WfbM und gesetzliche Steigerung des Grundbetrages

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  • #37779

    Ab Mitte 2019 soll in WfbM der Grundbetrag der Löhne von 80€ auf 117€ erhöht werden. Schön wäre es, wenn das auch für jeden Beschäftigten eine Lohnerhöhung um 37 Euro bedeuten würde. So wie es aussieht, wird es aber nicht so kommen. Was im unteren Lohnbereich mehr wird, wird am oberen Ende beim Steigerungsbetrag wieder abgezogen, schon mal aus dem Grund weil den Werkstätten zumindest angeblich das nötige Geld fehlt und das Arbeitsfördergeld auf einen bestimmten Entgelthöchstbetrag heruntergestutzt wird. Lest Euch mal die Stellungnahme und den Bericht dazu durch:

    https://www.bagwfbm.de/article/3930


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    #37784
    Anonym

      Ist im Rahmen der Hilfe zur Selbsthilfe eine Selbstverwaltung durch die Geförderten denkbar um Personalkosten zu senken und das erwirtschaftete Volumen umverteilen zu können? Das ist DDR-Deutsch, ich weiß. Aber immerhin wäre es nicht automatisch Enteignung wie bei der Inbesitznahme des unbebauten Landes bei LPG-Gründung. Die Bodenreform wurde ja 40 Jahre später dank Treuhand wieder gekippt. Aber immerhin stand das Land 40 Jahre denen zur Verfügung, die es nutzten. Ein Arbeiter- und Bauernstaat war das. Da waren Künstler nicht arbeitslos, nur weil sie düstere Visionen hatten, sodass sie nach Hollywood auswandern mussten.

      #37807
      Anonym

        ja, @Molly, die Sache ist wirklich fragwürdig. Ich habe mich auf der Seite ein wenig umgesehen und mir angeguckt, wie die Finanzierung grundsätzlich zustande kommt.

        Nur werde ich Da nicht ganz schlau draus und vielleicht kannst Du mir das erläutern @molly.

        Ein Freund von mir erhält Grundsicherung. Grundsicherung wird von der Gemeinde, der Stadt gezahlt, dem Kreis in dem er wohnt, oder? ich hatte es auch bei der Rentenversicherung nachgeschaut und da wird man dort hin verwiesen.

        Die 80 € sind ja dann der einzige Verdienst, den er durch die Arbeit im Monat mehr hat. Hinzu kommen halt die Rentenbeiträge, die im Schnitt bei 400 € liegen sollen. ich weiß aber nicht, wie das zustande kommt, weil diese 400 € gehen ja nicht netto in die Rente ein, also dass er dann am Ende in der Altersrente die 400€ zum durchschnittlichen Grundsicherungsbetrag hinzubekommen würde, also rund 1.200 € Rente…. lässt sich das so rechnen?

        ……..oh jetzt habe ich nochmal auf der Seite geschaut… stimmt sogar ungefähr, was ich da gerechnet hab und bei Grundsicherung würde bei der jetzigen Situation tatsächlich eine Rente i.H.v. 1.297 € gezahlt, wie der Flyer hier vormacht https://www.bagwfbm.de/file/1139

        Der Steigerunsbetrag bezieht sich dann auf die “mehr Leistung”, aber alles zusammen gerechnet, wird es dann wieder abgezogen.. selbst das Essen in der Werkstatt wird dann bei der Grundsicherung abgezogen.

        Ich habe halt noch in keiner Werkstatt gearbeitet, außer halt mal einen Tag und da habe ich zehn Teile in eine Tüte gepackt.. Wahnsinn.

        Die Kalkulation der Werkstatt wäre interessant zu sehen und zu gucken, was erwirtschaftet wird.

        Die Selbstverwaltung, die @christine denkt, würde ich mir auch wünschen, aber die gewachsenen Strukturen und die Situation gegenüber den verschiedenen Stellen, wie Rentenversicherung oder den Sozialämtern, bedingen ja gerade diese “wohlfahrtlichen” Träger.

         

         

         

         

         

         

        #37808
        Anonym

          @mallory Selbstverwaltung ist nichts Selbstverständliches. selbst am Hoechst Krankenhaus in Frankfurt hat sich nach der Wallraff-Reportage noch kein Patientenvertreter zu Wort gemeldet, obwohl das eine stationäre und keine ambulante Einrichtung ist, Informationswege also weniger Zeit beanspruchen, und der Patientenvertreter ein ehemaliger Richter ist und von daher zeitnahe Statements gewohnt sein dürfte. Der Anspruch niemanden zurückzulassen ist bei den Zurückgelassenen höher als bei der restlichen Gesellschaft, auch wenn es manchmal sarkastisch verbrämt daherkommt. Von daher wird es wohl noch dauern, bis ein Werkzeug entsteht, das zum Verwalten von Lebenskünstlern durch Lebenskünstler taugt ohne Leistungsdruck auszuüben. So ist das Schizoforum nicht hoch genug wertzuschätzen.

          #37816
          Anonym

            So ist das Schizoforum nicht hoch genug wertzuschätzen.

            Stimmt :)

             

             

            #37841

            So wie ich es verstanden habe, will die BAG WfbM ja sogar, dass die Erhöhung nicht stattfindet, da die Finanzierung nicht gesichert ist. Das hört sich also eher schlecht an.


            @Molly
            : Darf ich fragen, wieviel ihr netto pro Monat insgesamt bekommt? Bekommt ihr das dann zusätzlich zur Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente?

            #38078

            ja, @molly, die Sache ist wirklich fragwürdig. Ich habe mich auf der Seite ein wenig umgesehen und mir angeguckt, wie die Finanzierung grundsätzlich zustande kommt. Nur werde ich Da nicht ganz schlau draus und vielleicht kannst Du mir das erläutern @molly. Ein Freund von mir erhält Grundsicherung. Grundsicherung wird von der Gemeinde, der Stadt gezahlt, dem Kreis in dem er wohnt, oder? ich hatte es auch bei der Rentenversicherung nachgeschaut und da wird man dort hin verwiesen. Die 80 € sind ja dann der einzige Verdienst, den er durch die Arbeit im Monat mehr hat. Hinzu kommen halt die Rentenbeiträge, die im Schnitt bei 400 € liegen sollen. ich weiß aber nicht, wie das zustande kommt, weil diese 400 € gehen ja nicht netto in die Rente ein, also dass er dann am Ende in der Altersrente die 400€ zum durchschnittlichen Grundsicherungsbetrag hinzubekommen würde, also rund 1.200 € Rente…. lässt sich das so rechnen? ……..oh jetzt habe ich nochmal auf der Seite geschaut… stimmt sogar ungefähr, was ich da gerechnet hab und bei Grundsicherung würde bei der jetzigen Situation tatsächlich eine Rente i.H.v. 1.297 € gezahlt, wie der Flyer hier vormacht https://www.bagwfbm.de/file/1139 Der Steigerunsbetrag bezieht sich dann auf die „mehr Leistung“, aber alles zusammen gerechnet, wird es dann wieder abgezogen.. selbst das Essen in der Werkstatt wird dann bei der Grundsicherung abgezogen. Ich habe halt noch in keiner Werkstatt gearbeitet, außer halt mal einen Tag und da habe ich zehn Teile in eine Tüte gepackt.. Wahnsinn. Die Kalkulation der Werkstatt wäre interessant zu sehen und zu gucken, was erwirtschaftet wird. Die Selbstverwaltung, die @christine denkt, würde ich mir auch wünschen, aber die gewachsenen Strukturen und die Situation gegenüber den verschiedenen Stellen, wie Rentenversicherung oder den Sozialämtern, bedingen ja gerade diese „wohlfahrtlichen“ Träger.

            @mallory !

            Die Finanzierung einer WfbM basiert zuerst mal auf den Zahlungen der jeweiligen Träger für die Beschäftigten an die Werkstätte selbst. Das sind pro Person ca. 1000€ im Monat. Davon wird alles außer der Löhne für die Beschäftigten (Menschen mit Behinderung) bezahlt, also Gehälter der Gruppenleiter, die Verwaltung, glaub auch Miete für die Gebäude usw.. Die Löhne der Beschäftigten ergeben sich aus dem Gewinn, den die Werkstätte über Aufträge erwirtschaftet. Bei uns werden ca. 90% davon als Löhne ausgeschüttet, was glaube ich im Verhältnis zu anderen Werkstätten sehr viel ist. Der Rest geht in die Rücklagen und für Anschaffungen drauf.

            Als Beschäftigter einer WfbM finanziert man sich selbst erst mal aus Grundsicherung (zahlt die Stadt oder die Gemeinde wo man wohnhaft ist) oder Rente plus jeweils dem Werkstattlohn. Erhält man Grundsicherung darf man nur einen Teil des Lohnes behalten. Die Fahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel oder Kilometergeld fürs eigene Auto werden übernommen und auch die Kosten für das Mittagessen in der Kantine, bis zu einer bestimmten Höhe des Einkommens. Hab aber auch gehört, dass von der Grundsicherung etwas für das Mittagessen abgezogen werden soll. Weiß es aber nicht sicher. Jedenfalls wird es auf jeden Fall bezahlt, so lange man im Eingliederungsbereich ist.

            Zu den 80 € (bald 117 €) Grundbetrag kommt ein Arbeitsfördergeld dazu (Höhe weiß ich jetzt nicht) und ein Steigerungsbetrag, der leistungsabhängig ist. Steigt der Lohn über 325 €, wird das Arbeitsfördergeld gekappt. Erst wenn man entschieden viel mehr als das Arbeitsfördergeld an Steigerungsbetrag hat, kommt man über die 325 € raus.

            Die Werkstätte zahlt Rentenbeiträge in die Rentenkasse ein, die sich an 80% des Durchschnittsverdienstes in Deutschland bemessen. Allerdings hat man davon später mal nur was, wenn man vorher Grundsicherung oder eine sehr geringe Rente erhält. Nach 20 Jahren in einer WfbM kann man eine Erwerbsminderungsrente  beantragen und die beläuft sich ungefähr auf die Höhe der Grundsicherung, die dann wegfällt. Ist also nicht sehr viel. 1200 € Rente wird man dadurch niemals erreichen! Bekommt man schon vorher eine etwas höhere Rente, verrechnen sich die Rentenpunkte, die man durch die Arbeit in der Werkstätte erhält, mit dem Besitzschutz der Erwerbsminderungsrente, die man schon vorher erhalten hat. Es wird dann also kaum mehr als vorher herauskommen.

            Selbstverwaltung einer Werkstätte würde nicht funktionieren, da die meisten Leute dort zu schwach für so etwas sind. Der Krankenstand ist aufs Jahr gesehen sehr hoch. Die Verwaltung braucht schon Profis und selbst die schaffen die meiste Zeit leider nicht genügend passende Arbeit her.

            LG, Molly

             


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            #38079

            So wie ich es verstanden habe, will die BAG WfbM ja sogar, dass die Erhöhung nicht stattfindet, da die Finanzierung nicht gesichert ist. Das hört sich also eher schlecht an. @molly: Darf ich fragen, wieviel ihr netto pro Monat insgesamt bekommt? Bekommt ihr das dann zusätzlich zur Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente?

            Hallo @Dopplereffekt!

            Die Erhöhung wurde so weit ich weiß gesetzlich geregelt. Leider haben die Werkstätten anscheinend wirklich nicht genug Geld um das auch an die Beschäftigten weiter zu geben. Deshalb wir wieder mal an den Löhnen getrickst.

            Es ist absolut unterschiedlich was wir bekommen. Das hängt vor allem von der eigenen Leistung und der Arbeit ab, die wir machen. Ein Fahrer kann so etwa 550 € plus Fahrtkosten im Monat verdienen. Die sind bei uns am besten bezahlt. Andere mit schwacher Leistung und Grundsicherung gehen vielleicht mit nur 180 € nach Hause. Ich hab im Moment mit Fahrkarte 432 €, was sich aber nach der nächsten Entgeltfestsetzung verringern wird, weil ich durch mein Knie (jedenfalls im Moment) nicht mehr alles leisten kann, was ich bisher gemacht hab.

            LG, Molly


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            #38080
            Anonym

              vielen, vielen Dank @molly

              hilft mir weiter, weil ich bei der Rentenversicherung Teilhabe am Arbeitsleben beantragt habe und es gibt ja schlicht nix anderes als die Werkstätten oder eine Reha und probieren sich auf dem Arbeitsmarkt zurechtzufinden.

              Die 1.200 € Rente errechnet jemand in dem Flyer, den ich von der Seite habe, die Du verlinkt hast..

              Es ist wahrlich verzwickt und fragwürdig, wenn die Leute acht Stunden in die Werkstatt gehen und ihre Arbeit verrichten, aber, wie Du sagst molly

              schaffen die meiste Zeit leider nicht genügend passende Arbeit her.

              Wenn es schon schwer war auf dem Arbeitsmarkt, welche Aufgaben mag es dann in der Werkstatt geben und welche Teilhabe erlebe ich dann..

              ich erhalte halt Erwerbsminderungsrente und die Dame aus der Werkstatt sprach von Übergangsgeld und Außenarbeitsplatz, der an meine Ausbildungen anschließen würde..Termin bei der Rehaberatung habe ich am 27.ten, Da werde ich dann wohl schlauer sein.

              Danke @molly

              #38082

              @mallory!

              Das mit der Erwerbsminderungsrente war oben etwas missverständlich: Man hat nach 20 Jahren in der Werkstätte Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, wenn man diesen Anspruch vorher noch nicht hatte. Ansonsten bekommt man Erwerbsminderungsrente zusätzlich zum Werkstattlohn. Der Werkstattlohn gilt auch nicht als Arbeitseinkommen, was bedeutet, dass man dann mehr als 450 € zur Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen darf, ohne dass der Verdienst diese mindert.


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              #38083

              vielen, vielen Dank @molly hilft mir weiter, weil ich bei der Rentenversicherung Teilhabe am Arbeitsleben beantragt habe und es gibt ja schlicht nix anderes als die Werkstätten oder eine Reha und probieren sich auf dem Arbeitsmarkt zurechtzufinden. Die 1.200 € Rente errechnet jemand in dem Flyer, den ich von der Seite habe, die Du verlinkt hast.. Es ist wahrlich verzwickt und fragwürdig, wenn die Leute acht Stunden in die Werkstatt gehen und ihre Arbeit verrichten, aber, wie Du sagst molly

              schaffen die meiste Zeit leider nicht genügend passende Arbeit her.

              Wenn es schon schwer war auf dem Arbeitsmarkt, welche Aufgaben mag es dann in der Werkstatt geben und welche Teilhabe erlebe ich dann.. ich erhalte halt Erwerbsminderungsrente und die Dame aus der Werkstatt sprach von Übergangsgeld und Außenarbeitsplatz, der an meine Ausbildungen anschließen würde..Termin bei der Rehaberatung habe ich am 27.ten, Da werde ich dann wohl schlauer sein. Danke @molly

              @mallory!

              Übergangsgeld bekommst Du nur über einen bestimmten Zeitraum, wie sie sagte, während du im BB-Bereich bist und Außenarbeitsplätze sind normalerweise recht dünn gesät. Die meisten bleiben in der Werkstätte selbst. Allerdings ist ein Werkstattarbeitsplatz trotzdem nicht das Schlechteste. Man hat bei Weitem nicht mehr solche Sorgen wie auf dem ersten Arbeitsmarkt oder mit Arbeitslosigkeit und auch ein Sozialarbeiter ist immer greifbar.

              LG, Molly


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              #38085
              Anonym

                hallo :) @molly

                das ist ja ein Dschungel an Verwaltung.. aber dann wäre es wirklich sinnvoller für mich auf die Werkstatt zu warten und darüber etwas für mich zu  finden als mich jetzt selbst auf geringfügiger Basis irgendwo zu bewerben.

                Und wenn ich nunmal einen einzigen Tag eine Werkstatt besuchte und diese berühmten “zehn Teile in eine Tüte” sortierte, ja.. vielleicht ergibt sich auch was ganz anderes.

                Lieb, dass Du mir das noch mal erläutert hast :)

                #38086

                @Molly

                Danke für deine Antwort, auch für die an mallory. Also man hat jedenfalls, wenn ich das richtig verstanden habe, etwas mehr als bei der reinen Grundsicherung und für die Rente sieht es ziemlich schlecht aus.

                #38087

                @dopplereffekt!

                Mit der Grundsicherung kenne ich mich nicht so aus. Ich weiß aber, dass meine Kollegen die sie bekommen einiges vom Lohn abgezogen bekommen und sich deshalb nicht sehr anstrengen was Arbeitsleistung angeht.

                Wenn du bisher schon eine Erwerbsminderungsrente erhältst, wird sie sich durch die Arbeit in der Werkstätte als Altersrente nur in geringem Maß oder überhaupt nicht erhöhen. So wurde es mir jedenfalls bei der Rentenberatung meiner Rentenversicherung gesagt und ich habe auch irgendwann mal online etwas gefunden, wo die Aussage ebenso lautete. Ich schaue mal heute Abend, ob ich es noch finde. Ich hatte es auch mal im Forum vom Kompetenznetz veröffentlicht. Ist aber schon ewig her.

                Muss jetzt duschen und dann zur Physio. :bye:

                 


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                #38093

                @Molly Bis heute bekomme ich noch Krankengeld. Einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente habe ich eventuell. Bei mir herrscht leider ein Dreiklang aus Müdigkeit, Unkonzentriertheit und Antriebslosigkeit. Daher weiß ich gerade noch nicht genau wie es weitergeht. Da wird wohl auch ein Amtsarzt noch entscheidend sein. Ich überlege nur, ob eine WfbM für mich eine Option ist. Dir scheint es ja da einigermaßen gut zu gehen. Vielleicht gehe ich auch erstmal in eine Tagesstätte oder schaffe das noch nichtmal… Danke jedenfalls für deine Einblicke in die WfbM ;-)

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