale Wahl, die mangels Alternativen getroffen wird, stellt keine echte Freiheit dar.

    Behinderung erscheint hier nicht als individuelles Defizit, sondern als Versagen der Gesellschaft, die notwendigen Umwandlungsfaktoren bereitzustellen, damit Menschen mit Beeinträchtigungen Ressourcen in wertgeschätzte Tätigkeiten überführen können. Ein System, das Menschen zwar beschäftigt, sie aber ökonomisch in dauerhafter Abhängigkeit hält, verfehlt die Zielmarke realer Capabilities.

    3.2 Nussbaums Liste und die Defizite der WfbM

    Martha Nussbaum konkretisiert den Ansatz durch eine Liste zentraler menschlicher Fähigkeiten. Besonders relevant für WfbM sind:

    • Kontrolle über die eigene Umgebung (materiell und politisch): Der Status „arbeitnehmerähnlich“ und das faktische Taschengeld unterminieren die Möglichkeit, Arbeitsverhältnisse auf gleicher Basis wie andere einzugehen und materiell eigenständig zu leben.
    • Zugehörigkeit (Affiliation): Werkstätten bieten soziale Gemeinschaft, allerdings in segregierten Räumen. Das Gefühl gesellschaftlicher Nichtzugehörigkeit kann so verstärkt werden.
    • Praktische Vernunft: Wenn der Weg von der Sonderschule direkt in die Werkstatt institutionell vorgezeichnet ist, werden biografische Gestaltungsspielräume eingeschränkt, und Biografien werden zu Verwaltungsakten.

    3.3 Die Spannung zwischen Schutz und Freiheit

    Der Capability Approach macht die paternalistische Struktur des Schutzraums sichtbar. Schutz vor den Härten des allgemeinen Arbeitsmarktes wird mit dem Verlust an Verwirklichungschancen erkauft. Wahre Inklusion verlangt eine Arbeitswelt, die so flexibilisiert und unterstützt wird, dass Menschen mit Behinderungen außerhalb von Sonderwelten arbeiten können, ohne daran zu zerbrechen.

    1. Genealogie der Aussonderung: Foucault und die Verwaltung der Abweichung

    4.1 Die Große Einsperrung und die Geburt der Anstalt

    Foucaults Analyse der „Großen Einsperrung“ zeigt, wie Wahnsinnige, Arme und als „arbeitsunwillig“ Gekennzeichnete im 17. Jahrhundert in Internierungshäusern konzentriert wurden, um die bürgerliche Ordnung zu stabilisieren. Moderne WfbM sind keine Zuchthäuser, doch sie stehen in einer genealogischen Linie räumlicher Segregation zur Verwaltung von „Abweichung“. Sie fungieren als Heterotopien – „andere Orte“, die die Norm des Leistungssystems stabilisieren, indem sie diejenigen aufnehmen, die diese Norm irritieren.

    4.2 Disziplinarmacht und die Produktion des „Behinderten“

    In Werkstätten wirken Disziplinartechniken: Zeitregime, Hierarchien, Produktionsvorgaben und permanente Beobachtung formen das Verhalten. Diagnostische Kategorien und sonderpädagogische Diskurse produzieren das Subjekt „voll erwerbsgemindert“ als soziale Figur. Die Institution legitimiert sich durch die Defizite, die sie diagnostiziert – ein geschlossener Macht/Wissen-Komplex.

    4.3 Biopolitik: Die Verwaltung der nicht-produktiven Bevölkerung

    Biopolitisch betrachtet dienen Werkstätten der Verwaltung eines Bevölkerungsteils, der als „nicht produktiv genug“ gilt. Sie übernehmen eine Doppelfunktion: Sie befrieden, indem sie Versorgung und Struktur bieten, und sie bereinigen, indem sie Arbeitslosenstatistiken entlasten und den allgemeinen Arbeitsmarkt von „Leistungsstörern“ freihalten. Diese Funktionalität trägt zur Resilienz des Systems bei.

    1. Das Werkstatt-Paradoxon: Empirie und Kritik

    5.1 Empirie des Scheiterns: Übergangsquoten und Fehlanreize

    Der gesetzliche Auftrag der WfbM – Erhalt und Entwicklung der Erwerbsfähigkeit mit dem Ziel des Übergangs – kontrastiert mit Übergangsquoten von deutlich unter einem Prozent. Ökonomische Fehlanreize verstärken dies: Werkstätten sind auf leistungsstarke Beschäftigte angewiesen, um wirtschaftlich zu arbeiten; erfolgreiche Vermittlungen bedeuten Einnahmeverluste. Dies erzeugt einen strukturellen „Creaming-Effekt“.

    5.2 Social Return on Investment (SROI): Die Ökonomie der Segregation

    SROI-Studien attestieren Werkstätten eine positive volkswirtschaftliche Rendite. Rückflüsse an die öffentliche Hand, vermiedene Pflegekosten und regionale Multiplikatoreffekte erscheinen als Effizienzargumente zugunsten des Status quo. Doch diese Berechnungen abstrahieren von der Verteilungsgerechtigkeit und den Capabilities der Beschäftigten. Sie legitimieren Segregation durch Effizienz, ohne die ethische Qualität des Systems zu hinterfragen.

    5.3 Die Kritik der UN-BRK: „Urgent Measures“

    Der UN-Fachausschuss fordert „dringliche Maßnahmen“ zum Abbau segregierender Strukturen und kritisiert die Einstufung der WfbM als Bestandteil eines „inklusiven“ Arbeitsmarktes. Ein segregierter Ort kann per definitionem nicht inklusiv sein. Die Empfehlung zielt auf Übergangsstrategien, die echte Wahlfreiheit eröffnen und die Zahl der Werkstattplätze reduzieren.

    1. Heidegger und die „Destruktion“ binärer Leitdifferenzen

    6.1 Dekonstruktion von „arbeitsfähig“ vs. „nicht arbeitsfähig“

    Die binäre Unterscheidung zwischen „erwerbsfähig“ und „voll erwerbsgemindert“ erscheint im Sozialrecht als ontologische Tatsache. Heideggers Destruktion zeigt, dass „Erwerbsfähigkeit“ kein Wesensmerkmal des Subjekts ist, sondern ein Relationalbegriff, der sich aus dem Normhorizont des Marktes ergibt. Erwerbsunfähigkeit ist damit primär Ausdruck der Starrheit der Marktstrukturen, nicht des Defizits der Person. Eine inklusive Gesellschaft müsste den Arbeitsbegriff destruieren und erweitern, sodass auch nicht-marktkonforme Leistung als wertschöpfend und sinnstiftend anerkannt wird.

    6.2 Markt vs. Werkstatt: Auflösung der falschen Dichotomie

    Die Dichotomie von „kaltem Markt“ und „warmem Schutzraum“ Werkstatt stabilisiert die Trennung von produktiven Subjekten und zu betreuenden Objekten. Inklusionsbetriebe zeigen, dass Mischformen möglich sind. Es geht weniger um den physischen Abriss der Werkstätten als um die Auflösung kategorialer Mauern, die Menschen in unterschiedliche Seins-Klassen einteilen.

    1. Sigetik: Das Schweigen und das Ungedachte in der Inklusionsdebatte

    7.1 Ängste der Angehörigen und Betroffenen: Das Tabu der Überforderung

    Die radikale Forderung nach Abschaffung der Werkstätten blendet oft die Ängste von Angehörigen und Beschäftigten aus: Angst vor Überforderung, Mobbing, Scheitern und Vereinsamung in einer als „kalt“ empfundenen Arbeitswelt. Werkstätten bieten vielen Menschen Heimat, Geborgenheit und Struktur. Diese Bedürfnisse werden in einem rein rechts- oder leistungsorientierten Diskurs leicht als „falsches Bewusstsein“ abgetan. Eine sigetische Perspektive nimmt diese Schweigeräume ernst, statt sie zu pathologisieren.

    7.2 Ambivalenz der Unternehmen: Der erkaufte Frieden

    Unternehmen nutzen die Ausgleichsabgabe und die Anrechnung von Werkstattaufträgen, um Inklusionspflichten formal zu erfüllen, ohne substanzielle Veränderungen vorzunehmen. Werkstätten fungieren so als Entlastungsventil: Sie ermöglichen der Wirtschaft, eine Illusion von Inklusion aufrechtzuerhalten, während Produktionsprozesse weitgehend unverändert bleiben.

    7.3 Tabu der „Unproduktivität“ und Gewalt

    Menschen mit schwerstmehrfachen Behinderungen, deren Tätigkeit sich auch in einem inklusiven System nicht wirtschaftlich „rechnet“, sind in der Debatte kaum präsent. Ebenso wird über Gewalt und Machtmissbrauch in Einrichtungen häufig geschwiegen. Eine ehrliche Transformationsethik muss diese Tabus adressieren.

    1. Reformwege: Levinasianische Verantwortung und neue Governance-Strukturen

    8.1 Die Ethik des Antlitzes

    Levinas’ Ethik setzt beim Antlitz des Anderen an, das eine unmittelbare, asymmetrische Verantwortung begründet. Die Existenzberechtigung und materielle Absicherung des Anderen dürfen nicht von dessen Produktivität abhängig gemacht werden. Im Kontext von WfbM bedeutet dies: Die Gesellschaft ist dem Menschen mit Behinderung verpflichtet, ohne eine adäquate Gegenleistung zu erwarten.

    8.2 Reform des Entgeltsystems: Vergleich der Modelle

    Im Zentrum der aktuellen Debatte stehen zwei Modelle: die Einführung des Mindestlohns und das Basisgeld-Konzept für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen.

    Kriterium Mindestlohn-Modell Basisgeld-Modell (Werkstatträte)
    Grundidee Mindestlohn für alle WfbM-Beschäftigten Grundeinkommen für alle dauerhaft Erwerbsgeminderten
    Höhe (Beispiel) 12,41 €/h (ca. 2.150 €/Monat bei Vollzeit) ca. 1.300–1.500 €/Monat
    Finanzierung Lohnkostenzuschuss an WfbM Steuerfinanziertes, personenbezogenes Einkommen
    Bindung an Erwerbsarbeit Hoch Gering (Einkommen unabhängig vom Arbeitsort)
    Anreiz für Übergang auf 1. Arbeitsmarkt Hoch (höheres Lohnniveau) Ambivalent („Klebeeffekt“ möglich)
    Risiko für leistungsschwächere Personen Gefahr der Verdrängung in Tagesförderstätten Geringer, da Existenz gesichert
    Capability-Perspektive Stärkung, aber an Erwerbsarbeit gekoppelt Starke Erweiterung realer Wahlmöglichkeiten
    Levinas-Perspektive Würde durch Lohn, aber marktabhängig Unbedingte Verantwortung, Existenz vor Leistung
    Makroökonomische Kosten Hoch (mehrere Mrd. €) Sehr hoch (ca. 6 Mrd. € und mehr)

    Das Basisgeld erscheint als das transformativere Modell, da es die Existenzsicherung vom Markt entkoppelt und echte Wahlfreiheit ermöglicht: Das Geld folgt der Person, nicht der Institution. WfbM müssten dann um Menschen werben, statt umgekehrt.

    8.3 Neue Governance: Inclusive Leadership

    Reformen dürfen nicht nur monetär sein. Unternehmen benötigen Strukturen „inklusiver Führung“: Sensibilität für Diversität, Reflexion unbewusster Vorurteile, Bereitschaft zur Anpassung von Arbeitsprozessen. Inklusion wird damit von einer Randaufgabe zur Chefsache. Studien zeigen einen Zusammenhang zwischen inklusiver Führung, Innovationskraft und Mitarbeiterbindung; diese Effekte können als Argumente genutzt werden, um Inklusion als strategische Ressource zu begreifen.

    1. Synthese: Eine Ethik der Transformation

    Der Status quo der WfbM ist menschenrechtlich problematisch, ökonomisch prekär für die Individuen und ethisch fragwürdig. Zugleich wäre eine abrupte Abschaffung der Werkstätten blind gegenüber Schutzbedürfnissen und realen Ängsten und könnte in eine neoliberale Kälte führen.

    Eine Ethik der Transformation vereint daher folgende Prinzipien:

    • Vom Objekt zum Subjekt (Capability): Reformen müssen reale Wahlmöglichkeiten vergrößern. Ein personenbezogenes Basisgeld ist ein zentrales Instrument, um ökonomische Souveränität herzustellen.
    • Destruktion der Barrieren, Erhalt der Schutzräume: Der Arbeitsbegriff ist so zu erweitern, dass vielfältige Leistungsformen anerkannt werden. Schutz darf nicht mit Segregation gleichgesetzt werden; Schutzräume können auch innerhalb regulärer Betriebe existieren.
    • Verantwortungsgemeinschaft (Levinas): Inklusion ist eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Betroffenen. Berührungsängste und Tabus sind sigetisch zu benennen, statt sie zu verdrängen.
    • Prozesshafte Transition: WfbM sollten sich von Endstationen zu Kompetenzzentren für Inklusion wandeln, die ihre Expertise in Assistenz, Strukturierung und Arbeitsgestaltung in den allgemeinen Arbeitsmarkt einbringen.

    Inklusion ist kein Zustand, der einmalig gesetzlich beschlossen werden kann, sondern ein fortwährender Prozess der De-Segregation. Das „Werkstatt-Paradoxon“ lässt sich nur überwinden, wenn die binäre Logik von „leistungsstark/leistungsschwach“ und „produktiv/unproduktiv“ aufgelöst wird und eine Arbeitswelt entsteht, in der das Antlitz des Anderen nicht als Störung, sondern als Bereicherung verstanden wird.

    Literatur (Auswahl)

    • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem in WfbM, Berlin 2023.
    • Deutsches Institut für Menschenrechte: Menschenrechtliche Eckpunkte zur Reform der Werkstätten für behinderte Menschen, Berlin.
    • Foucault, Michel: Wahnsinn und Gesellschaft. Eine Geschichte des Wahns im Zeitalter der Vernunft. Frankfurt a. M.
    • Foucault, Michel: Überwachen und Strafen. Die Geburt des Gefängnisses. Frankfurt a. M.
    • Heidegger, Martin: Sein und Zeit. Tübingen.
    • Levinas, Emmanuel: Totalität und Unendlichkeit. Versuch über die Exteriorität. Freiburg/München.
    • Nussbaum, Martha: Frontiers of Justice. Disability, Nationality, Species Membership. Cambridge, MA.
    • Pfahl, Lisa: Techniken der Behinderung. Opladen.
    • Sen, Amartya: Development as Freedom. Oxford.
    • UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen: Abschließende Bemerkungen zu den Staatenberichten Deutschlands, 2015 und 2023.
    • Werkstatträte Deutschland e. V.: Das Basisgeld zur Gleichstellung dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen. Positionspapier.

     

    ALLES LIEBE LEUTE

    :rose:

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