Welchen Beruf?

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    Beiträge
  • #29135

    Hallo,

    Was denkt ihr können  Schizophrene ungestört arbeiten?

     

    #29136

    ich habe mal ein Dokument gelesen da stand drin:

    Tätigkeiten mit den folgenden Belastungsmerkmalen sind bei Versicherten mit einer
    schizophrenen Störung unter Berücksichtigung der o. g. Leistungseinbußen in der
    Regel auf Dauer nicht leidensgerecht:

    • besondere Anforderungen an die geistige und psychische Belastbarkeit
    • pädagogische / soziale / therapeutische Tätigkeiten
    • vorwiegend Publikumsverkehr
    • Reisetätigkeit und Außendienst
    • besonderer Zeitdruck
    • Nacht- und Wechselschichtin Einzelfällen, z. B. bei Einnahme bestimmter Medikamente:
      • besondere Anforderungen an die Feinmotorik
      • Arbeiten auf Leitern und Gerüsten
      • besondere Lärmbelastung.

     

     

    Das Dokument hatte den Titel  LEITLINIEN ZUR REHABILITATIONSBEDÜRFTIGKEIT FÜR
    LEISTUNGEN ZUR TEILHABE AM ARBEITSLEBEN- für den Beratungsärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung Bund

     

    Es war also vom Bund der Deutschen Rentenversicherung.

     

    Und obwohl ich diese Einschränkungen nachvollziehen kann, ist es sehr schwierig zu pauschalisieren und man muss es immer individuell betrachten. Ich zum Beispiel habe hin und wieder Dienstreisen (ca 3 pro Jahr) und das bekomme ich gut hin. Wenn ich jedoch 50% meiner Arbeitszeit oder mehr auf Dienstreisen verbringen würde, würde ich es vielleicht auch nicht schaffen.

    #29138

    weiterhin steht da:

    Als prognostisch ungünstig gelten hingegen u. a.:

    • eine ausgeprägte, die akute Episode überdauernde produktiv-psychotische
      Symptomatik oder ein schizophrenes Residuum mit Minussymptomatik
    • eine möglicherweise begleitende Abhängigkeitsproblematik (als misslungener
      „Selbstheilungsversuch“ durch Alkohol bzw. andere suchterzeugende Substanzen).

    Hier ist die Indikation für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht gegeben.

    #29139

    Eine einmalige Episode einer schizophrenen Störung wird häufig durch eine besondere Belastung ausgelöst, z. B. durch eine private oder berufliche Konfliktsituation. Solche Belastungen, die die individuelle Bewältigungskapazität des Betroffenen überfordern, sind zu identifizieren und, sofern möglich, zu vermeiden oder die Auswirkungen derselben zu reduzieren, indem geeignete Copingstrategien vermittelt werden. Bei psychiatrischer und ggf. psychotherapeutischer Behandlung besteht bei dieser Verlaufsform schizophrener Störungen vollschichtiges Leistungsvermögen im Erwerbsleben, wobei im Einzelfall vorhandene qualitative Einschränkungen beachtet werden müssen.

    Die Bewältigungsfähigkeit der prämorbiden Persönlichkeit sowie günstige Kontextfaktoren wirken sich protektiv aus und verringern durch ihren modulierenden Einfluss selbst bei Betroffenen mit erheblicher psychischer Vulnerabilität das Risiko des Auftretens einer akuten Episode. Bei regelmäßiger psychiatrischer und ggf. auch psychotherapeutischer Behandlung können Versicherte mit durchschnittlicher prämorbider
    intellektueller Leistungsfähigkeit eine vollschichtige sachbezogene Tätigkeit in einem strukturierten Rahmen mit regelmäßigen Pausen (ohne besondere Lärmbelastung, ohne besonderen Zeitdruck) konkurrenzfähig ausüben.

    Bei prämorbid überdurchschnittlich ausgeprägter intellektueller Leistungsfähigkeit mit entsprechender Ausbildung können auch geistig anspruchsvolle Tätigkeiten unter den genannten Bedingungen ausgeübt werden.

    Bei Betroffenen mit chronisch-rezidivierendem Verlauf und gravierender produktiver Symptomatik sowie bei Entwicklung eines Residualsyndroms mit Minussymptomatik ist die medizinische Beeinflussbarkeit der Störung meist sehr gering und das Vorliegen einer Erwerbsunfähigkeit ist in diesen Fällen zu prüfen.

     

    #29140
    #29147
    Anonym

      Hi Equites,

      -interessanter (historischer ?) Nick by the way-
      nach meiner Erinnerung bringst du den Vorteil mit, im Moment noch recht jung zu sein.

      Wie mein Vorredner bereits mitteilte, gibt es die Möglichkeit einer Berufsausbildung (/Umschulung) im “geschützten Bereich”, wobei man Letzteres  von der Bezeichnung her auch nicht überbewerten soll.

      Neben der Rentenversicherung, die aufgrund deines jungen Alters wahrscheinlich nicht für dich verantwortlich zeichnet (?), gibt es auch andere sogenannte Kostenträger, die für eine Förderung einer beruflichen Rehabilitation zuständig sind, wie beispielsweise die Agentur für Arbeit.

      Zunächst müsstest du einen Kostenträger übergreifenden offiziellen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen.
      U.a. hält die folgende Seite (“Zweite Chance“)  dazu Informationen bereit.

      Ich habe seinerzeit eine Ausbildung zum Eurokaufmann beim Berufsförderungswerk in Heidelberg (SRH) versucht, bin persönlich allerdings gescheitert, was nun aber mitnichten auf dich ebenfalls zutreffen muss.
      Dass ich damals versagt habe, ärgert keinen mehr als mich selbst.

      Berufsförderungswerke gibt es über ganz Deutschland verteilt.
      Dort werden dann in einer “Arbeitserprobung” u.a. im Vorfeld die jeweiligen für den gewünschten Ausbildungs-/Umschulungsberuf notwendigen Eignungen abgeklärt, auch soweit sie keine rein formalen Bildungszugänge/-abschlüsse betreffen.

      Grundsätzlich kann es natürlich sein -so könnte ich mir zumindest vorstellen- dass die Agentur damit argumentieren könnte, dass du aufgrund deines Alters erstmal mal selbst auf dem Ersten Arbeitsmarkt dich um eine Ausbildung bemühen sollst.
      Gleichwohl  war damals in meiner Umschulungsklasse die Jüngste, eine ehemalige Friseurin, gerade mal 19 Jahre alt.

      Recherchier mal ein wenig -in deinem eigenen Interesse (!)- und versuch´ doch, nochmal so richtig durchzustarten – sofern du dich dazu gesundheitlich in der Lage fühlen solltest, natürlich.

      Ich würde manches darum geben, nochmal so jung zu sein wie du und mir damit viele Möglichkeiten offen stehen zu sehen.

      Liebe Grüße
      Hai

      #29166

      Grundsätzlich gilt Arbeiten im öffentlichen Dienst bzw. auf dem Amt als stressfreier denn Arbeiten in der freien Wirtschaft.
      Abraten würde ich von selbstständiger Arbeit, wenn damit der Lebensunterhalt (ggf. noch Familie) bestritten werden soll.

      #29179

      Vielen Dank @Nichtraucher , habe die Frage gestellt da ich nun Arbeitslosengeld 2 beansprucht habe aber gelesen hab das man in so jungem Alter jede Arbeit annehmen muss außer man ist beeinträchtigt was ja bei mir der Fall ist bin seit 1 Jahr in der Akuten Phase.

      Hallo @Weichhai ja mein Name ist historisch, Equites waren Römische Reitertruppen des Kaisers oder der Stadthalter. Interessant glaube dadurch steht mir sogar mehr Geld zu, stimmt ich bin erst 19.

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